Geld für Online-Texte: Das muss man tun

Immer mehr Zeitungs- und Zeitschriftenverlage beteiligen sich am Meldeverfahren für Texte im Internet (METIS), denn diese Online-Texte können zusätzlich über die VG Wort vergütet werden. Voraussetzung: Sie haben eine Mindestlänge von 1.800 Zeichen und werden 1.500mal oder öfter abgerufen. Dazu werden in jedem Online-Text mit mindestens 1.800 Zeichen „Zählmarken“ im Redaktionssystem eingefügt, über die die Zugriffszahlen für den einzelnen Text erfasst werden.


Das müssen Redakteurinnen und freie Journalisten machen, um an das Geld für ihre Online-Artikel zu kommen:
1. Für die Teilnahme am Onlinemeldeverfahren ist eine einmalige Registrierung unter https://tom.vgwort.de erforderlich. Diese muss am Ende der Registrierung ausgedruckt und das Formular unterschrieben per Post an die VG Wort geschickt werden.
2. Die VG Wort teilt dann eine Karteinummer mit oder man hat ohnehin schon eine, wenn man einen Wahrnehmungsvertrag bei der VG Wort abgeschlossen hat (was ja sinnvoll ist). Diese VG-Wort-Karteinummer muss dem Verlag gemeldet werden.
3. Wenn das METIS-Verfahren beim Verlag läuft, erhält man eine automatische Benachrichtigung der VG-Wort, wenn ein Text öfter als 1.500mal abgerufen wird. Diese Meldungen müssen im persönlichen Bereich des T.O.M.-Portals bestätigt werden.
4. Die Ausschüttung der VG Wort erfolgt dann einmal im Jahr automatisch. Für einen Online-Text, der 2010 mindestens 1.500mal abgerufen wurde, erhält der Autor beispielsweise in diesem Herbst eine Ausschüttung in Höhe von 8,82 Euro.

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