Corona-Hilfen nun auch für freie Schauspieler

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Im Rahmen der „Überbrückungshilfe III“ des Bundes soll ein zusätzliches Modul im Kulturbereich geschaffen werden, dass speziell den „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ die Beantragung von Hilfen für das erste Halbjahr 2021 ermöglicht. Darauf haben sich die Bundesminister Altmaier und Scholz mit Kulturstaatsministerin Grütters jetzt verständigt. Durch die Sonderregelung sollen freie Schauspieler*innen Hilfen von bis zu 7.500 € für den sechsmonatigen Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können.

Er sei „froh, dass wir auch für die von der Pandemie hart getroffenen Schauspielerinnen und Schauspieler zielgerichtet finanzielle Hilfe zur Verfügung stellen können, die ihnen in dieser schwierigen Lage hilft“, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz laut einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters zeigte sich überzeugt: Indem jetzt auch die kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten in die Neustarthilfe einbezogen würden, erhielten diejenigen in der Kulturbranche ein „faires und großzügiges Angebot“, die unter der Pandemie mit am stärksten leiden.

Mit der geplanten Regelung im Rahmen der Neustarthilfe Kultur würden nun auch „freie“, also nicht fest angestellte Schauspielerinnen und Schauspieler und vergleichbare Beschäftigte, wirksam unterstützt. Sie waren von den bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht erfasst, weil sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern für ein Gastspiel oder einen Film auf Produktionsdauer tätig sind und wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben. Doch sind sie seit fast elf Monaten weitgehend ohne Beschäftigungsmöglichkeiten. Bekanntlich sind auch Filmproduktionen in der Corona-Krise stark zurückgegangen.

Nach einer jüngst veröffentlichten EU-weiten Studie ist die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft mit einem Umsatzverlust von 31 Prozent der neben dem Luftverkehr der von der Corona-Krise am stärksten betroffene Wirtschaftszweig. Am härtesten trifft es nach dieser Studie in Europa die Darstellende Kunst mit einem Minus von 90 Prozent zwischen 2019 und 2020. Dass hierzulande ein Teil der betroffenen Künstler*innen wegen bestehender Vertragskonstruktionen weder Überbrückungshilfen noch Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld erhalten konnte, soll sich mit der nun vereinbarten Sonderregelung ändern.

„Wir begrüßen das neue Hilfsangebot für die kurzfristig Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“, erklärt Valentin Döring, ver.di-Bereichsleiter Kunst und Kultur. Die zuständigen ver.di-Fachgruppen würden es genauer prüfen und – sicher in Abstimmung mit dem ver.di-Referat Selbstständige – Mitglieder auch entsprechend beraten. „Vor allem werden wir darauf hinwirken, dass die zugesagten Mittel tatsächlich bei denen ankommen, für die sie gedacht sind“, so der Gewerkschafter.

Da der Kunst- und Kulturbereich von der Corona-Krise so stark betroffen ist, war zudem in der Sitzung des Koalitionsausschusses am 3. Februar beschlossen worden, ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von einer weiteren Milliarde Euro aufzulegen.

 

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