Anhaltender Protest gegen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante sechsmonatige Speicherung aller Telefon-, Handy- und E-Mail-Kontakte geht weiter. Nachdem sich im Januar über 30 Datenschutz-, Bürgerrechts-, Juristen-, Wirtschafts- und Medienverbände gegen die „weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland“ ausgesprochen haben, beteiligen sich inzwischen mehr als 12.000 an der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereiteten Verfassungsbeschwerde.
Jeder zehnte der Beschwerdeführer/innen ist in einem Vertrauensberuf tätig, davon waren Anfang Februar 19 % Journalisten, 7 % Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker sowie 5 % Rechtsanwälte. Auch Geistliche, Heilpraktiker, Krankenpfleger, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Unternehmensberater wehren sich gegen die geplante Abbildung ihrer vertraulichen Kontakte. Mehr als 3.000 Teilnehmer haben dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik bereits eine schriftliche Vollmacht zugesandt.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist sich sicher, dass die Gerichte nach der Rasterfahndung und den Online-Durchsuchungen auch die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären werden. „Es ist ein offensichtlich unverhältnismäßiger Eingriff in unsere Grundrechte, das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung zu protokollieren, um die Aufklärungsquote um mikroskopische 0,006% steigern zu können“, so der Jurist Patrick Breyer in einer Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz soll noch bis zur Sommerpause, spätestens aber bis zum 15. September verabschiedet werden.
Auch die dju in ver.di bewertet dieses Gesetz als verfassungswidrig und fordert deshalb weiter auf, die Sammelverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zu unterzeichnen:
www.vorratsdatenspeicherung.de