Nur noch wenig Glasnost

Medienrecht in Mittel- und Osteuropa – Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis

Journalisten aus dem In- und Ausland, Vertreter von Berufsorganisationen, Medienwissenschaftler und Juristen diskutierten am 21. und 22. Oktober an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt / Oder über die Verwirklichung der freien Meinungsäußerung entsprechend Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und den freien Zugang zu Informationen in den Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas.

Ein Schwerpunkt der Medienrechtstage, die von der Universität zum dritten Mal gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO) organisiert wurden – waren Situations- und Erfahrungsberichte zu den Möglichkeiten der Einflussnahme durch unabhängige Journalistenorganisationen auf die Presse- und Meinungsfreiheit in ihren Ländern.

Zurzeit befinde sich Russland in einer Situation, wo sich auf dem Sektor Information zwei Tendenzen abzeichnen, legte Alexej Simonow vom Fonds zur Verteidigung der Medienfreiheit aus Moskau dar. Zum einen seien noch Initiativen der Regierung zu mehr Offenheit spürbar, fixiert im Gesetzesentwurf „Zur Gewährleistung des Zugangs zu Informationen, über die Tätigkeit der staatlichen Organe und der Organe der örtlichen Selbstverwaltung“. Wobei der Entwurf noch immer auf seine Verabschiedung durch die Duma wartet. Eine andere Tendenz zeigt Autokratie und einen Informationstotalitarismus auf, mit dem in den letzten vier Jahren ein machtvolles staatliches Propagandainstrument geschaffen wurde. Die sechs wichtigsten Fernseh-Kanäle sind unter Kontrolle des Staates oder von Strukturen, die eng mit ihm verflochten sind. In einem solchen System ist der Zugang zu Informationen schon von innen heraus begrenzt, da genüge es, nur die Liste von Verboten zu lesen, die den Korrespondenten auferlegt werden. Überreste von Glasnost, so Simonow, ließen sich nur noch in einigen Printmedien wiederfinden, die sich auf eine Größenordnung von insgesamt höchstens 800.000 Exemplaren beschränken, darunter fünf bis sechs für die gesamte Föderation erscheinende Zeitungen und Zeitschriften und einige Dutzend Provinzzeitungen mit geringer Auflage.

Trotz eines gültigen Schengen-Visums nicht zur Konferenz anreisen durfte Dinko Gruhonjic von der Beta News Agency Belgrad, der den Teilnehmern jedoch sein Referat zur Verfügung stellte. Darin stellt er fest, dass sich die Erwartung von politischen Veränderungen in Serbien nach dem Sturz von Milosevic im Oktober 2000 und die Hoffnungen auf eine Anpassung der Mediengesetzgebung an internationale Standards nicht erfüllt haben. Neben Mazedonien sei Serbien das einzige südosteuropäische Land ohne ein Gesetz über den freien Informationszugang. Gewiss, so Gruhonjic, würde die Verabschiedung eines solchen Gesetzes in Serbien von Bedeutung sein, doch müsse es sich in der Praxis bewähren. Auch in diesem Fall treffe der alte Slogan zu, dass Freiheit erobert sein wolle. Denn, selbst wenn alle modernen Mediengesetze verabschiedet würden, bedeute dies noch nicht automatisch eine Veränderung der Mediensituation, zumindest nicht so lange, wie Journalisten den Druck der Politiker fürchten anstatt umgekehrt.

In fast allen Verfassungen der Transformationsstaaten Ost- und Südosteuropas würden Meinungs- und Medienfreiheit „garantiert“ ohne, dass in diesen Staaten von durchgängiger freier und unabhängiger Berichterstattung die Rede sein kann, so Dietrich Schlegel, Vorstandssprecher von Reporter ohne Grenzen. In mindestens sieben Staaten Südosteuropas: Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Moldowa, Rumänien und Slowenien, auch in Albanien und Kroatien gibt es entsprechende Gesetze. Doch wie steht es in der Praxis mit der Medienfreiheit? Schlegel führt das Beispiel Kroatien an, aussichtsreicher Anwärter auf eine baldige Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Das kroatische Rechtssystem schütze zwar die Rechte der Journalisten weitestgehend. Bei ihrer täglichen Arbeit stoßen die kroatischen Journalisten jedoch auf zahlreiche Schwierigkeiten, wenn sie zum Beispiel bei Regierungsstellen Informationen erhalten wollen.

Alexej Lasarow von der Redaktion „Capital“ aus Sofia hatte eine gegen das Pressebüro des Ministerrats gerichtete Klage auf Herausgabe von Informationen eingereicht. Eine nicht erwartete Folge war die Verschärfung der Ausführungsgesetze zum „Public Information Act“, nämlich der Gesetze zum Schutz klassifizierter, also geheimer Informationen und zum Schutz persönlicher Daten. Auch für Bulgarien sei hier eine große Lücke und die Tendenz der Exekutive und Legislative von der nationalen bis zur lokalen Ebene, besonders auch aus dem Justizapparat, zur Missachtung der gesetzlichen Informationspflicht zu vermelden. Nur öffentlicher Druck könne Verbesserungen bewirken. In Bulgarien befasst sich damit eine spezielle Nichtregierungsorganisation mit dem programmatischen Namen „Access to Information Programme“. Eine positive Initiative auch für andere, da sich in Ost- und Südosteuropa trotz lokaler und nationaler Unterschiede, diese Probleme gleichen. Außerdem sehen sich investigativ arbeitende Journalisten in allen Ländern der Region massiven Bedrohungen für Leib und Leben ausgesetzt, wenn sie versuchen in mafiöse Strukturen einzudringen, vor allem wenn die, wie so häufig, mit politischen Strukturen verfilzt sind. Polizei und Ermittlungsbehörden fassen die Täter und ihre Auftraggeber selten und falls doch, verlaufen die Gerichtsverfahren im Sand.

Wiederholt angesprochen wurde auch die Pervertierung der Gesetze über Verleumdung und Diffamierung von insbesondere staatlichen Funktionsträgern. Ein großer oder kleinerer Funktionär, aber auch ein Gangsterboss kann sich mit Hilfe dieser Gesetze gegen journalistische Enthüllung und Kritik zur Wehr setzen und bekommt in der Regel Recht. Journalisten und Verleger dagegen werden zu hohen Geldstrafen, in einigen Ländern sogar zu Haft oder Arbeitslager, verurteilt. In einigen Staaten, wie Prof. Fedotow, Sekretär des Russischen Journalistenverbandes berichtete, üben die Journalistenorganisationen Druck aus, damit solche Gesetze wenigstens aus dem Strafgesetzbuch in das Zivilrecht übernommen werden und somit investigative Berichterstattung nicht mehr als kriminelles Delikt verfolgt werden kann. Die verhängten Geldstrafen sind enorm hoch und existenzbedrohend für die einzelnen betroffenen Kollegen, ganze Redaktionen und Verlage. Das aktuelle Beispiel: Am 20. Oktober wurde das Verlagshaus von „Kommersant“ gerichtlich zu einer Zahlung in Höhe von umgerechnet 11 Millionen Dollar als Schadensersatz an die „Alpha-Bank“ für einen Beitrag über die russische Bankenkrise im Sommer dieses Jahres verurteilt. „In unserem politischen Regime kann man machen was man will und mit wem man es will,“ so Michail Fedotow zu diesem in der Größenordung bisher beispiellosen Urteil, das die Vernichtung der Zeitung zur Folge haben könnte.

 

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