LONDON. Am 24. Juli 2007 ist in Großbritannien erstmals ein Urteil auf der Grundlage der EU-Richtlinie zur Information und Konsultation ergangen.
Ein Arbeitsgericht in London („Employment Appeal Tribunal“) entschied auf Antrag der Gewerkschaft Amicus gegen den Zeitungsverlag Macmillan, eine Tochtergesellschaft der deutschen Holtzbrinck-Gruppe. Das britische Management weigert sich seit Jahren beharrlich, eine Arbeitnehmervertretung anzuerkennen und betriebswirtschaftliche Informationen offen zu legen. Da es zu keinem Abschluss einer betriebsindividuellen Regelung kam, leitete Amicus im März 2006 rechtliche Schritte ein.
Macmillan ignorierte jedoch den Spruch des Central Arbitration Committee, einer unabhängigen Schlichtungsstelle, die in solchen Angelegenheiten faktisch als erste arbeitsrechtliche Instanz agiert. Daher verurteilte das Londoner Gericht den Verlag zur Zahlung einer Strafe von 55.000 £ (81.400 €), Höchtstrafe wären 75.000 £ gewesen. www.euro-betriebsrat.de