Bekennerschreiben als Täuschungsmittel

Verfassungsgericht verwirft Klage der taz gegen Hausdurchsuchung

Bekennerschreiben, die nur der Täuschung der Polizei dienen, können auch weiterhin in Redaktionsräumen beschlagnahmt werden.

Eine Verfassungsbeschwerde der taz, mit der diese Praxis angegriffen wurde, hatte in Karlsruhe keinen Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht sah in derartigen Beschlag-nahmungen keine Verletzung der Pressefreiheit.

Konkret ging es um das Schreiben einer linksradikalen Gruppierung namens „das K.O.M.I.T.E.E.“, die sich 1995 zu zwei Anschlägen bekannte und zugleich ihre Auflösung bekannt gab. Weil die taz (wie auch die „junge Welt“) das Schreiben dokumentierte, wurden an-schließend die Redaktionsräume durchsucht. Die Polizei suchte das Original des Bekennerschreibens, um es auf Fingerabdrücke und andere Spuren zu untersuchen.

Gegen diese Durchsuchung beschwerte sich die taz zuerst beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH hielt die Polizeiaktion allerdings für zulässig, weil es sich bei dem Bekennerschreiben zugleich um eine Täuschungsaktion gehandelt habe. Mit der angekündigten Auflösung sollten lediglich die Ermittlungsbehörden hinters Licht geführt werden. Auch Angaben zur Zusammensetzung der Gruppe („Männercombo“) wurden als gezieltes Ablenkungsmanöver eingeschätzt. Damit habe das Schreiben aber den „organisatorischen Zusammenhalt der terroristischen Vereinigung“ gefestigt und sei damit selbst ein Tatmittel. Das Beschlagnahmeverbot für Materialien, die der Presse von Informanten zur Verfügung gestellt werden, könne hier nicht gelten, so der BGH.

Die Verfassungsbeschwerde der taz gegen diese Entscheidung wurde nun mangels Erfolgsaussicht erst gar nicht zur Entscheidung angenommen. Taz-Anwalt Christian Ströbele hatte argumentiert, dass durch derartige Durchsuchungen der grundgesetzliche garantierte Informantenschutz der Presse durchlöchert werde. Karlsruhe sah das jedoch anders. Der Informantenschutz könne nicht generell Vorrang vor anderen Verfassungsgütern haben. Er müsse etwa gegen das Interesse an einer effizienten Strafverfolgung abgewogen werden. Immerhin sei es auch denkbar, dass Beschuldigte durch polizeiliche Ermittlungen entlastet würden.

So gesehen sei auch der BGH-Beschluss nicht zu beanstanden, teilte das Verfassungsgericht nun mit. Das Gericht ließ dabei ausdrücklich „offen“, ob Bekennerschreiben generell als „Tatmittel“ eingestuft und deshalb beschlagnahmt werden können. Wegen der „Besonderheit“ der K.O.M.I.T.E.E-Erklärung sei diese Frage hier nicht zu entscheiden. (Az. 1 BvR 77/96)

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Demokratie auf der Anklagebank

Der aktuelle Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne Caruana Galizia Foundation  zeigt, dass die Zahl missbräuchlicher Klagen in ganz Europa weiter steigt. Trotz des neuen EU-Gesetzes gegen SLAPP-Klagen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das die Länder bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, nehmen SLAPPs weiter zu.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Die SPD will eine Digitalsteuer

Digitale Plattformen sollen zahlen. Das fordert nun auch die SPD. Das Präsidium der Partei beschloss am Montag eine medienpolitische Grundsatzvorlage, die die Einführung einer Digitalsteuer vorsieht. Der Beschluss trifft bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Zustimmung. Die Gewerkschaft erwartet von der SPD, dass die Initiative bald zum Gesetz wird.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »