Rundfunk-Finanzierung auf EU-Prüfstand
Die Europäische Kommission fordert die Bundesrepublik Deutschland, Irland und die Niederlande auf, die Rolle und Finanzierung der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten klar zustellen.
Nach Prüfung verschiedener Beschwerden ist die Kommission Anfang März zu der vorläufigen Auffassung gelangt, „dass das gegenwärtige Finanzierungssystem in diesen Mitgliedstaaten nicht mehr in Einklang mit Artikel 87 des EG-Vertrages steht, wonach die Mitgliedstaaten keine den Wettbewerb verfälschenden Beihilfen gewähren dürfen. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, ihre Bemerkungen vorzubringen und Änderungen an ihrem System der Finanzierung der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten vorzuschlagen“, heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission.
Mit den gegenwärtigen Untersuchungen soll die erforderliche Transparenz hergestellt werden, um die Verhältnismäßigkeit der öffentlichen Finanzierung bewerten zu können. Es gelte, Quersubventionen für Tätigkeiten zu vermeiden, die in keinem Zusammenhang mit dem Grundversorgungsauftrag stehen. Deshalb ist der Grundversorgungsauftrag eindeutig zu definieren. Kommerzielle
Tätigkeiten der öffentlichen Anstalten müssen der EU-Kommission zufolge nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen ausgeübt werden. Schließlich sollte eine unabhängige nationale Behörde zur Überwachung der Einhaltung dieser Grundsätze eingerichtet werden. Mit den Untersuchungen werde jedoch das Vorrecht der Mitgliedstaaten nicht in Frage gestellt, öffentlich rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten zu errichten und zu finanzieren, so wie es im Protokoll über das öffentliche Rundfunk- und Fernsehwesen zum Amsterdamer Vertrag festgehalten ist, heißt es weiter. Mit den Beschwerden in Deutschland und den Niederlanden wurden neue Fragen aufgeworfen, wie die Finanzierung der Online-Tätigkeiten der öffentlichen Anstalten. In jedem Fall sollten diesen Bereich die jeweiligen Staaten regeln, nicht die Anstalten selbst, so die Auffassung der Kommission.
Während der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) diese vorläufige Einschätzung als „richtungsweisenden Erfolg“ ihrer Beschwerde „gegen den wettbewerbswidrigen Einsatz der Rundfunkgebühren in Deutschland“ feiert, sieht sich auch der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber bestätigt. „Positiv ist, dass die Kommission unsere Gebührenfinanzierung nicht in Frage stellt“, sagte er. Dennoch so Gruber, werden der Dissens zwischen Deutschland und der Kommission, ob die Rundfunkgebühr überhaupt eine Beihilfe darstelle, erst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes beigelegt werden können. Den Auftrag von ARD und ZDF sieht Gruber hinreichend konkret gefasst. In der Frage der Transparenz in Bezug auf gewerbliche Tätigkeiten der ARD solle über „weitere Maßnahmen“ nachgedacht werden.
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