Ein neues Grundrecht

Bundesverfassungsgericht zieht enge Grenzen für Online-Durchsuchung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 der Online-Durchsuchung enge Grenzen gesetzt (Az.: 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07). Der Erste Senat hat die Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internets für verfassungswidrig und nichtig erklärt sowie gleich noch ein neues Grundrecht aus der Taufe gehoben: das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“.
Die Überwachung informationstechnischer Systeme ziehe neue Gefährdungslagen nach sich, aus denen wegen ihrer zentralen Bedeutung bei der Persönlichkeitsentfaltung ein grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis folge, stellten die Karlsruher Richter fest. Es gebe Schutzlücken, da durch Artikel 10 (Telekommunikationsgeheimnis) und 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) lediglich Eingriffe in laufende Kommunikationsvorgänge sowie raumbezogene Sachverhalte erfasst würden. Mit der Online-Durchsuchung eines PCs werde aber auf einen bereits vorhandenen Datenbestand zugegriffen, der nicht nur der Privatsphäre zuzuordnen sei. Deshalb formulierten die Richter in ihrem bahnbrechenden Urteil „ein neues Grundrecht auf der Höhe der Zeit“ (so titelte die FAZ).
Gesetzliche Ermächtigungen zur Online-Durchsuchung zu präventiven und Zwecken der Strafverfolgung seien nur grundgesetzkonform im Falle von tatsächlichen Anhaltspunkten einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut – also für Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berühre. Allerdings müsse ein solcher Zugriff unter Richtervorbehalt gestellt werden. Eine absolute Grenze sei dann gezogen, wenn höchstpersönliche Daten erhoben würden und somit der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betroffen sei – dann sei eine Verwertung ausgeschlossen und die Daten müssten gelöscht werden.
Die dju in ver.di hat das Urteil begrüßt und insbesondere auf den notwendigen Schutz des Redaktionsgeheimnisses hingewiesen, ohne den „Journalisten keine vertraulichen Informationen gewinnen und veröffentlichen können“.
Nach diesem Urteil erwarten Kritiker der Vorratsdatenspeicherung, dass auch diese vor dem Karlsruher Gericht keinen Bestand haben wird. Die Verfassungsbeschwerde dagegen trägt 34.000 Unterschriften, darunter die der dju-Bundesvorstandsmitglieder.

 
nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Übergriffe im Sachsen-Anhalt-Wahlkampf

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ging mit einem bislang  beispiellosen Ausmaß an Angriffen auf Medienschaffende einher. Die dju in ver.di zieht nach dem Wahlwochenende eine alarmierende Bilanz. Seit Beginn der Erfassung im Mai 2026 wurden insgesamt 46 dokumentierte Fälle von Übergriffen, Einschüchterungen und massiven Behinderungen gezählt. 
mehr »

Was braucht junger Journalismus?

Zehn Landesverbände, 15.000 Mitglieder, rund 300 Veranstaltungen im Jahr, das ist die Bilanz der Jugendpresse Deutschland, die Clara Hoheisel, Geschäftsführende Bundesvorständin beim Sommerfest der Jugendpresse Deutschland am Freitag in Berlin-Neukölln bekannt gab. Zur Eröffnung gab es ein Gespräch mit ZEIT-Chefredakteur Jochen Wegner über das Thema „Was braucht junger Journalismus“.
mehr »

No SLAPP Handbuch: Strafrecht

Was tun, wenn das Strafrecht instrumentalisiert wird, um gegen unerwünschte Berichterstattungen vorzugehen? Das vierte Handbuchkapitel soll Journalist*innen helfen, mit entsprechenden Strafanzeigen umzugehen, insbesondere wegen Beleidigungsdelikten.
mehr »

Filmtipp: Vaterland

Der optisch wie inhaltlich gleichermaßen faszinierende polnisch-deutsche Film „Vaterland“ erzählt von Thomas Manns erstmaliger Rückkehr in die einstige Heimat nach 16 Jahren im amerikanischen Exil. Mit Hanns Zischler ist die Hauptrolle perfekt besetzt. Sandra Hüller bestätigt als Tochter Erika einmal mehr ihre Ausnahmestellung unter den deutschen Schauspielerinnen.
mehr »