Freier Blick ins Grundbuch

„Der Staat muss überall dort, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung tragen“, erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss. Konkret wurde die Möglichkeit für Journalisten verbessert, zu Recherchzwecken Einblick in das nur begrenzt öffentliche Grundbuch zu nehmen.

Ausgelöst hatte den Rechtsstreit eine Mitarbeiterin der „Wirtschaftswoche“. Sie wollte Anfang der 90er-Jahre wissen, ob eine kriselnde Aktiengesellschaft die laufenden Verluste durch Grundstücksverkäufe kaschiert hatte. Das Grundbuchamt und die Zivilgerichte wollten ihr jedoch die Einsicht ins Grundbuch nicht ohne weiteres gewähren. Zuerst müsse die Aktiengesellschaft gehört werden, um dann entscheiden zu können, ob die Journalistin ein „berechtigtes Interesse“ an der Einsichtnahme habe. Das fand die Reporterin aber ziemlich abwegig, schließlich werde die AG bei diesem Verfahren vor der Recherche gewarnt und könne sonstige Beweisstücke verschwinden lassen. Die Wirtschaftswoche erhob deshalb Verfassungsbeschwerde und erhielt nun in Karlsruhe Recht.

Auch das Bundesverfassungsgericht war der Meinung, dass sich die Anhörung des Grundstückseigentümers in derartigen Fällen mit der Pressefreiheit „nicht vereinbaren“ lässt. Das Risiko, dass das Informationsinteresse der Medien vereitelt werde, sei zu groß. Deshalb müsse das Grundbuchamt selbständig abwägen, ob im konkreten Fall ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch besteht. Dabei sei aber zu respektieren, so Karlsruhe, „dass die Presse regelmäßig auf einen bloßen, und sei es auch nur schwachen, Verdacht hin recherchiert, ja dass es geradezu Anliegen einer Recherche ist, einem Verdacht nachzugehen.“ Regelmäßig habe hier das Zugangsinteresse der Medien Vorrang, „wenn es um Fragen geht, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen und wenn die Recherche der Aufbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient.“ (Az.: 1 BvR 1307/91)

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Demokratie auf der Anklagebank

Der aktuelle Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) und der Daphne Caruana Galizia Foundation  zeigt, dass die Zahl missbräuchlicher Klagen in ganz Europa weiter steigt. Trotz des neuen EU-Gesetzes gegen SLAPP-Klagen, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist und das die Länder bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, nehmen SLAPPs weiter zu.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Die SPD will eine Digitalsteuer

Digitale Plattformen sollen zahlen. Das fordert nun auch die SPD. Das Präsidium der Partei beschloss am Montag eine medienpolitische Grundsatzvorlage, die die Einführung einer Digitalsteuer vorsieht. Der Beschluss trifft bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Zustimmung. Die Gewerkschaft erwartet von der SPD, dass die Initiative bald zum Gesetz wird.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »