Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) vorgelegt. Das bedeutet neue Vorschriften für Fernsehsender und Streaminganbieter in Europa. Videoplattformdienste sollen etwa verpflichtet werden, mindestens 20 Prozent ihrer Kataloge mit europäischen Werken zu bestücken. Das scheint vor allem auf ausländische Anbieter wie Netflix oder Amazon Prime zu zielen. Außerdem sollen die Vorgaben für Werbung gelockert werden.
Im Rahmen ihrer Digitalagenda, mit der die EU-Kommission den digitalen europäischen Binnenmarkt vorantreiben will, hat sie auch die AVMD-Richtlinie unter die Lupe genommen. Der jetzt vorliegende Entwurf enthält dabei erstmals Vorgaben für Videoplattformdienste, also Video-on-Demand(VoD)-Anbieter, zur kulturellen Vielfalt in Europa beizutragen. Konkret heißt das: Abrufdienste sollen mindestens 20 Prozent ihrer Inhalte für europäische Werke vorbehalten sowie deren Herausstellung gewährleisten.
Was zunächst viel klingt, scheint bei genauerer Betrachtung jedoch lediglich eine europäische Harmonisierung darzustellen. Nach einer Studie des European Audiovisual Observatory im Auftrag der EU-Kommission ist der tatsächliche Anteil europäischer Werke im Durchschnitt von Streamingdiensten in der EU deutlich höher. Die Studie, die sieben europäische VoD-Anbieter genauer unter die Lupe genommen hat, weist einen Anteil von 42 Prozent europäischer Werke und weitere zehn Prozent europäischer Koproduktionen aus.
Interessanter könnte daher eine andere vorgesehene Neuregelung sein: Nach dem Willen der EU-Kommission können Streamingplattformen von den Mitgliedstaaten verpflichtet werden, finanzielle Beiträge zur Förderung europäischer audiovisueller Produktionen zu leisten. Die in Deutschland bekannte Filmabgabe, bei der alle Unternehmen, die Kinofilme verwerten, die Filmförderung finanzieren, könnte somit auf Amazon, Apple oder Netflix erweitert werden. Denn der Richtlinien-Entwurf stellt explizit klar, dass Abgaben auch von Anbietern verlangt werden können, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, deren Angebot aber auf ein inländisches Publikum zielt.
Abseits davon sieht die Richtlinie eine Liberalisierung im Bereich Werbung vor. Insbesondere klassische TV-Anbieter sehen sich zunehmend in Bedrängnis durch Abrufdienste, die aufgrund von Abonnements ohne Werbung auskommen und deshalb durchaus attraktiv für viele Kundinnen und Kunden sind. Eine Lockerung der Werberegeln soll deshalb die Wettbewerbschancen für Anbieter verbessern, die auf Werbeeinnahmen angewiesen sind. So soll die tägliche Höchstdauer von 20 Prozent Werbung im Zeitraum von 7 bis 23 Uhr betragen, die stündliche Begrenzung aber abgeschafft werden.