Gläserner Journalist

Daran, dass jeder irgendwie „gläsern“ wird, hat man sich schon fast gewöhnt. Der Patient wird mit der neuen Gesundheitskarte, die seine Notfalldaten und Arztrezepte speichert, „gläsern“. Der Autofahrer, dessen Fahrverhalten Versicherungen für individuelle Prämien auswerten, wird „gläsern“.

Und der Bürger, dessen Telekommunikationsdaten von Telekommunikations- und Internetunternehmen gespeichert werde, wird auch „gläsern“, wenn Polizei und Geheimdienste auf just diese, seine Daten zugreifen können. Für Journalisten: keine Ausnahme.
Mit Datamining-Programmen können Behörden und Unternehmen Verbindungsdaten auswerten und rasch erkennen, wer mit wem in Kontakt steht. Auch lassen sich so Hinweise darauf erhalten, ob eine Person „verdächtig“ ist, weil sie mit anderen Personen direkt oder über andere in Verbindung steht. Der Vernetzungslogik zufolge sind gerade Journalisten gut vernetzt – und verdächtig.
Die Verbindungsdaten zeigen auch, wo sich jemand aufhält und wie sich jemand bewegt. Mit den Daten lassen sich mit Hilfe von digitalen Geoinformationssystemen Bewegungskarten aufzeichnen. Als mobiles Gerät ist das Handy für ortsbezogene Angaben geradezu prädestiniert. Eine operative Umsetzung für Strafverfolger ist längst realisiert: Seit einigen Jahren verfolgt die bayerische Polizei mit Hilfe eines solchen Systems die Handys von Verdächtigen – außer direkter Sichtweite, denn der Standort wird auf einer Karte ja angezeigt. Kontakte zu Informanten können so leicht ausgespäht werden.
Ab Mitte 2007 sollen die Verbindungsdaten EU-weit bis zu zwei Jahren gespeichert werden. Laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sollen sie nur zur Aufklärung schwerer Straftaten genutzt werden. Jetzt teilte die EU-Kommission mit, dass sie auch im Rahmen bestehender Rechtshilfeabkommen mit anderen Ländern ausgetauscht werden können – ohne richterliche Genehmigung, ohne Kontrolle. Auch die Geheimdienste sollen ohne richterliche Genehmigung an die Daten ran.
Wenn private Kommunikationsdaten von jedermann von unüberschaubar vielen Interessenten verwertet werden können, ist das das Ende des Fernmeldegeheimnisses. Jeder, der telefoniert, mailt oder im Internet surft, kann jederzeit beobachtet werden – nur weiß er nicht, von wem. Und schon gar nicht mehr kann er wissen, mit welchem Recht er ausgespäht wird. Unklar ist, wie so noch die Meinungs- und Redefreiheit garantiert werden können. Das Recht auf Privatheit, auf informationelle Selbst­bestimmung, wird abgewertet – zu Gunsten eines ominösen Rechts auf Sicherheit. Nur das ist kein Grundrecht, sondern lediglich ein politisches Versprechen. Ob so ein Gewinn an Sicherheit erreicht werden kann, ist ungewiss. Gewiss ist jedoch der Verlust der Freiheit.

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