Gummiparagraf

Plastik eines Lesers der 
Regionalzeitung „Adelante“ im kubanischen Camagüey. Die Künstlerin Martha 
Jiménez hat typische Alltagsszenen der Stadt in Bronze festgehalten – darunter auch den Zeitungsleser 
Norberto Subirats, der neben der Plastik zu sehen ist. Foto: Knut Henkel

Kuba: Geldstrafen für Journalisten bei Verstoß gegen Gesetz 370

Mitten in der Corona-Krise gehen Kubas Behörden mit massiven Geldstrafen gegen unabhängige Berichterstatter und Blogger vor. Die Grundlage liefert das Gesetz 370 vom Juli 2019 mit dem Gummiparagrafen 68. Dieser erlaubt der Polizei gegen alle Kubaner*innen vorzugehen, die Informationen publizieren, die gegen „soziales Interesse, Moral, gute Sitten und die Integrität der Menschen verstoßen“. Camila Acosta ist eine von rund dreißig Journalist*innen, Blogger*innen und Aktivist*innen, die seit Jahresbeginn mit einer Geldstrafe belegt wurden – und sie wehrt sich.

Für Camila Acosta ist der 6. Mai ein erster Erfolg. „47 Organisationen der Zivilgesellschaft und unabhängige Medien haben unsere Erklärung „Cuba und sein Gesetzesdekret 370“ unterschrieben und publiziert. Das hat es in Kubas Geschichte noch nicht gegeben“, so die 27-jährige Journalistin. Am 27. März war sie auf die Polizeiwache in Havannas Stadtteil Playa vorgeladen worden. Dort wurde die Mitarbeiterin von „Cubanet“, eines im US-amerikanischen Florida registrierten Onlineportals, auf drei Veröffentlichungen, darunter auch die schriftliche Vorladung, auf ihrer Facebook-Seite hingewiesen. Die würden die kubanische Revolution „entweihen“ und „erniedrigen“ und das sei ein Verstoß gegen den Artikel 68 des Gesetzesdekrets 370. Der sanktioniert die Verbreitung solcher Informationen gegen „soziales Interesse, Moral, gute Sitten und die Integrität der Menschen“ mit Geldstrafen bis zu 3.000 Peso für Privatpersonen und bis zu 10.000 Peso für Organisationen. Dagegen wehrt sich Acosta gemeinsam mit Kollegen und Aktivisten der Zivilgesellschaft. Viele von ihnen wurden ebenfalls mit Geldstrafen belegt. Der Korrespondent der Tageszeitung Diario de las Américas, Iván García, betrachtet das Gesetz als Einschränkung der freien Meinungsäußerung: „Das Gesetz richtet sich nicht explizit gegen den unabhängigen Journalismus in Kuba, sondern gegen jede und jeden, der oder die, eine eigene Meinung, Analysen, Standpunkte auf Facebook, YouTube oder sonst wo veröffentlicht.“ Alles was dem Regime nicht passe, könne damit geahndet werden. Es biete weiten Interpretationsspielraum. García berichtet seit Mitte der 1990er Jahre kritisch aus Kuba – erst für die erste unabhängige Presseagentur „Cuba Press“, später für die spanische Tageszeitung El Mundo und nun für die in Miami erscheinende Tageszeitung Diario de las Américas. Gemeinsam mit Acosta und anderen Betroffenen hat García entschieden, eine Petition auf die Online-Plattform Avaaz zu stellen, um national und international um Unterstützung zu werben.

Petition auf Avaaz zum „Geißelgesetz“

Die Petition ging am 19. April online und wurde bis zum 25. Mai 4.105 mal unterzeichnet. In Kuba ist die Seite jedoch seit dem 6. Mai nicht mehr aufrufbar, so Camila Acosta. Umso wichtiger ist für sie die Tatsache, dass die 47 Organisationen Anfang Mai die Erklärung gegen das Gesetz 370 unterzeichneten und online stellten. Darunter sind Reporter ohne Grenzen, Freedom House aus den USA und etliche der betroffenen Medien, deren Journalisten mit Geldstrafen belegt wurden, wie Diario de Cuba; El Toque oder El Estornudo. Für letztere arbeitet Mónica Baró, die 2019 für eine Reportage über Bleivergiftungen in einem Stadtteil von Havanna von der renommierten „Fundación Gabo“ ausgezeichnet wurde, der Medienstiftung von Kolumbiens verstorbenem Literaturnobelpreisträger Gabriel García Márquez. Baró weigert sich wie Acosta, die Geldstrafe zu bezahlen, und hat Unterstützung vom Direktor der kolumbianischen Stiftung, Jaime Abello Banfi, erhalten. Der forderte die kubanischen Behörden auf, die Geldstrafe zurückzunehmen, ohne Erfolg. Auch auf die Erklärung der Aktivisten um Acosta hat die Regierung in Havanna bisher nicht reagiert.

Acosta will weitermachen. „Das Gesetz widerspricht dem Recht auf freie Meinungsäußerung, das in der Verfassung garantiert ist“, argumentiert die Journalistin. Deshalb hat die kubanische „Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ Ende April eine Beschwerde beim Parlament hinterlegt und eingefordert, das Gesetz beziehungsweise zwei seiner Paragrafen für verfassungswidrig zu erklären und zu annullieren. Neben dem Artikel 68 soll auch der Passus rückgängig gemacht werden, der kubanische Medien und Blogger verpflichtet, ausschließlich Server zu nutzen, die sich in Kuba befinden. Genau das tun aber die meisten Onliner nicht, und bewegen sich damit seit Erlass des Gesetzes auf illegalem Terrain.

Bisher wurde dieser Passus nur noch nicht angewandt – im Gegensatz zum Artikel 68. „Damit die beim Parlament hinterlegte Verfassungsbeschwerde allerdings auch offiziell weiterverfolgt wird, benötigen wir 500 von der nationalen Wahlkommission anerkannte Unterschriften“, so Acosta. Die Beschaffung der Unterschriften inklusive Wohnort und Ausweisnummer sei mitten in der Corona-Krise und bei Einhaltung des Social Distancing alles andere als einfach, so die Journalistin. Zumal sie befürchtet, verhaftet zu werden und im Gefängnis zu landen. Gerade weil sie sich wehrt und zum Widerstand gegen das Gesetz aufrufe. „Ich werde weder dem unabhängigen Journalismus abschwören, noch das Land verlassen“ betont Acosta.


Lesenswert: das 
Dossier auf M Online über Kuba, seine Medien und die Machtfrage

Kuba, seine Medien und die Machtfrage

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