FRANKFURT / MAIN. Die hessische Landesregierung will künftig nur noch zwei Millionen Euro pro Jahr anstatt wie bisher 3,8 Millionen für die Offenen Kanäle, für den nichtkommerziellen lokalen Hörfunk (NKL) und Medienkompetenzprojekte zur Verfügung stellen. Das geht aus der vorgelegten Novelle des Privatfunkgesetzes hervor. Faktisch könnte das die Schließung von Offenen Kanälen und auch von nichtkommerziellem Hörfunk bedeuten. Betroffen wären auch die derzeit 22 Beschäftigten bei den Offenen Kanälen, deren Arbeitsplätze gefährdet sind.
„Die Bürgermedien haben sich bewährt, geben sie doch einer Vielzahl von Menschen jeglicher Altersgruppen und Bildungsstand die Möglichkeit, Medienkompetenz zu erwerben“, so Marita Eilrich, medienpolitische Sprecherin des DGB Hessen-Thüringen. „Die den Bürgermedien entzogenen Mittel sollen offenbar zur Finanzierung technischer Infrastruktur und damit indirekt zur Subventionierung der privat-kommerziellen Rundfunkanbieter verwendet werden“, sagte Manfred Moos vom ver.di Landesbezirk Fachbereich Medien. Es sei bezeichnend, dass laut Gesetzentwurf künftig „Veranstaltungen mit Medienbezug“ Vorrang bei der Finanzvergabe haben sollen. Damit seien Tür und Tor geöffnet für die Finanzierung von Glamourveranstaltungen, in denen Landespolitiker auftreten. ver.di und DGB Hessen fordern die Landesregierung auf, die Grundlagen der Finanzierung der Bürgermedien nicht zu verschlechtern.
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