Wie hoch ist der Bedarf?

Die Diskussionen um die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags sind in vollem Gange

Die bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine wesentliche Voraussetzung für gutes Programm und hochwertige journalistische Berichterstattung. Doch wie hoch ist dieser Bedarf? Das prüft derzeit, wie alle vier Jahre, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die kommende Beitragsperiode 2017-2020. Ihre Empfehlungen hat die KEF am 24. Februar mit den Intendantinnen und Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie den Ländern diskutiert. Im Entwurf ihres 20. Berichts schlägt sie unter anderem vor, den Rundfunkbeitrag ab 2017 zum zweiten Mal in Folge zu senken – um 29 Cent auf dann 17,21 Euro im Monat.

Mit den Intendanten habe es hierzu einen konstruktiven und intensiven Dialog gegeben, sagte ARD-Sprecher Steffen Grimberg dpa zufolge nach dem Treffen. Dabei seien auch „heiße Eisen“ wie die beschlossene Reduzierung der Radiowerbung beim WDR zur Sprache gebracht worden. Die Intendanten würden jedoch auf eine Kompensation der daraus resultierenden Einnahmeausfälle bestehen. Der NRW-Landtag hat kürzlich mit rot-grüner Mehrheit eine Novellierung des WDR-Gesetzes verabschiedet, nach der die Radiowerbung von jetzt 90 Minuten täglich auf 60 Minuten täglich reduziert werden soll. Da die ARD-Werbegesellschaften ihre Hörfunkwerbung bundesweit gemeinsam vermarkten, ist der gesamte Senderverbund betroffen.

Unterstützung für eine Kompensation der Einnahmelücken signalisierte unter anderem Marc Jan Eumann, NRW-Staatssekretär für Medien und Europa, zugleich einer der Verfechter einer weitgehenden Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ versicherte er: „Wenn die ARD weniger Einnahmen durch Hörfunkwerbung hat, wird das durch die KEF festgestellt und entsprechend ausgeglichen. Wenn nicht in dieser Beitragsperiode, dann in der nächsten.“ Eumann plädierte darüber hinaus für „Beitragsstabilität“, also gegen eine neuerliche Senkung der Rundfunkabgabe. Eine Position, die vor allem von den SPD-regierten Ländern vertreten wird. Einige der CDU-geführten Länder machen sich dagegen für die KEF-Empfehlung stark, so zum Beispiel Sachsen-Anhalt kurz vor den Landtagswahlen am 13. März.

Insgesamt haben ARD, ZDF und Deutschlandradio rund 3,5 Milliarden Euro mehr für die kommende Beitragsperiode angemeldet. Das entspricht einer Steigerung von zehn Prozent gegenüber der vorherigen Periode 2013-2016. Durch höhere Einnahmen beim Rundfunkbeitrag reduziert sich der zusätzliche Finanzbedarf allerdings auf zwei Milliarden Euro. Medienberichten zufolge will die KEF dabei signifikante Kürzungen vornehmen und nur 1,1 Milliarden Euro als Mehrkosten anerkennen. In Verbindung mit den Mehreinnahmen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro, die durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag zwischen 2013-2016 erzielt wurden und die derzeit auf Sperrkonten der Sender liegen, künftig aber in die Finanzierung einfließen sollen, ergibt sich nach KEF-Rechnung ein Überschuss von 500 Millionen Euro. Dieser soll die Beitragssenkung finanzieren.

ver.di-Vize Frank Werneke bedauerte in einem Interview auf M Online, dass gegenwärtig in der Öffentlichkeit leider keine Debatte über die ausreichende Finanzierung der Sender stattfinde – „und damit verbunden auch keine Diskussion darüber, was wir von den öffentlich-rechtlichen Medienangeboten eigentlich erwarten“. Natürlich könne es sein, dass abhängig von den künftigen Beitragseinnahmen in den kommenden Jahren Spielraum für eine vorübergehende Absenkung des Rundfunkbeitrages entstehe. „Ich würde es aber für klüger halten, statt den Beitrag vorübergehend für einige Cents abzusenken, Rücklagen zu bilden. Dann könnte der Beitrag tatsächlich für einen wirklich langen Zeitraum stabil gehalten werden“, sagt Werneke.

ver.di geht davon aus, dass die öffentlich-rechtlichen Sender angesichts der anstehenden Aufgaben eine realistische Anmeldung gegenüber der KEF vorgenommen haben. Denn die Aufgaben wachsen anstatt weniger zu werden – vom öffentlich-rechtlichen Jugendangebot, das in den Startlöchern steht, bis hin zu den Umbrüchen, Krisen und Kriegen in vielen Teilen der Welt, die eine hochwertige journalistische Berichterstattung notwendiger machen denn je. Die Öffentlich-Rechtlichen hätten hier eine wesentliche Aufgabe. Nur sie verfügten zum Beispiel über ein relativ umfassendes Netz von Auslandstudios. Jedoch, erklärt Werneke, „befinden sich derzeit viele Kolleginnen und Kollegen in den Sendern absolut an den Grenzen der Belastbarkeit. Ein weiterer Stellenabbau hätte substanzielle Folgen für die Qualität journalistischer Berichterstattung. Gerade deshalb braucht es Investitionen in die Zukunft und eine bedarfsgerechte Finanzierung der Sender.“

Ihre endgültige Beitragsempfehlung will die KEF am 13. April veröffentlichen. Danach müssen die Landesparlamente einstimmig über die Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2017 entscheiden.

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