Die rechtspopulistische FPÖ kann sich nicht mehr rauswinden und muss die Gerichtskosten zahlen. Jetzt ist ein Urteil rechtskräftig, das der Partei bescheinigt, das Urheberrecht der Erfurter Filmpirat_innen verletzt zu haben, als sie Ausschnitte aus deren Videos ohne Genehmigung auf ihrem eigenen Kanal verwendete.
Beim Erfurter Verein Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V. knallten am vergangenen Freitag die Sektkorken. Das Medienkollektiv feierte den juristischen Sieg gegen die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreichs. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte die Revision der FPÖ gegen ein Urteil des Wiener Handelsgerichts vom letzten Jahr zurückgewiesen. Damit ist ein Urteil rechtskräftig, das den RechtspopulistInnen bescheinigte, die Urheberrechte des Filmkollektivs verletzt zu haben, als sie auf dem Kanal FPÖ-TV ohne Zustimmung und Nennung der Quellen Ausschnitte aus einem Videobericht über den Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S. verwendete. S. war 2013 bei einer Demonstration gegen den von der FPÖ organisierten Wiener Akademikerball unter der Beschuldigung des schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden und saß trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft.
Die FilmpiratInnen hatten von der FPÖ eine Unterlassungserklärung gefordert, ihr Videomaterial nicht mehr zu verwenden. Daraufhin verklagte die FPÖ die Filmaktivist_innen vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit. Hätte die Rechtspartei mit ihrer Klage Erfolg gehabt, wäre die Existenz des Filmkollektivs schon wegen der hohen Kosten gefährdet gewesen. Nachdem die Filmpirat_innen an die Öffentlichkeit gegangen waren, trafen Spenden und Unterstützungserklärungen ein. Die Klage der FPÖ wurde als Einschüchterungsversuch gewertet – zumal die Rechtspartei in den letzten Jahren weitere Medien und Einzelpersonen, die sich kritisch über sie äußerten, mit Klagen überzogen hat.
FPÖ setzt Urheberrechtsverletzung fort
Nun muss die FPÖ alle Kosten des Verfahrens tragen. Doch für die FilmpiratInnen ist trotz des Erfolges die juristische Auseinandersetzung mit der FPÖ womöglich nicht beendet. Denn noch immer wird auf den Youtube-Kanal FPÖ-TV ihr Videomaterial verwendet. Damit setzen die Rechtspopulisten die Urheberrechtsverletzung fort. Da nun ein rechtskräftiges Urteil dazu vorliegt, könnten die Chancen gestiegen sein, dass das Filmkollektiv seine Rechte durchsetzen kann und die FPÖ auch Schadenersatz zahlen muss. Doch ließ Jan Samende vom Filmpirat_innenverein bislang offen, ob man weitere juristische Schritte einleite: „Wir werden jetzt innerhalb des Vereines unser weiteres Vorgehen besprechen.“