Urheberrechtsverletzungen bei Bildern keine Seltenheit
Ob Bilder von Schlagersängerin Helene Fischer bei der Taufe eines Kreuzfahrtschiffes oder andere Ereignisse mit Prominenten: Auf Ebay kursieren Fotos, deren Vermarktung auf der Auktionsplattform nicht nur illegal, sondern grob geschäftsschädigend ist. Die Fotografen und Agenturen wissen nichts davon, dass ihre Fotos dort für ein Taschengeld verschleudert werden. Mit der Masse macht der Verkäufer möglicherweise einen erquicklichen Gewinn.
Schlagersängerin Helene Fischer hat ihre Fans. Als die Musikerin im Juni in die Hansestadt kam, um ein Kreuzfahrtschiff zu taufen, strömten Tausende auf den Fischmarkt, um sie zu sehen. Auch zur deutschen Party während des Eurovision Song Contest stand sie in Hamburg auf der Bühne. Jan-Timo Schaube, Fotograf und Mitglied des Hamburger Vorstands der dju in ver.di, staunte nicht schlecht, als er auf der Website des Auktionshauses Ebay als Poster ausgedruckte Bilder von diesen Veranstaltungen entdeckte – für ein Taschengeld angeboten. Sie stammten von Berufsfotografen und waren offensichtlich nicht von den Verkäufern aufgenommen worden. Auch andere Prominenz – Sylvie Meis, Miley Cirus, Micaela Schäfer – werden dort abgebildet. „Wir müssen davon ausgehen, dass große Bild- und Nachrichtenagenturen und freie Kolleginnen und Kollegen bestohlen wurden”, so Schaube. Wahrscheinlich, vermutet er, stammt ein Teil der Bilder sogar aus dem Fundus von picturemaxx. Die wichtige Münchner Firma bietet einen Service, mit dem Fotografen und Agenturen ihre Arbeiten vermarkten können.
Firmenchef Bernd M. Czichon reagiert überrascht: „Das ist ein neuer Fall”, sagt er. Angesichts von 1,2 Mrd. Fotos von 2.000 Agenturen und sehr vielen Transaktionen seien konkrete Hinweise notwendig, um Verstößen – etwa gegen das Urheberrecht – nachgehen zu können. Sein Unternehmen – und alle Fotografen – lebten davon, dass professionelle Arbeit ernst genommen werde.
Auf Ebay verschwinden Angebote mit den beschriebenen Fotos sehr schnell wieder. „Ebay hat größtes Interesse daran, derartige Rechteverletzungen zu unterbinden. Grundsätzlich ist jedoch nicht Ebay, sondern einzig der Anbieter für die Inhalte seiner Angebote verantwortlich. Rechteinhaber müssen sich daher für alle Maßnahmen, die über die Entfernung des Angebotes hinausgehen, grundsätzlich an den Anbieter wenden”. Dass das Auktionshaus ein eigenes Tool betreibt, um Rechte geltend machen bzw. Verstößen nachgehen zu können, lässt den Schluss zu, dass das Problem erkannt wird. Dazu, wie viele Angebote von Ebay selbst entfernt wurden, lägen „keine genauen Zahlen vor”.
Auf der Website „Forum Romanum” taucht eine Bemerkung auf: man hoffe, dass das „hier nicht wieder einige nutzen, um die Bilder bei Ebay zu verkaufen”. Beim Durchklicken durch das Forum zeigt sich schnell: Auch hier sind Bilder von diversen, meist weiblichen Prominenten zu sehen, die mit professionellem Equipment gemacht wurden. Timo Schaube erläutert, dass sich von einem Termin mit Helene Fischer über Hundert Bilder gefunden hätten, von denen ein Pressefotograf einen Großteil als seine wiedererkannt habe. Die Betreiber teilen mit, sie hielten rund 500.000 Foren vor. „Leider sind uns die Inhalte der einzelnen Foren nicht im Detail bekannt.” Man sei nicht Betreiber oder Moderator, „sondern bietet diesen Dienst für Dritte an”. Die Bilder lägen nicht auf dem eigenen Server, sondern bei einem anderen Anbieter. Bemerkenswert: Während der M-Recherchen wurden entsprechende Beiträge vom Netz genommen.
Schadenersatz verlangt
Die Hamburger Fotografin Ulrike Blitzer, die für verschiedene Agenturen arbeitet, hat eines der Bilder als ihres identifiziert und fügt hinzu, die aktuellen Fälle seien keine Premiere. Da auch Bilder anderer Kollegen gefunden wurden, nimmt sie an, dass diese vom Angebot einer Redaktion heruntergeladen worden seien. Ihre Einschätzung ist klar: „Damit auf diese Weise Geld verdienen, das finde ich Scheiße”. Blitzer berichtet, bei Talkshowterminen in Bremen und Hannover seien „wenn es hochkommt, nur fünf Leute” am Set, die Fotos machten. Also ein überschaubarer Kreis.
Christian Röwekamp, Sprecher der dpa, sagte, man prüfe „den Umfang der missbräuchlichen Nutzung” und werde dann klären, welche rechtlichen Schritte die dpa ergreife. In der Regel würden Unterlassungserklärungen und Schadensersatz verlangt, der dann auch geleistet werde: „Gerade heute ist eine Zahlung eingegangen”, so Röwekamp. Auch bei Reuters bedankte man sich für den Hinweis, dem nun nachgegangen werde.
Wolfgang Schimmel, lange Jahre als Jurist für ver.di tätig, sieht den Verkauf solcher Bilder als illegal an, wenn der Verkäufer die Kopien selbst hergestellt hat. Die Regelung zur Privatkopie erlaube kein Kopieren zum Verkauf. „Der Verkauf dieser illegalen Kopien selbst wäre eine Verletzung des Urheberrechts und würde zu Schadensersatzansprüchen des Urhebers führen”, so Schimmel, auch wenn dabei leider meist nur wenig herauskomme. Nicht zu beanstanden sei der Verkauf nur dann, wenn die Verkäufer die Bilder legal erworben hätten. Dem Urheber bleibe allerdings das so genannte Folgerecht, das eine Grenze von 400 Euro kennt. Ulrike Blitzer jedenfalls will sich zur Wehr setzen.
Hinweise und Fragen?
Timo Schaube kümmert sich weiter um das Thema, er ist unter
timo.schaube@dju-hamburg.de erreichbar.