Schattenseiten hierzulande

Kritischer Journalismus hat viele Feinde: Regierungen, Geheimdienste, wirtschaftlicher Druck. Ginge es nur nach der Rangliste der Pressefreiheit, die „Reporter ohne Grenzen“ jährlich herausgibt, müsste man sich hierzulande wenig Sorgen machen. Doch der 14. Platz Deutschlands im aktuellen Ranking kann nicht darüber hinweg täuschen, das es auch hierzulande Entwicklungen gibt, die das Bild einer demokratischen und transparenten Informationsgesellschaft trüben. Gewalt gegen Journalisten sowie eine mitunter maßlose Unterdrückung der Pressefreiheit prägen dagegen den Medienalltag in vielen anderen Ländern.

Karikatur: harm / toonpool

Die Vielfalt der Presse nimmt auch in Deutschland weiter ab. Die Zahl der so genannten publizistischen Einheiten, das sind Zeitungen mit eigener Vollredaktion, schrumpft. Inzwischen trifft die Krise nicht mehr nur kleine Provinzblätter, sondern auch einige der Branchengrößen. Erinnert sei an das Aus für die Financial Times Deutschland Ende 2012, an den Konkurs der Frankfurter Rundschau, die mit eingedampfter Redaktion ihre bundespolitische Bedeutung eingebüßt hat. Ganz zu schweigen vom Schicksal der Westfälischen Rundschau, die als „Zombie-Zeitung“ ohne eigene Redaktion nur noch ein Schattendasein fristet. Erst kürzlich musste mit der Münchner Abendzeitung auch ein Boulevardblatt Insolvenz anmelden. In der Provinz nimmt die Zahl der Einzeitungskreise zu. Gebietsmonopole regionaler Zeitungen prägen das Bild in den meisten Regionen Deutschlands. In über zwei Drittel der deutschen Landkreise gibt es nur noch eine einzige Regionalzeitung. In anderen Regionen erscheinen mehrere Regionalzeitungen unter einem gemeinsamen Dach, so dass ein unternehmerisches Monopol entsteht, so z. B. in Bremen (Weser-Kurier, Bremer Nachrichten), in Stuttgart (Stuttgarter Zeitung, Stuttgarter Nachrichten) und im Ruhrgebiet (Funke-Gruppe). Ein echter Wettbewerb zwischen konkurrierenden Anbietern besteht nur noch in einigen größeren Städten (z.B. Berlin, München) und in wenigen Regionen. Wenn das höchstrichterliche Diktum zutrifft, dass freie Medien für die Demokratie konstituierend sind, ist Wachsamkeit geboten. Insofern ist zwar zu begrüßen, dass die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag „das Bewusstsein für den Wert und die Bedeutung von Zeitungen und Zeitschriften als Kulturgut in der Gesellschaft verankern“ und „die Angebotsvielfalt in diesem Bereich, insbesondere auch auf regionaler Ebene, erhalten“ will. Eine weitere Lockerung des Kartellrechts wäre diesem Ziel jedoch nicht gerade zuträglich.
Zudem sieht es die dju als unerlässlich an, auch auf europäischer Ebene aktiv zu werden. Deshalb engagiert sich die dju als Partner für die „Europäische Bürgerinitiative für Medienpluralismus“. Es gelte, konkrete Maßnahmen und europäische Mindeststandards zum Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit sowie des Medienpluralismus zu schaffen. Um zu erreichen, dass sich die EU-Kommission dieser Aufgabe annimmt, muss die Initiative eine Million Unterschriften aus sieben EU-Ländern sammeln. Allein in Deutschland sind mindesten 74.250 Unterschriften notwendig. www.mediainitiative.eu/de/

