Der „Fall Ünlü“: Gericht verhängte 3jähriges Aufenthaltsverbot für Paris
Die Urteilsverkündung im Verhandlungssaal der 14. Kammer des Größen Pariser Strafgerichtes dauerte nur knapp 15 Minuten. Mit monotoner Simme und nahezu ohne Differenzierung aller Anklagepunkte verkündete die Vorsitzende Richterin Jacqueline Rebeyrotte die Urteile gegen 10 türkische Angeklagte und die deutsche Journalistin Ursula Ünlü: „Schuldig im Sinne der Anklage“. Wegen angeblicher Mitgliedschaft zu einer kriminellen Vereinigung und wegen des unbewiesenen Vorwurfs der „Vorbereitung von terroristischen Aktionen“ wurde Ünlü, die unter anderem Mitarbeiterin der medienagentur für menschenrechte ist, zu zwei Jahren Haft mit fünfjähriger Bewährungszeit verurteilt. Außerdem erhielt sie ein dreijähriges Aufenthaltsverbot für die Region Paris. Sechs mitangeklagte türkische Staatsbürger erhielten ebenfalls Haftstrafen, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden, vier Angeklagte wurden in Abwesenheit verurteilt. Alle Angeklagten sympathisieren mit der prokommunistischen türkischen Volksbewegung DHKC, die in der Türkei massiver Verfolgung ausgesetzt ist. Ursula Ünlü nach dem Urteil: „Ein gnadenloser Gesinnungsprozeß, der eindeutig auf den Druck Ankaras hin zustande gekommen ist.“
Keineswegs erleichtert war die Kollegin nach dem Urteilsspruch, allenfalls froh darüber, daß der enorme psychische Druck der letzten Wochen und Monate jetzt ein Ende hatte. Denn mit dem Verfahren ging vorerst ein Prozeß zuende, auf den Ursula Ünlü und die übrigen Mitangeklagten seit 17 Monaten gewartet hatten. Die Journalistin und türkeikritische Menschenrechtlerin war am 11. September 1995 am französisch-belgischen Grenzübergang Valencienne in Begleitung von 3 türkischen Asylbewerbern festgenommen worden. Ünlü befand sich auf dem Weg nach Brüssel, wo sie eine aus Rechtsanwälten bestehende Menschenrechtsdelegation für die Türkei zusammenstellen wollte. Nach vier Tagen wurde sie per Haftverschonung freigelassen, allerdings mit drastischen Auflagen: sie durfte Paris nicht mehr verlassen, ihre beiden in Deutschland lebenden Kinder (10, 11 Jahre alt) nicht mehr besuchen, durfte ihren Beruf nicht mehr ausüben und erhielt keine Sozialhilfe. Bald waren auch die Ersparnisse aufgebraucht und fortan war die Journalistin auf Spenden angewiesen. Bekannte stellten ihr in Paris ein Zimmer zur Verfügung, sie mußte sich regelmäßig bei der Polizei melden (siehe Bericht in „M“ 5, 7/96).
Während die französischen Untersuchungsbehörden nach Abschluß der Ermittlungen zunächst das Höchstmaß von 10 Jahren Haft für Ünlü und alle Mitangeklagten verlangt hatten, reduzierte die Staatsanwaltschaft ihre Forderung in einer dreitägigen Verhandlung Mitte Januar auf drei Jahre. In dem Verfahren waren für die Schuld der Angeklagten keinerlei Beweise vorgelegt worden, nach rechtsstaatlichem Empfinden deutscher Prozeßbeobachter ein skandalöser Vorgang.
Im Anschluß an das Verfahren im Januar hatte es zahlreiche Proteste gegen das geforderte Strafmaß von 3 Jahren gegen Ünlü gegeben. Auch der Hauptvorstand der IG Medien, der Ursula Ünlü angehört, setzte sich für die Kollegin ein und gewährte Rechtsschutz. „Beenden Sie diesen für einen demokratischen Rechtsstaat unwürdigen Zustand“, schrieb der Bundesgeschäftsführer der Fachgruppe Journalismus, Rudi Munz, an die Pariser Strafkammer. Unterdessen hatte die Deutsche Botschaft in Paris der Journalistin einen zweiten Paß ausgestellt, nachdem ihr der erste im Zuge der Festnahme abgenommen worden war. „Es liegt nichts gegen Frau Ünlü vor“, sagte ein Vertreter der Botschaft auf Anfrage.