Ende Januar hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine „Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum“ vorgelegt. Mit der neuen EU-Richtlinie, die jetzt zur Beratung in den Gemeinschaftsgremien auf den Weg gebracht wurde, soll der Schutz vor Verletzung des geistigen Eigentums innerhalb der EU harmonisiert werden. Dabei geht es insbesondere um Produktpiraterie und Nachahmung (Plagiate).
Einzelne Bestimmungen sind aber nicht nur für den industriellen und kulturellen Bereich von Interesse, sondern für alle Urheber. So sollen nicht nur Auskunftsrechte, einstweilige Maßnahmen und strafrechtliche Bestimmungen geregelt werden, sondern auch der Schadenersatz. Artikel 17 beinhaltet für Rechtsverletzungen einen Schadenersatz in doppelter Höhe der Vergütung, die der Verletzer bei rechtmäßiger Nutzung an den Urheber hätte entrichten müssen. Die Forderung nach der „doppelten Lizenzgebühr“ wird von deutschen Urheberverbänden seit langem erhoben.
lü