Auskunftsrecht gestärkt

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss einem Journalisten des Springer-Verlages Auskunft über die Vermietung des früheren Flughafens Berlin-Tempelhof geben. Hans-Wilhelm Saure wollte wissen, wie der Wortlaut des Mietvertrags aussieht, nach dem Teile des Flughafens für eine Modemesse genutzt werden konnten. An der Wirtschaftlichkeit dieses Vertrages gibt es erhebliche öffentliche Zweifel. Außerdem ist fraglich, ob es ein ordentliches Vergabeverfahren gegeben hat.
Nach einem ablehnenden Bescheid der Behörde und einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht hat der Verlag jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Recht bekommen. Die Bundesanstalt wurde zur Auskunft nach dem Presserecht verpflichtet. Das ist vor allem deswegen bemerkenswert, weil das Gericht hervorhob, in vorliegenden Fall müsse eine Bundesbehörde auch nach dem Landespresserecht Auskunft erteilen. Im Februar vorigen Jahres hatte nämlich das Bundesverwaltungsgericht ein höchst umstrittenes Urteil gefällt, das die Anwendbarkeit des Landespressegesetzes auf Bundesbehörden verneint und lediglich einen „Minimalstandard“ an Information direkt aus dem Grundgesetz ableitet. Das neuerliche Urteil rückt von dieser Entscheidung ab und stellt klar, dass die Bundesvermögensverwaltung keinen besonderen Geheimhaltungsinteressen unterliege, wie das bei dem Streitfall aus dem Vorjahr der Fall sei, als es um Ansprüche gegenüber dem Bundesnachrichtendienst ging. Eine automatische Übertragung des BND-Falles auf alle presserechtlichen Anfragen an Bundesbehörden lehnte das OVG ausdrücklich ab.
Diese Entscheidung tritt der neuen Tendenz bei Bundesbehörden entgegen, pauschal unter Berufung auf das BND-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts presserechtliche Auskünfte zu verweigern. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zugelassen.

Aktenzeichen: 5 A 413/11

Pressemitteilung des Gerichts:

http://www.ovg.nrw.de/ presse/pressemitteilungen/01_archiv/2013/31_131218/index.php

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »