Gewerkschaft und Berufsverbände für enge Zusammenarbeit
Die Film- und Kulturschaffenden in Deutschland stehen erheblich unter existenziellem Druck. Das Unterlaufen tariflicher Mindestbedingungen, eine schlechte soziale Absicherung, der tägliche Kampf um Honorare, Gagen und Verwertungsrechte bei Produktionen und Sendern sowie um Arbeitslosengeld I oder II oder die Anerkennung der Selbständigkeit machen deutlich, wie wichtig ein schnelles Handeln seitens des Gesetzgebers wäre. Dazu wollen der BundesFilmVerband (BFV) in ver.di und eine Reihe von Berufsverbänden des Film eng zusammenarbeiten.
Auf Einladung des BFV und connexx.av trafen sich am 26. Januar 2007 Gewerkschafter und Vertreter unterschiedlicher Berufsverbände der Filmbranche zu einem Gespräch. Anlässlich drängender Probleme – insbesondere der Folgen von Hartz IV – diskutierten Vertreter des BFV, des Verbandes deutscher Drehbuchautoren (VDD), des Bundesverbandes der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS), des Interessenverbandes deutscher Schauspieler (IDS), des Bundesverbandes Filmschnitt Editor (BFS), der Vereinigung deutscher Sprecher (VDS), des Interessenverbandes der Synchronschauspieler (IVS), des Berliner Arbeitskreises Film (BAF) und Berliner Film- und Produktion (BFF) über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklungen der Film- und Unterhaltungsbranche. Ihr immenses Wachstum ruft die Gemeinschaft der dort Beschäftigten auf den Plan. Die Filmwirtschaft wird in den nächsten drei Jahren mit insgesamt 180 Mio. Euro ergänzend zu den bisherigen Modellen der Filmförderungen unterstützt. Die Wachstumsraten für den gesamten Unterhaltungssektor werden nach einer Studie des Beratungsunternehmens PWC mit 4,2% jährlich beziffert. (M 12/2006). Im Bereich der sozialen Absicherung für Film- und Kulturschaffende besteht allerdings wenig Anlass zur Freude. Noch immer konnte die Bundesregierung sich nicht durchringen, eine Bereichsausnahme für den Kultur-, Medien- und Filmbereich zu beschließen, um die katastrophalen Folgen durch die Verkürzung der Rahmenfrist von drei auf zwei Jahre (Hartz III) für die in diesen Branchen unregelmäßig Beschäftigten abzuwenden. Dies ist aber nach Auffassung aller Beteiligten des Forums dringend erforderlich, um neben der Standortstärkung durch Produktionsförderung auch die Nachhaltigkeit zur Beschäftigungsentwicklung sowie zur Produktqualität sicher zu stellen. ver.di hat hierzu einen Gesetzesvorschlag gemacht, der die Anwartschaftszeit von 12 auf 5 Monate absenkt. Nur so ist sichergestellt, dass eine Anspruchsgrundlage für den Bezug von ALG I entsteht, die ein Abrutschen in Hartz IV verhindert.
Die Teilnehmer des Forums haben sich auf einen Workshop im Oktober verständigt, bei dem Visionen und Leitideen ausgetauscht werden zu Themen wie: Sender viel stärker in die Pflicht nehmen, Mindestpreise für Diplomfilme, Zertifizierung für Beschäftigte (Professionalisierung für den Nachwuchs); Versorgungswerk FILM; Tarifverhandlungen 2008/2009. Ebenfalls wird es eine enge Zusammenarbeit bei der Novellierung des Filmfördergesetzes (FFG) 2008 geben. Alle Beteiligten waren sich einig, die Bundesregierung immer wieder an ihren Koalitionsvertrag zu erinnern, in dem sie sich der Förderung von Kunst und Künstlern verschrieben haben. Insbesondere der dritte Teil wartet auf die Umsetzung. Der Bundesminister für Kultur und Medien hat Unterstützung zugesagt.
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