Informationsfreiheitsgesetz Thüringen bleibt hinter anderen Ländern zurück
Nach äußerst kontroverser öffentlicher Debatte ist in Thüringen im Dezember eine Neufassung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschiedet worden. Der Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zeigt, dass den Regierungsparteien CDU und SPD offenbar nicht der Sinn nach mehr Transparenz stand.
Der erste Vorschlag für eine Novellierung des Landesgesetzes aus dem Jahr 2007 löste im Freistaat Empörung bei Journalistenverbänden und Bürgern aus. Der Gesetzentwurf signalisierte mit seinen restriktiven Bestimmungen, dass offenbar geplant war, zwar formell eine Regelung für die Akteneinsicht bei Behörden zu verabschieden. Im Detail fielen die Paragrafen dann aber so einschränkend aus, dass der Journalistenverband Netzwerk Recherche von einer „Mogelpackung“ sprach. In der Lokalpresse erschienen zahlreiche Leserbriefe, die die Reform als Farce brandmarkten. Nach diesem öffentlichen Druck lenkte die Landesregierung in einigen Punkten ein.
Verkürzte Fristen
Für Journalisten ist dabei entscheidend, dass auf einen zunächst geplanten Passus verzichtet wurde, der die kommerzielle Weiterverwendung von Informationen, die dank des IFG erlangt werden, mit einer Geldbuße bedrohte. Eine solche Regelung hätte sich auch gegen Anträge von Medienvertretern richten können, da ihre Arbeit als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden kann. Hier hat die Große Koalition offenbar eingesehen, dass eine solche Bestimmung gegen EU-Recht verstoßen hätte. Die Antwortfristen der Behörden wurden von den zunächst geplanten drei Monaten plus unbestimmter Verlängerung auf nun höchstens zwei Monate verkürzt. Zudem verzichtete die Landesregierung auf eine Klausel, nach der Anträge automatisch als abgelehnt gelten sollten, sofern die Behörde nicht innerhalb der Frist antwortete. Dieser Plan, der zu offensichtlich dem Wunschdenken auf Abschottung bedachter Behörden entsprach, hatte im Herbst zu Hohn und Spott in den Leserbriefspalten der Lokalpresse geführt.
Während es nach dem alten Thüringer IFG keinen Ombudsmann für das Gesetz gab, an den sich Bürger und Journalisten wenden konnten, überträgt die Neufassung diese Aufgabe jetzt dem Landesdatenschutzbeauftragten, wie in anderen Bundesländern längst üblich. Eine Thüringer Sonderregelung ist dabei, dass dem Ombudsmann von den Behörden keine Einsicht in die Unterlagen gewährt wird, bei denen Ausnahmeklauseln greifen, etwa zum Schutz personenbezogener Daten oder zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Der neue Informationsfreiheitsbeauftragte wird damit in seinen Prüfrechten deutlich eingeschränkt.
Neu ist ferner, dass ein elektronisches Informationsregister im Internet aufgebaut werden soll. Darin sind Organisations- und Aktenpläne der Behörden zu veröffentlichen, sodass Antragsteller erschließen können, welche öffentlichen Stellen überhaupt interessante Informationen gesammelt haben. Auch andere Behördendokumente von allgemeinem öffentlichen Interesse sollen so zugänglich gemacht werden. Allerdings bleibt das Gesetz an dieser Stelle äußerst vage, um welche Art von Informationen es hier genau geht. Daher ist zu befürchten, dass dieses Register weitgehend nach Gutdünken der Ämter befüllt wird – oder eben nicht.
Mehr Transparenz
Leider fällt das Thüringer Gesetz auch in seiner verbesserten Form weit hinter das Niveau zurück, das andere Bundesländer schon erreicht haben: So schreibt das neue Hamburger Transparenzgesetz die automatische Veröffentlichung aller Verträge der öffentlichen Hand zur Daseinsvorsorge vor, etwa im Bereich Wasser- und Energieversorgung oder Müllabfuhr. Auch die Bezüge der Leiter öffentlicher Unternehmen müssen in der Hansestadt automatisch veröffentlicht werden. Die Ausnahmeklauseln vom Grundsatz der Transparenz sind in Hamburg vorbildlich eng gefasst, sodass sie nicht missbraucht werden können. Von diesem Standard ist Thüringen noch weit entfernt.