Redaktionsdatenschutz zu wenig gesichert

Der Quellenschutz ist ein unverzichtbares Prinzip der freien Presse. Umso bedrohlicher erscheint der zunehmende Eifer der Strafverfolgungsbehörden, Jagd auf Informanten zu machen, sobald aus Behörden oder staatlichen Institutionen brisante Informationen durchsickern. „Man versucht, Journalisten zu kriminalisieren mit dem Vorwurf, sie hätten zum Geheimnisverrat angestiftet“, erklärte unlängst in der ZDF-Sendung „Frontal 21“ Oliver Schröm, Vorsitzender von Netzwerk Recherche und Leiter von „stern Investigativ“. Ein Vorwurf, der kritische Berichterstattung eindämmen und Journalisten einschüchtern soll, denn ein solches Delikt kann mit Gefängnis geahndet werden. Mehr noch: „Allein der Hinweis, dass gegen einen Journalisten ermittelt wird, stigmatisiert ihn gegenüber seinen Quellen“, konstatiert Schröm. Wer Angst haben muss, dass er auffliegt, dürfte künftig nicht mehr sehr auskunftsfreudig sein. Nicht nur potentielle Whistleblower werden auf diese Weise kaltgestellt, auch Journalisten würden vor diesem Hintergrund ihr investigatives Material zurückhalten, um nicht selbst ins Visier der Strafverfolger zu geraten. Bereits anlässlich des vor zwei Jahren verabschiedeten „Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit“ kommentierte der Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, Ulrich Janßen: „Der hochtrabende Titel solle wohl darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung sich auch nach jahrelangem Ringen nicht zu einem umfassenden Schutz journalistischer Arbeit durchringen konnte.“ Abgeschmettert wurde damals die Forderung von Grünen und SPD, Journalisten als Träger von Berufsgeheimnissen anzuerkennen, ihnen somit denselben Schutzanspruch zuzugestehen wie etwa Abgeordneten und Rechtsanwälten. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist trotz Regierungsbeteiligung der SPD von dieser Forderung nichts mehr zu sehen. Nebenbei: Auch dass der bisherige untadelige Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar durch die bislang nicht als sonderlich problembewusst auf diesem Gebiet bekannte Andrea Voßhoff ersetzt wurde, ist kein gutes Zeichen.
Nicht zuletzt aus diesem Grund unterstützt die dju in ver.di die europäische Petition zur Sicherung des Redaktionsdatenschutzes in der Europäischen Union. Sie fordert die Bundesregierung auf, im EU-Ministerrat dafür zu sorgen, dass der Schutz der journalistisch-redaktionellen Tätigkeit in der neuen EU-Datenschutzverordnung gesichert wird.
www.change.org/petitions/art80

Journalisten überwacht

Jede Form von staatlicher Überwachung höhlt die Pressefreiheit aus. Dazu muss man hierzulande nicht erst den NSA-Skandal bemühen. Aber mit den Enthüllungen über Aktivitäten in- und ausländischer Geheimdienste in Deutschland wurde spätestens 2013 klar, welchen Gefahren die Vertraulichkeit journalistischer Recherchen ausgesetzt ist.
Im September wurde bekannt, dass der niedersächsische Verfassungsschutz rechtswidrig zwischen 2006 und 2012 fast ein Dutzend Journalisten und Publizisten bespitzelt hat, ohne dass es einen Extremismus-Verdacht oder sonst einen dazu berechtigenden Grund gegeben hätte. Betroffen waren unter anderem einige Rechtsextremismus-Experten, die zuvor kritisch über fragwürdige Verfassungsschutzpraktiken berichtet hatten. Das legt den Verdacht nahe, Ziel der Überwachung sei es gewesen, diese Experten zu diskreditieren oder die Quellen der Journalisten auszuspähen.
Fast zeitgleich deckte der Spiegel auf, dass die CIA beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mehrfach Informationen über den deutschen Journalisten und Islamismus-Experten Stefan Buchen (NDR, Süddeutsche Zeitung) angefragt habe. Zwar gab der BfV an, diese Auskunftsersuchen abgelehnt zu haben. Aber derartige Vorgänge machen deutlich, dass der Respekt vor dem Schutz journalistischer Quellen im Geheimdienstmilieu nicht gerade ausgeprägt ist.

Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Grundrechtecharta

Aufgrund des Widerstands der früheren liberalen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lagen die Pläne der Bundesregierung für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung jahrelang auf Eis. Kaum war die Große Koalition perfekt, vereinbarte sie, die umstrittene EU-Richtlinie zügig umzusetzen. Doch im Dezember 2013 legte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof ein Gutachten vor, in dem er empfiehlt, die bereits 2006 erlassene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung grundlegend zu überarbeiten. Begründung: Sie widerspreche in wesentlichen Punkten der EU-Grundrechtecharta. Dem folgte der EuGH am 7. April (siehe auch S.2). Schon das Plädoyer des Generalanwalts hatte für ein Umdenken im Justizministerium gesorgt. SPD-Minister Heiko Maas hatte entschieden, bis zum Urteil des EuGH keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Auch die dju kritisiert die generelle Speicherung von Verbindungsdaten seit Jahren als Gefahr für den Informantenschutz. Sie sei daher abschreckend für potentielle Hinweisgeber, die Journalisten beim Aufdecken von Missständen unterstützen wollen. Reporter ohne Grenzen und andere Bürger- und Menschrechtsorganisationen plädieren seit langem dafür, die Vorratsdatenspeicherung durch ein „System zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten“ ausschließlich in konkreten Verdachtsfällen zu ersetzen.

Presseauskunftsgesetz auf Bundesebene gefordert

Die in der Frühphase der Bundesrepublik beschlossenen Landespressegesetze sind für Journalisten nützliche Werkzeuge. Sie stärken ihre Position gegenüber den staatlichen Instanzen der einzelnen Bundesländer. Regierung und Behörden sind auf journalistische Anfragen zur Auskunft verpflichtet. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013, nach dem die Pressegesetze der Länder auf Bundesbehörden nicht anwendbar seien, wurde dieses Auskunftsrecht drastisch eingeschränkt. Anlass war seinerzeit die Anfrage eines Bild-Reporters an den Bundesnachrichtendienst zur Nazivergangenheit seiner Mitarbeiter. Das Gericht wies die Klage ab, wollte aber Journalisten nicht völlig rechtlos lassen. Bei Anfragen an Bundesbehörden könnten die Medien sich ja direkt auf das verfassungsmäßige Recht der Pressefreiheit berufen. Um in der späteren schriftlichen Urteilsbegründung dieses Recht gleich wieder einzuschränken: Das Grundgesetz garantiere nur einen „Minimalstandard“. Die damals noch oppositionelle SPD legte daraufhin den Entwurf für ein Bundespresseauskunftsgesetz vor. Ein lobenswertes Unterfangen, dass aber an der herrschenden Rechtsauffassung scheiterte: Der Bund dürfe keine Gesetze zum Presserecht machen, dafür seien die Länder zuständig. Ein circulus viciosus: Faktisch bekamen Bundesbehörden damit einen Freibrief, unbequeme Anfragen von Journalisten abzuschmettern. Im Koalitionsvertrag taucht das Projekt gar nicht mehr auf. Erschwerend kommt hinzu: Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes werden von Behörden häufig nur schleppend oder gegen hohe Gebühren beantwortet. Damit bleiben einstweilen „die Rechte der Presse eingeschränkt, Transparenz über staatliches Handeln herzustellen“, kritisiert dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß.
Zu einem überfälligen Schritt hat sich das schwarz-rote Regierungsbündnis immerhin durchgerungen. Laut Koalitionsvertrag will die Regierung „eine Initiative der Länder zur Wiedereinführung des amtlichen Presseausweises“ unterstützen. Ab 2009 hatte die Innenministerkonferenz durch die Verweigerung der Unterschrift ihres Vorsitzenden den Ausweis als Dokument faktisch entwertet. In der Folge gab es eine Flut von unseriösen „Presseausweisen“. Zurzeit setzen vor allem Neonazis Presseausweise ein, um Journalisten und ihre Quellen zu diffamieren und ihre Arbeit zu gefährden. Ein „unerträglicher Missbrauch der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit“, urteilt dju-Bundesgeschäftsführerin Haß. Die Ankündigung der Bundesregierung, diesen fatalen Schritt wieder rückgängig zu machen, sei daher zu begrüßen. Aber: „Den Worten müssten nun auch Taten folgen.“

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