Gebührenanpassung „erreichbares Ziel“

Neuer Umlageschlüssel zugunsten kleiner Anstalten

Die ARD hält eine Anpassung der Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2005 für ein „erreichbares Ziel“, sagte der ARD-Vorsitzende Prof. Jobst Plog auf der Sitzung der ARD-Intendanten Ende März in Saarbrücken. Voraussetzung sei, dass neben der ARD auch das ZDF und die Länder ihren Beitrag leisteten. „Strukturelle Maßnahmen, die ARD und ZDF selbst anpacken, werden sich aller Wahrscheinlichkeit nach erst mittel- bis langfristig auswirken. Entscheidungen, die unmittelbar Einfluss auf die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) von 1,09 Euro haben, sind allenfalls durch Veränderung der politischen Rahmenbedingungen zu erzielen“, so Plog.

Die Intendanten beschlossen außerdem einen neuen Umlageschlüssel für das Fernsehen, der die kleinen Anstalten Saarländischer Rundfunk (SR) und Radio Bremen (RB) finanziell weiter entlastet. Dieser Schlüssel legt die prozentuale Beteiligung der Landesrundfunkanstalten am Gemeinschaftsprogramm Das Erste fest und bestimmt auch ihren Anteil an der Finanzierung von ARD-Gemeinschaftsaufgaben.

„Größere Landesrundfunkanstalten übernehmen künftig mehr Pflichten und damit Aufwendungen für das gemeinsame Programm. Unser Ziel ist es, auf diese Weise die kleinen Sender im ARD-Verbund zu stützen, deren Einnahmen aus dem ARD-Finanzausgleich auf Veranlassung der Länder reduziert wurden“, erklärte Plog. Mit dem neuen Schlüssel, der ab Januar 2005 gilt, werden die Zulieferanteile der kleinen Anstalten am Gemeinschaftsprogramm abgesenkt. Bei der Neuregelung des ARD-Finanzausgleichs war 1999 ein Sonderschlüssel für die Umlage der Filmtochter Degeto und für den Sport beschlossen worden. Dieser Sonderschlüssel bedeutete bereits eine deutliche Entlastung für den Saarländischen Rundfunk und für Radio Bremen. Auf Antrag des SR wird die ARD ab Januar 2005 die Effekte daraus in all ihre Fernsehumlagen aufnehmen und zugleich wieder zu einem einheitlichen Schlüssel zurückkehren.

Mehr Engagement für die Filmförderung

Das 8. Film- / Fernsehabkommen mit der Filmförderungsanstalt (FFA) des Bundes ist nun mit Zustimmung der ARD-Intendanten unter Dach und Fach.

Der Senderverbund wird bis 2008 jährlich 5,5 Millionen Euro für die Unterstützung von Kino- und Fernsehfilmen in Geld- und Sachleistungen aufbringen. Mit dem neuen Abkommen verdoppelt die ARD ihren bisherigen Anteil. Die eingebrachten Fördermittel, würden der Herstellung neuer Filme dienen, an deren Produktion die ARD beteiligt sei oder für die wir Ausstrahlungsrechte erhalten, so der ARD-Voritzende Jobst Plog. Die ARD leiste damit einen Beitrag zur Stärkung des deutschen Films, der zugleich dem Erhalt einer leistungsfähigen Produktions-Infrastruktur in Deutschland diene, so Udo Reiter, MDR-Intendant und innerhalb der ARD federführend für die Filmförderung. Reiter betonte, dass es dabei immer um konkrete Filmprojekte gehe, nicht um eine direkte Förderung von Produzenten.

Dies entspricht der Haltung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Gebührengelder dürfen nach ihrer Auffassung nur dann für die Filmförderung verwendet werden, wenn dies zugleich der Erfüllung des Programmauftrags dient. Eine projektunabhängige Förderung, etwa die Stärkung der Eigenkapitalbasis von Produzenten aus Gebührenmitteln, wäre demnach nicht zulässig; sie wird auch von den ARD-Intendanten abgelehnt.

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