Für die Freiheit im Netz, nicht das Ende

Cornelia Berger, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
Foto: Martha Richards

„Fuck Artikel 13!“ und „Alle sind dagegen“, so schallt es mir dieser Tage aus der Schnute meines Rabauken-Sohns entgegen, der Kleinere hingegen informiert mich kühl, dass in einem Jahr YouTube abgeschaltet wird. Zuerst denke ich „endlich“, denn mir geht vieles gegen den Strich, was die Kids da als „Medien“ konsumieren, und dann sortieren wir mal: Es geht ums Urheberrecht, mal wieder.

Es geht darum, ob Plattformen wie YouTube Verantwortung übernehmen sollen für die Inhalte, die auf ihnen veröffentlicht und einem Millionenpublikum zugänglich gemacht werden. Und seit den täglichen Debatten am Abendbrottisch wird mir immer klarer, dass es auch um den Medienkonsum und die EU-Akzeptanz der jungen Generationen geht, denn zu hören ist auch, „die EU“ sei schuld, wenn jetzt das Internet kaputtgehe. Oder das damit verbundene Freiheitsversprechen: Hier kann jeder seiner Kreativität ungezügelten Lauf lassen. Alles geht.

Die Ironie ist, dass die vermeintlichen Freiheitsritter des Internets sich vor den Karren von Google und Co. spannen lassen, denen es ganz bestimmt nicht in erster Linie um Freiheit oder Demokratie geht, sondern primär um die Maximierung ihrer Gewinne. Dafür werden die jungen Leute von heute regelrecht aufgestachelt. Echte Freiheit sieht anders aus. Und bedeutet auch nicht, dass kreative Arbeit frei im Sinne von umsonst und unbegrenzt verfügbar ist. Und genau darum geht es im Trilog, der derzeit zur Urheberrechtsrichtlinie mit besagtem Artikel 13 stattfindet. Dazu schreibt das Schwarmintelligenzprodukt Wikipedia (auch eine beliebte Hilfe für Schülerreferate): „Unter einem Trilog versteht man paritätisch zusammengesetzte Dreiertreffen zwischen den in den gesetzgebenden Prozess der EU involvierten Institutionen – der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament, wobei die Europäische Kommission eine moderierende Funktion übernimmt.“

Das ist also ein institutionalisiertes Verfahren demokratisch legitimierter Gesetzgeber. Die derzeit um einen Kompromiss ringen, mit dem unter anderem sichergestellt wird, dass für die Ergebnisse kreativer Arbeit angemessen bezahlt wird und wie die großen Plattformen in die Pflicht genommen werden können, wenn sich jemand an der kreativen Arbeit anderer bedient, ohne dafür um Erlaubnis zu fragen oder zu bezahlen. Es geht um einen zeitgemäßen Umgang mit dem geistigen Eigentum Kreativer, der die Voraussetzung von Freiheit im Internet ist und nicht ihr Ende.

Es bleibt zu hoffen, dass der Trilog erfolgreich im Sinne der Urheberinnen und Urheber sein wird und sich Europa und die EU damit als erfolgreiche Gestaltungskraft unserer digitalen Gegenwart gegen die Lobby der großen Konzerne behaupten – für die Durchsetzung von Grundregeln eines gesitteten Miteinanders am Abendbrottisch kann ich dann selber sorgen. Und dabei noch einen Werbeblock für das heiß geliebte Europa unterbringen.

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