Die Europäische Kommission hat in einem am 27. März veröffentlichten Beschluss zu einer Beschwerde der ehemaligen deutschen Nachrichtenagentur dapd die Finanzierung der Nachrichtenagentur AFP für rechtmäßig erklärt.
Die Beschwerde vom Februar 2010 richtete sich gegen Frankreich wegen staatlicher Beihilfen für AFP. Die Kommission erkenne nun an, dass AFP als Nachrichtenagentur mit weltweiter Ausstrahlung bestimmte Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehme und gestatte daher die Kompensation der dadurch entstehenden Kosten (auf Nettobasis) mittels staatlicher Subventionierung im Einklang mit den europäischen Wettbewerbsregeln, heißt es in einer Erklärung von AFP. Die Beschwerde betraf auch den deutschen Medienmarkt.
Frankreich habe in dem Beschwerdeverfahren jedoch den Nachweis erbracht, dass die AFP GmbH, die deutsche Tochter der Weltagentur AFP, keine Quersubventionen von Seiten des französischen Staates erhalte, alle Wettbewerbsregeln einhalte und dass die Preise der AFP GmbH marktgerecht seien und den Wettbewerb auf dem deutschen Markt keineswegs verfälschen würden. „Dieser Beschluss ist ein einschneidender Moment für die AFP. Dadurch wird nach vier Jahren der Ungewissheit die für die Ausführung ihrer öffentlichen Aufgaben unerlässliche öffentliche Finanzierung sichergestellt“, freut sich Emmanuel Hoog, CEO der AFP.