CinemaxX verweigert Betriebsräten Schulung und sprach Kündigung aus
Das Kinounternehmen CinemaxX will zwei Betriebsräten unter fadenscheinigen Begründungen kündigen. ver.di ruft mit einer Unterschriftenliste zur Unterstützung auf.
Im CinemaxX Freiburg wurde der Betriebsrat zu Beginn des Jahres darüber unterrichtet, dass nach der Budgetplanung 2004 ein Personalüberhang von 10 % ausgewiesen wird. Der Betriebsrat hat den Arbeitgeber daraufhin aufgefordert, Verhandlungen über einen Sozialplan / Interessenausgleich aufzunehmen. Dies verweigert der Arbeitgeber. Stattdessen setzt er einseitig die Absenkung der Einsatzzeiten von Teilzeitbeschäftigten durch. Diesbezügliche Verhandlungsaufforderungen seitens des Betriebsrates werden nicht angenommen. Der Betriebsrat beschließt die Schulungsteilnahme von Jörg Reichel, stellv. BR-Vorsitzender und Vorsitzender des CinemaxX-GBR am ver.di-Branchen-Seminar „Kostensenkung im Kino“ mit dem Themenkomplex: Kostensenkungsmethoden der Arbeitgeber: Reduzierung von Schichten, Verringerung der Besetzung in den einzelnen Bereichen, Flexibilisierung des Personaleinsatzes, Abbau übertariflicher Zulagen, Tarifbruch, Tarifflucht, Einsatz von Fremdfirmen, Betriebsschließung. Das Seminar ist anerkannt nach § 37,6 BetrVG.
Keine Kostenübernahme
Die Notwendigkeit dieser Schulung wird vom Arbeitgeber bezweifelt und eine Kostenübernahme verweigert. Das folgende Verfahren des Betriebsrates beim Arbeitsgericht Freiburg wird in der Antragsschrift u.a. durch eine eidesstattliche Versicherung der Kollegen Andreas Fuchs, BR-Vorsitzender und Jörg Reichel, stellv. BR-Vorsitzender untermauert. Darin legen die Kollegen dar: Personalmaßnahmen zur Kostensenkung im Freiburger Kinobetrieb seien durch den Arbeitgeber angekündigt worden.
Da der Arbeitgeber jedoch in Schreiben an den Betriebsrat, mit denen er die o.g. Aufnahme von Sozialplanverhandlungen abgelehnt hat, Beendigungskündigungen ausgeschlossen hat, wirft er den Kollegen nunmehr Prozessbetrug und falsche eidesstattliche Versicherungen vor. Nach der geschilderten Sachlage ein dreister Vorwurf.
CinemaxX betreibt an etwa 35 Standorten bundesweit mit etwas über 2000 Beschäftigten Filmtheater. Überwiegend sogenannte Multiplex-Kinos mit 6 – 20 Kinosälen und mit jeweils zwischen 40 und 120 Beschäftigten. Zu zwei Dritteln werden Teilzeitbeschäftigte (Studenten) und Minijobber eingesetzt. Das Unternehmen ist wirtschaftlich unter Druck und gibt diesen auch an die Beschäftigten weiter.
Keine Tarifverhandlungen
Seit Jahren werden die Personalkosten gesenkt. Und nach der Kündigung der für das Unternehmen geltenden Tarifverträge werden notwendige Tarifverhandlungen von der Geschäftsführung seit der dritten ergebnislosen Verhandlungsrunde im Dezember 2003 verweigert. Statt dessen setzt der Arbeitgeber bei Neueinstellungen untertarifliche Bedingungen durch. So erhalten Servicekräfte, die in allen Bereichen (Kartenkasse, Einlass und Süsswarenverkauf) eingesetzt werden, nur noch einen Lohn von 6,5 Euro und damit 12 % unter dem bisherigen Niveau. Mit über 50 Warnstreiks wurde bisher in knapp der Hälfte der Kinobetriebe Druck gemacht, um den Arbeitgeber zur Wiederaufnahme von Firmentarifverhandlungen zu bringen. An den Warnstreiks haben sich die beiden betroffenen Kollegen aktiv beteiligt.
Der Betriebsrat des CinemaxX Freiburg hat den geplanten fristlosen Kündigungen nach § 103 BetrVG nicht zugestimmt. Das CinemaxX versucht jetzt, die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen zu lassen. Die Gewerkschaft ist sich sicher, dass ihnen das nicht gelingt! Deshalb fordert ver.di das Unternehmen CinemaxX auf: Beenden Sie die Maßnahmen zur Kündigung von Andreas Fuchs und Jörg Reichel!
Ver.di fordert auf, diesen Aufruf zu unterstützen.
Die Unterschriftenliste steht im Internet unter: www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x00c3b2e3
Nachfragen zur Sache:
Franz-Xaver Faisst
ver.di Südbaden
Telefon 0761 / 28 55 50 01
Fax 0761 / 28 55 10 09