Bürgerfunk in Frage gestellt

NRW: Reform zu Gunsten kommerzieller Sendezeiten

Eine Besonderheit des Landesrundfunk­gesetzes NRW macht ihn möglich: Den Bürgerfunk, für den die kommerziellen Hörfunkanbieter nicht kommerziellen Gruppierungen täglich maximal zwei Stunden ihrer Sendezeit bereitstellen müssen. Das soll sich ändern, denn die CDU-FDP-Regierung in Düsseldorf will die Sendezeit auf eine Stunde halbieren und die soll erst um 21 Uhr beginnen, wenn erfahrungsgemäß niemand mehr zuhört. Bürgerfunker/innen fürchten: Das ist das Ende.


Neben der Kürzung der Sendezeit und der Verlegung auf einen garantiert schlechten Sendeplatz ist auch die Verteilung von Zuschüssen durch die Landesanstalt für Medien (LfM) offen. Ralf Woelk, Vorsitzender des Vereins „Gewerkschaften für den Bürgerfunk“ (GfB): „Der Sinn und Zweck des Bürgerfunks wird damit in Frage gestellt. Der Fortbestand der zurzeit rund 160 Radiowerkstätten ist durch die unklare Weiterfinanzierung stark gefährdet. Die Landesregierung schafft somit den Bürgerfunk nicht unmittelbar ab, aber sorgt durch die Rahmenbedingungen dafür, dass den Werkstätten die Grundlage für eine Weiterarbeit entzogen wird.“

Gewerkschaftliche Themen oder Berichte über Bürgerbegehren sind in den kommerziellen Lokalradios völlig unter­repräsentiert. Das war ein Grund dafür, dass sich die Gewerkschaften von Anfang an mit Radiowerkstätten, derzeit 15, und im Verein GfB beteiligt haben. Im ver.di-Institut für Bildung, Medien und Kunst in Lage / Hörste arbeitet Wolfgang Benning für die Radiowerkstatt „Hörste Radio Deck 2“: „Die Lokalfunksender wollen ‚Durchhörbarkeit‘, keine politischen Sendungen oder auch keine Literatursendungen, wie wir sie produzieren. Für mich ist klar, es geht nur um mehr Werbemöglichkeiten für die kommerziellen Sender, es geht um die Interessen des Kapitals.“

Sieg der Verlegerlobby

Ein Knackpunkt der Novelle ist auch die neue Vorgabe, alle Programmbeiträge müßten einen Lokalbezug haben. Ralf Woelk: „Es gibt keinen Grund, warum sich produzierende Gruppen in ihren Beiträgen nicht auch mit allgemeinen gesellschaftlichen Themen wie Rassismus oder EU-Verfassung auseinander setzen sollten.“ Was genau mit Lokalbezug gemeint ist, soll die LfM festlegen, desgleichen die Qualifizierung der Produktionsgruppen vor Ort und die Förderung von Medienkompetenzprojekten. Die Reform wird nämlich damit verkauft, der Bürgerfunk solle nun für die Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern sorgen. Ralf Woelk: „Einerseits wird dem Bürgerfunk, der in der tagtäglichen Arbeit längst praktizierte Funktionsauftrag zur Vermittlung von Medienkompetenz in das Gesetz geschrieben, andererseits jedoch die Rahmenbedingungen für die Umsetzung zum einen zu straff gezogen, zum anderen die künftige Förderung der Strukturen derart unklar gelassen, dass ein Fortbestand der Bürgerfunkstrukturen in seiner jetzigen Form ernsthaft bezweifelt werden darf.“
Der Landesregierung geht es angeblich auch um Qualitätsverbesserung. Aber der Bürgerfunk ist besser als sein nun verbreiteter Ruf, wie Studien zeigen. Marc Jan Eumann, medienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, fürchtet: „Unter dem Deckmantel der Qualitätsverbesserung erreichen die Koalitionsfraktionen genau das Gegenteil, mit der Verschiebung der Sendezeit und der Reduzierung des Volumens wird es für viele nicht mehr attraktiv, sich zu beteiligen. CDU und FDP läuten den leisen Tod des Bürgerfunks auf Raten ein.“ Die Bürgerfunker/innen sind zum größten Teil Ehrenamtler, die in Sonntagsreden immer gelobt werden.
Bettina Lendzian vom Vorstand des Landesverbandes Bürgerfunk NRW e.V. findet: „Hier wird das Engagement Zehntausender mit Füßen getreten.“ Alleine in Münster, so die Journalistin, gäbe es 90 Gruppen, die Sendungen gestalten. „Da­runter ist die ureigenste Klientel der CDU, die Landfrauen, die Kreisjägerschaft oder die katholische Frauengemeinschaft.“ MdL Eumann glaubt, dass „Partizipation und Vielfalt für die Regierungsfraktionen keine Rolle spielen“. Der Verein der Chefredakteure der 46 NRW-Lokalradios bekundete derweil seine „Zustimmung“ zur Novelle und Betreiber wie die WAZ-Mediengruppe meldeten „volle Unterstützung“ für die Erfüllung ihrer langjährigen Forderungen und versprach „weitere ökonomische Stabilisierung“. Kein Wunder: Die Zeit vor 21 Uhr würde von werbefreien Bürgersendungen bereinigt für Werbung frei. Jutta Klebon von ver.di-NRW hält denn auch Qualitätsdebatten für vorgeschoben: „Das ist schlicht ein Sieg der Verlegerlobby.“ Die Verbände, Vereine und Institutionen, neben den Gewerkschaften die katholische Kirche oder der Volkshochschulverband, wehren sich. Mitte März gab es eine Protestkundgebung mit prominentem Kulturprogramm in Köln, die auf den 27. März terminierte Anhörung im Landtag mußte wegen des regen Zuschauerinteresses in den Plenarsaal verlegt werden. Das Gesetz soll im Sommer verabschiedet werden.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »