Elektronische Pressespiegel: Sieg für Schweizer Verlage

Bern. Sieben große Verlagshäuser der Schweiz (Aargauer Zeitung, Berner Zeitung, Edipresse, Le Temps, Neue Zürcher Zeitung, Ringier, Tamedia) haben einen Musterprozess über elektronische Pressespiegel gewonnen. Am 22. Mai 2001 entschied das Berner Obergericht, dass die Media Monitoring Switzerland AG (MMS) das Urheberrecht verletzt.MMS vertreibt seit Juni 1998 nach individuellen Kundenwünschen zusammengestellte Pressespiegel mit redaktionellem Inhalte der wichtigsten rund 100 Schweizer Zeitungen per E-Mail und Fax. Das Gericht verbot unter Strafandrohung, diesen Service weiterzuführen. Das Nutzungsrecht für die Artikel liege bei den Verlagen, denen es die fest angestellten Redakteure abgetreten hätten. Mittlerweile hat MMS den Betrieb zum 30. Juni eingestellt und nach eigenen Angaben ihren 45 Mitarbeitern gekündigt.

 

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Noch sei es nicht so weit, aber von einer "Steppe" könne man durchaus schon sprechen, sagt Christian Wellbrock von der Hamburg Media School. Wellbrock ist Leiter von "Wüstenradar", einer Studie, die zum ersten Mal die bundesweite Verbreitung und zahlenmäßige Entwicklung von Lokalzeitungen in den letzten 30 Jahren unter die Lupe genommen hat. Sie erhebt, wie stark der Rückgang lokaler Medien inzwischen tatsächlich ist und warnt: In etlichen Regionen droht tatsächlich die Verbreitung von "Nachrichtenwüsten".
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Altersdiskriminierung beim WDR?

Der WDR serviert freie Mitarbeiter*innen ab, die im Rentenalter für den Sender arbeiten wollen. Damit tut er genau das Gegenteil von dem, was in der öffentlichen Diskussion derzeit geraten wird. Während Angestellte sich also über Jahre hinweg auf einen Termin für ihren Ruhestand vorbereiten konnten, wird langjährigen freien Mitarbeiter*innen nun mit kurzer Frist mitgeteilt, wann für sie angeblich Schluss sein soll. Altersdiskriminierung will man beim WDR aber nicht erkennen – für den Sender gehe es vielmehr darum, jüngeren Mitarbeitenden nicht den Einstieg zu blockieren.
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