Vom 11. bis 14. Dezember soll die erste Lesung im Europa-Parlament über die neue EU-Fernsehrichtlinie stattfinden, die künftig „Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste“ heißt. Fast 1000 Änderungsvorschläge zum Entwurf der EU-Kommission lassen ein langwieriges Verfahren erwarten – dabei drängt die Zeit, denn der Markt verändert sich durch die schnelle Digitalisierung erheblich.
Deshalb will Deutschland, das im ersten Halbjahr die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt, die Einigung vorantreiben – zur Not unter Abstrichen an den bislang von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Forderungen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Bundesrat Anfang November auf Initiative von Bayern und Rheinland-Pfalz. Kompromisse sind u.a. denkbar bei der bislang strikten Ablehnung der begrenzten Erlaubnis für Produktplatzierung, mit der Deutschland ziemlich allein da steht. Eine sehr gute Übersicht sowie Details zum aktuellen Stand und zu möglichen Kompromissen finden sich auf der Website der Abgeordneten Ruth Hieronymi (ww. Hieronymi.de). Die Haltung der Bundesregierung hat der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, in einem Brief an alle deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments skizziert. Darin plädiert er u.a. für die Ausweitung der EU-Fernsehrichtlinie auf audiovisuelle Mediendienste, verstärkten kontinentalen Jugendschutz und flexiblere Werberegeln.