Unfassbares Urteil

Willkürlich verhaftet, gefoltert, ohne Beweise festgehalten

Mehmet Bakir glaubt den türkischen Beteuerungen nicht mehr, ein Rechtsstaat zu sein und gegen Folter vorzugehen. Er lebte als freiberuflicher Journalist mit seiner Ehefrau in Berlin, bis er vor drei Jahren im Urlaub in die Fänge der türkischen Sicherheitskräfte geriet. Sein Fall wird beispielhaft in einem neusten Gutachten für Amnesty International zu der mangelnden Rechtsstaatlichkeit von politischen Strafverfahren in der Türkei aufgeführt.

Mehmet Bakir befand sich in seiner dritten Urlaubswoche in der Türkei und wollte am 9. Juli 2002 zusammen mit einem neuen Bekannten, dem deutschen Staatsbürger Mehmet Desde, zum Ferienhaus seiner Eltern fahren. Auf der Fahrt dorthin wurden sie von Polizeibeamten festgenommen. Gründe wurden ihnen nicht genannt. Die Beamten interessierte es nicht, dass Mehmet Desde deutscher Staatsbürger war und Mehmet Bakir sich durch seinen internationalen Presseausweis als Journalist zu erkennen gab. Erst auf dem Polizeirevier in Izmir erfuhren sie von dem bizarren Vorwurf, der ihnen gemacht wurde. Sie und acht weitere Personen sollten Mitglieder einer „terroristischen Vereinigung bolschewistische Partei Nordkurdistan-Türkei“ sein. Diese Organisation kannten sie noch nicht einmal. Der Urlaub war zum Albtraum geworden.
So rechtswidrig wie die Festnahme gestaltete sich auch der weitere Verlauf der Haft. Es wurden ihnen weder Zugang zu Anwälten gewährt, noch wurden ihre Angehörigen unterrichtet. Mehmet Bakir wurde unter schweren Schlägen und psychischer Folter verhört, man wollte ihn zwingen seine angebliche Mitgliedschaft zu gestehen. Er widerstand der Folter und unterschrieb die vorgefertigten Aussagen nicht. Später sollte dies – neben erfolterten Aussagen anderer Angeklagten – das einzige „Beweisstück“ gegen ihn sein. Die Polizei nennt dies in der Türkei das Einnehmen einer „organisatorischen Haltung“, denn: wer trotz Folter und Bedrohungen bei der Polizei keine Aussagen macht, muss in irgendeiner Form politisch organisiert sein. Mehmet Desde wurde so schwer gefoltert, dass er im Krankenhaus behandelt werden musste. Seine Strafanzeige gegen die Folterer blieb folgenlos. Erst als das deutsche Konsulat ebenfalls Strafanzeige erstattete, wurde ein Strafverfahren eröffnet, die Folterer jedoch aus „Mangel an Beweisen“ freigesprochen.
Erst nach vier Tagen im Polizeigewahrsam wurden Bakir und Desde dem Haftrichter vorgeführt, der Bakir entließ und gegen Desde Untersuchungshaft anordnete. Die Freilassung bedeutet jedoch nicht Freiheit für Mehmet Bakir. Am  1. August 2002 wurde er in Istanbul auf dem Flughafen vor seinem Abflug nach Berlin verhaftet. Das Gericht hatte später doch noch einen Haftbefehl erlassen. Die ersten acht Tage hielt man ihn in völliger Isolation, in einer unerträglich schmutzigen Zelle. Nach sechs Monaten wurden er und Mehmet Desde aus der Untersuchungshaft entlassen, gegen beide eine Ausreisesperre verhängt. Sie konnten die Türkei nicht mehr verlassen.
Die Hauptverhandlung fand vor einem sogenannten Staatssicherheitsgericht in Izmir statt. Schon am ersten Hauptverhandlungstag im Oktober 2002 wurde es offensichtlich, dass es keinerlei Beweise gegen Mehmet Bakir und die anderen Angeklagten gab. Es waren lediglich bei Hausdurchsuchungen völlig legale linke Zeitungen, Flugblätter und Aufkleber gefunden worden. Selbst die oberste Polizeidirektion wusste zu der angeblichen Terrororganisation nicht mehr zu sagen, als dass diese in Izmir Flugblätter verteilt und Aufkleber angebracht haben sollte.
Aufgrund dieser absurden Anklage und ohne Beweise wurden Mehmet Bakir und Mehmet Desde am 24. Juli 2003 als Gründer einer „terroristischen Organisation“ von dem Staatssicherheitsgericht zu 50 Monaten Freiheitsstrafe und 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Das Revisionsgericht verwies die Sache wieder zurück, nunmehr an das Landgericht Izmir, da aufgrund von EU-Reformen inzwischen die berüchtigten Staatssicherheitsgerichte abgeschafft worden waren. Mehr Rechtsstaatlichkeit bedeutete dies jedoch nicht für die Angeklagten: Die Richter waren dieselben wie zuvor. In dieser Neuverhandlung beantragte nun auch der Staatsanwalt Freispruch für die Angeklagten. Das Gericht ließ sich von seinem alten Urteil nicht abbringen und reduzierte in der Verhandlung vom 12. Oktober 2004 lediglich die Freiheitsstrafe von 50 auf 30 Monate.
Auch dieses Urteil gab das Revisionsgericht zurück. Woraufhin es am 16. März 2006 zu der vorerst letzten Verhandlung vor dem Landgericht Izmir kam. Die Verhandlung dauerte nur eine halbe Stunde. Der Staatsanwalt beantragte erneut Freispruch und die Anwälte und Angeklagten verwiesen erneut auf die fehlenden Beweise und die erfolterten Aussagen. Mehmet Bakir sagte, dass er von diesem Gericht keine Gerechtigkeit mehr erwarte und er nur noch den Weg sehe, mit seinem Fall in die Öffentlichkeit zu gehen. Das Gericht zeigte sich unbeeindruckt, sowohl von den fehlenden Beweisen, als auch von der Beobachtung des Prozesses durch das deutsche Konsulat, durch türkische Menschenrechtsorganisationen und durch Anwältinnen aus Deutschland. Es bestätigte sein Urteil in vollem Umfang und hob selbst die Ausreisesperre nicht auf.
Die türkische Anwältin von Mehmet Bakir, Ayse Kuru, sagte, dass sie sich von dem Revisionsgericht einen Freispruch erhoffe, doch dass bis zu einer Verhandlung vor dem Revisionsgericht noch zwei oder drei Jahre vergehen könnten. Mehmet Bakir will nicht aus der Türkei fliehen. Er wolle für einen Freispruch kämpfen, denn dieses Urteil sei nicht nur für ihn tragisch, so Bakir. Sollte es Bestand haben, könnte es zum Präzedenzfall werden, mit dem jegliche Opposition in der Türkei kriminalisiert werden könnte.
Mehmet Bakir hat sich darauf eingerichtet, dass er noch viel Geduld haben muss, um sein Ziel zu erreichen. Er hat sich inzwischen ein Leben in Istanbul aufgebaut und arbeitet dort als Journalist.

 
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