Streit in Straßburg: Arte verklagt ver.di

Screenshot ARTE: https://www.arte.tv/de/

Mit einer Klage vor dem Straßburger Amtsgericht will die Verwaltungsspitze von Arte erreichen, dass ver.di untersagt wird, zwei gewerkschaftliche Vertreter für die betrieblichen Gremien des deutsch-französischen Fernsehsenders zu benennen. Dieses Vorgehen steht im krassen Gegensatz zur jahrzehntelang geübten Praxis auf Basis eines grenzüberschreitenden Tarifvertrags von 1994.

Der neue Verwaltungsdirektor von Arte, Emmanuel Suard, begründet sein juristisches Vorgehen damit, dass ver.di keine in Frankreich registrierte Gewerkschaft ist. Dagegen betont ver.di, dass sie Verhandlungs- und Vertragspartner von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen bei Arte ist. Im Tarifvertrag von 1994 wurde ausdrücklich das Recht der Arte-Beschäftigten festgeschrieben, sich in einer Gewerkschaft ihrer Wahl zu organisieren. „Diese bikulturelle Tarif- und Sozialpartnerschaft kann aber nur funktionieren, wenn auch die deutschen Gewerkschaften auf Augenhöhe mit dem französischen Arbeitgeber verhandeln können“, betont Landesfachbereichsleiter Siegfried Heim, der die ver.di-Mitglieder unter den deutschen Arte-Beschäftigten von Stuttgart aus betreut. Er lehnt deshalb auch den von Arte angebotenen Gaststatus bei den nach französischem Recht vorgeschriebenen Sitzungen des Arbeitgebers mit den Gewerkschaften ab. ver.di hat im Sender immer eng mit den französischen Partnergewerkschaften zusammengearbeitet und deshalb bislang darauf verzichtet, mit eigenen Listen zu den Betriebsratswahlen anzutreten.

Wegen der Klageandrohung hat sich ver.di bereits an den Arte-Präsidenten und SWR-Intendanten Peter Boudgoust gewandt und ihn aufgefordert, im Arte-Vorstand darauf hinzuwirken, „dass hinsichtlich der gewerkschaftlichen Vertretung der deutschen Arte-Mitarbeiter auch künftig in bewährter Weise verfahren wird“.

Im Sender selbst wird vermutet, dass Personalchefin Carmen Lebold hinter dem Versuch steht, ver.di juristisch auszubooten. Deutsche Arte-Mitarbeiter bescheinigen ihr allgemein wenig Gespür für die Besonderheiten einer Anstalt, die zwar nach französischem Recht von den binationalen Partnern gegründet wurde, deren Programm aber wesentlich auch von den deutschen Mitarbeiter_innen mit erarbeitet wird. Lebold wird unterstellt, unter anderem auch deshalb gegen ver.di vorzugehen, weil die Gewerkschaft ihren Mitgliedern bei Festanstellungsklagen Auslands-Rechtsschutz gewährt.


Noch keine Einigung

Bei der turnusgemäßen Sitzung der Arte-Geschäftsleitung mit den Gewerkschaftsvertretern am 8. September in Straßburg  konnte keine Einigung zu den Gerichtsverfahren erzielt werden. Vereinbart wurde jedoch, über ein Zusatzabkommen zum Tarifvertrag von 1994 zu verhandeln, der ver.di unabhängig von der französischen Rechtslage die Benennung eigener Vertreter im Betrieb ermöglichen würde. Ver.di wird dazu einen Vertragsentwurf vorlegen. In der Sitzung hatten die Delegierten der französischen Gewerkschaften die ver.di-Position ausdrücklich unterstützt.

Aktualisiert am 12.9. 2017

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Buchtipp: Streik doch einfach mit

Am Dienstagabend wurde im Büchercafe in der ver.di Bundesverwaltung ein Buch vorgestellt, das  die Geschichte des 138tägigen Streiks beim Kölner Bundesanzeiger Verlag erzählt. Es berichtet von der Weigerung des Unternehmens zu verhandeln, von den Repressalien, mit denen die Streikenden zu kämpfen hatten und den Versuchen, deren Willen mit allen Mitteln zu brechen.
mehr »

Schock nach Kahlschlag bei RTL

Mit Unverständnis, Trauer und auch Wut haben die Beschäftigten bei RTL Deutschland auf den konzernweiten Stellenabbau reagiert. „Wir und die Kollegen haben dies in zahlreichen Gesprächen und in aller Deutlichkeit ausgedrückt“, sagt Wolfram Kuhnigk, Betriebsratsvorsitzender bei RTL-News, gegenüber M.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

The Good, The Bad, The Journ@list 

Unter dem Titel „The Good, The Bad, The Journ@list – zwischen Creator Economy, News Fatigue und berufsethischen Standards” findet am 31. Januar 2026 der 38. Journalismustag der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di in Berlin mit rund 200 teilenehmenden Medienschaffenden aus allen Mediengattungen im ver.di-Haus statt.
mehr »