Geheimnisse

Gut, dass es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Schlecht, dass die gebührenfinanzierten Sendeanstalten aus ihrem Geschäftsgebaren so ein Geheimnis machen. Steht doch ihre Glaubwürdigkeit auf dem Spiel, wenn wie im Fall des Westdeutschen Rundfunks ein externer Journalist danach fragt, an welche Firmen und in welchem Umfang der Sender Aufträge vergibt und dieser seit nunmehr drei Jahren die Antwort verweigert.


Letztlich geht es um die Frage, wofür der WDR das Geld aus den Rundfunkgebühren verwendet. Das klingt nach dem guten Recht eines jeden, der regelmäßig zur Kasse gebeten wird. Nach Ansicht der Senderleitung handelt es sich dabei aber eher um einen Angriff auf Geschäfts- und Redaktionsgeheimnisse. Der besagte Journalist reichte dennoch am Verwaltungsgericht Köln Klage ein.
Statt Transparenz zu schaffen, bauten die Justiziare des Senders dort einen Verteidigungswall auf. Der WDR sei keine Behörde und somit weder nach dem Landespressegesetz noch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Auskunft verpflichtet. Das IFG ist 2002 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Treffe dieses Gesetz auf den WDR zu, drohe ein Wettbewerbsnachteil gegenüber privaten Medienunternehmen, argumentierte die größte öffentlich-rechtliche Sendeanstalt. Die Gegenseite sah es naturgemäß anders: Nicht nur die Gebührenerhebung sondern auch das Geldausgeben sei ein verwaltungstechnischer Akt und damit falle der WDR sehr wohl unter das IFG. Warum Kosten etwa für Reisen, Hotelzimmer oder für technische Ausstattung geheim bleiben sollten, ist in der Tat unverständlich. Anstatt das Recht der Bürger auf Informationen zu stärken und dem Bedürfnis danach gerecht zu werden, sieht der Sender durch die Anwendung des IFG sogar die Rundfunkfreiheit gefährdet. Dieses Schreckgespenst hinterließ auch beim Gericht Eindruck. Da half der Hinweis des klagenden Journalisten wenig, dass seine Anfragen sich nur auf nicht-redaktionelle Bereiche beziehen würden. Nicht-redaktionell und redaktionell – das sei schwer zu trennen, folgte die Kammer der Verteidigungslinie.Der Richter wollte oder konnte eine Trennung zwischen rein redaktionellen und rein gewerblichen Aufträgen nicht vollziehen und wies die Klage ab.
Keine Frage: Redaktionsgeheimnisse und Quellenschutz müssen gewahrt werden. Doch, dass der WDR ein Problem mit der Informationsfreiheit der Bürger hat, ist sehr bedenklich. Seine Position dazu sollte der Sender dringend überdenken. Dem Kläger bleibt nun die Revision am Oberverwaltungsgericht.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Die Zukunft der Filmförderung

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden, der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmfördergesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. ver.di begrüßt eine Reform der Filmförderung, denn in Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten.
mehr »

Rundfunkreform mit vielen Fragezeichen

Bis zuletzt hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf ein Ende der Blockade einer Beitragserhöhung durch die Ministerpräsidenten der Länder gehofft. Die Verweigerungshaltung der Politik ließ ihnen am Ende keine Wahl: Am 19. November kündigten ARD und ZDF eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an, um ihren Anspruch auf die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) errechnete Empfehlung einer Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich durchzusetzen.
mehr »

Die unangemessene Provokation

Sie haben es wieder getan. Zum zweiten Mal nach 2020 verweigern die Ministerpräsidenten den öffentlich-rechtlichen Anstalten die von der KEF empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrags. Gegen diesen abermaligen Verfassungsbruch ziehen ARD und ZDF erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Gut so! Denn nach Lage der Dinge dürfte auch dieses Verfahren mit einer Klatsche für die Medienpolitik enden.
mehr »

Komplett-Verweigerung der Rundfunkpolitik

Nachdem die Ministerpräsident*innen am heutigen Donnerstag zur Rundfunkpolitik beraten haben, zeichnet sich ein düsteres Bild für die öffentlich-rechtlichen Medien, ihre Angebote und die dort Beschäftigten ab. Beschlossen haben die Ministerpräsident*innen eine Auftrags- und Strukturreform und einen ab 2027 geltenden neuer Mechanismus zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Nicht verabschiedet wurde jedoch der fällige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
mehr »