Aus eins mach zwei oder sieben?

Erstes Urteil zum gemeinsamen Betrieb dämpft Zersplitterungswillkür von Arbeitgebern

Erstmalig hat das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt in Halle (LAG) am 28.9.2001 auf der Rechtsgrundlage des novellierten Betriebsverfassungsgesetzes einen Spruch zur „Vermutung eines gemeinsamen Betriebes gefällt“ und damit Signalwirkung erzielt. Üblich gewordener Praxis, Unternehmen formal zu trennen, um Arbeitnehmervertretungen das Wasser abzugraben, wurden so rechtliche Zügel angelegt.

Schon seit Mitte der 90er Jahre betreibt Verleger Heinz Bauer mit Akribie das Zerpflücken des Zeitungsverlages der „Magdeburger Volksstimme“. Aus einem Unternehmen wurden zwischenzeitlich mehr als ein Dutzend – „pro forma“, wie die Vorsitzende des amtierenden Betriebsrates der Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH Renate Wähnelt sagt. „Faktisch stellen diese Betriebe nichts anderes als Abteilungen unseres Verlagshauses dar, für die allerdings kein einheitlicher Betriebsrat gewählt werden konnte. Unserem Antrag auf Feststellung eines gemeinsamen Betriebes für sieben der Firmen, die am engsten zusammenarbeiten, ist das LAG in zweiter Instanz im Herbst vergangenen Jahres gefolgt.“

Gestützt auf die neue Betriebsverfassung befand das Gericht, dass die mit der Produktion der Tageszeitung „Volksstimme“ und der Anzeigenblätter „Generalanzeiger“ und „Supersonntag“ befassten Firmen – Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH, Magdeburger Generalanzeiger GmbH, Zeitungsplanung Barleben GmbH, Zeitungsdruck Barleben GmbH, Magdeburger Dienstleistungs- und Verwaltung GmbH, Marketingservice GmbH und Druckservice Barleben GmbH – einen Betrieb bilden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Arbeitgeber Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einlegte, über die noch nicht entschieden ist.

Das Landesarbeitsgericht machte für die Tatsache eines gemeinsamen Betriebes u.a. geltend, dass die Geschäftsführer ein und dieselbe Person waren. Diesen Lapsus versuchte die Verlagsleitung mit der Benennung sieben verschiedener „Strohmänner ohne eigene Stimme“, zu korrigieren, wie es ver.di-Fachbereichsleiter Michael Kopp vom Landesbezirk Südost nennt. „Mit diesen Schattenfiguren soll verhindert werden, dass ein gemeinsamer Betriebsrat gebildet wird.“ Dazu aber sind die beiden für das Magdeburger Verlags- und Druckhaus und den Barlebener Druckservice existierenden Betriebsräte fest entschlossen. Sie traten zurück, bildeten einen Wahlvorstand für eine gemeinsame Betriebsratswahl und forderten von der Geschäftsführung die Herausgabe der Mitarbeiterverzeichnisse für die Wählerlisten. Die will das mit einer einstweiligen Verfügung verhindern. Dieses Taktieren, zu dem das LAG noch eine Entscheidung zu fällen hatte, war zu Redaktionsschluss noch nicht vorbei.

Ziel der Aufsplitterung sei eindeutig, die Arbeitnehmer aus tariflichen und rechtlichen Regelungen heraus zu katapultieren, wertet Kopp das Arbeitgebergepuzzle. Das führte zu so absurden Konstruktionen, dass die Beschäftigten der Tagschicht im Druckhaus einer anderen Firma angehören als die der Nachtschicht – die eine tarifgebunden, die andere nicht.

Schon 1997 wehrten sich die Drucker in einem bundesweit stark beachteten Arbeitskampf gegen Zerstückelung und Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen. Wenig später gelang es der IG Medien, einen Haustarifvertrag abzuschließen – was die Unternehmensleitung zu weiteren „Neugründungen“ und dem Einstellen ungelernter und schlechter bezahlter Kräfte beflügelte … Ein zermürbendes Hickhack.

„Mehr Sicherheit wird erst einziehen, wenn wir für alle Abteilungen einen einheitlichen Betriebsrat haben“, ist sich Renate Wähnelt sicher und weiß den größten Teil der Kolleginnen und Kollegen hinter sich. „Wenn LAG und Bundesarbeitsgericht die Entscheidungen im Sinne der Arbeitnehmer bestätigen, ist das eine ungemein positive Sache. Über solche Rechtsprechung kann Entwicklung nachhaltig beeinflusst werden,“ kommentiert Michael Kopp.

Dass seine Prognose nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt das ähnlich gelagerte Beispiel der „Nordwest-Zeitung“ Oldenburg, der wichtigsten Regionalzeitung mit 130.000 Auflage, die seit 52 Jahren die Stadt und das Land zwischen Weser und Ems mit Informationen versorgt. In diesem vielfältig strukturierten Verlagshaus der Familien Köser und von Bothmer wird seit Jahren umgeschichtet, neue Beteiligungen wie die an Hörfunksendern kamen hinzu. Das Betriebsklima ist konfliktgeladen, weil immer wieder große Gruppen von Arbeitnehmern betroffen seien, bestätigt der amtierende Betriebsratsvorsitzende Ulrich Janßen. Im August 2001 wurden die Abteilungen Personalwesen, Rechnungswesen und Allgemeine Verwaltung durch Abspaltung zu einem neuen Betrieb erklärt. „Für die abgesonderten rund 100 Beschäftigten gab es somit keine offizielle Interessenvertretung mehr, aus ihren Reihen hatten wir auch keine Betriebsratsmitglieder und aus dem Nichts kann kein neuer Betriebsrat aus dem Boden gestampft werden“, erklärt Janßen. „Die Kolleginnen und Kollegen verlangten deshalb, auch weiter von uns vertreten zu werden. Und das ist auch realistisch.“ Denn obwohl angekündigt wurde, dass die neue Servicegesellschaft selbstständig am Markt agieren sollte, hat sich nach Beobachtung des Betriebsrates in der alltäglichen Arbeitsorganisation und der Führungsstruktur nichts geändert. Deshalb handelte er auch hier nahe liegend, trat zurück und leitete eine gemeinsame neue Betriebsratswahl ein.

Dieses Bestreben versuchte die Geschäftsleitung mit der Feststellung auf zwei Betriebe und einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Oldenburg zu stoppen. Helmut Platow, Bereichsleiter Kollektives Arbeitsrecht / Recht der Wirtschaft in der Berliner ver.di-Zentrale, hofft darauf, dass sich das Oldenburger Gericht durch den Spruch des LAG Sachsen-Anhalt ermutigt sieht, nach neuer Rechtslage auf einen gemeinsamen Betrieb zu entscheiden. „Es spricht vieles dafür.“ Erstes Signal war bereits, dass der Antrag des Arbeitgebers auf einstweilige Verfügung gegen die gemeinsame Betriebsratswahl abgewiesen wurde. Laut Janßen war damit am Wahltermin 10. Januar nicht mehr zu rütteln. „Danach sehen wir weiter, was das Arbeitsgericht Ende Januar zur Sache meint. Und wenn gegen die Arbeitnehmer entschieden werden sollte, gehen wir wahrscheinlich in Berufung“, kündigt er an.

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