Geldsegen für Verlage nicht bedingungslos

Zeitungsdruck Foto: fotolia/industrieblick

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft fordert klare Kriterien und Bedingungen für die Verteilung der am 2. Juli vom Deutschen Bundestag beschlossenen staatlichen Fördergelder für Verlage in Höhe von 220 Millionen Euro. „Wer von öffentlichen Geldern profitieren will, der muss auch die Einhaltung tariflicher Standards, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung nachweisen“, verlangte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.

Union und SPD hatten sich kurzfristig geeinigt, im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes 2020 Finanzspritzen von insgesamt 220 Millionen Euro für die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage bereitzustellen – 20 Millionen Euro in diesem Jahr, die restlichen 200 Millionen Euro in künftigen Haushaltsjahren. Das Geld soll in die Digitalisierung des Verlagswesens fließen. Genauer ist von der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern die Rede. Konkrete Verteilungsregeln sind bisher nicht bekannt.

Voraussetzung für die Gewährung von Unterstützungsgeldern müsse die Offenlegung der wirtschaftlichen Kennzahlen durch die Verlage sein, fordert ver.di deshalb. Die Förderung sei unbedingt nach fairen Kriterien zu verteilen. „Es darf nicht sein, dass Verlage, denen es verhältnismäßig gut geht, unter dem Deckmantel des Tendenzschutzes Gelder einstreichen, die andere viel dringender benötigen“, stellte Schmitz klar.

Größtmögliche Transparenz und Unabhängigkeit forderte er zudem hinsichtlich der zu bestimmenden Verteilstrukturen: „Um ihrem Auftrag der Kontrolle staatlicher Macht nachkommen zu können, müssen Medien auch frei von jeglicher staatlichen Einflussnahme arbeiten können.“ Dies gelte es bei der Verteilung der Bundesgelder zu berücksichtigen, so Schmitz.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Studie zeigt Kontinuität rechter Gewalt

Im Jahr 2025 wurden vom Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) insgesamt mindestens 34 Fälle physischer Angriffe auf Journalist*innen verifiziert. Nach einem Höchststand von 98 Fällen im Jahr 2024 liegt die Zahl für 2025 erstmals wieder unter dem Niveau von vor der im Jahr 2020 begonnenen Corona-Pandemie.
mehr »

Haltestelle verpasst

Der digitale Omnibus der EU droht Grundrechte zu verwässern. Er enthalte eine Reihe technischer Änderungen an digitalen Rechtsvorschriften, die ausgewählt worden seien, um „Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bürgern gleichermaßen Soforthilfe zu bieten und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,“ schrieb die EU- Kommission im Dezember vergangenen Jahres.
mehr »

Serien gegen Diktatur und Faschismus

Die Series Mania in Lille ist wohl eines der wichtigsten Serienfestivals weltweit. In diesem Jahr fiel auf: Viele der der neuesten Produktionen befassten sich mit den Themen Totalitarismus und Unterdrückung – vermutlich auch eine Reaktion auf das, was viele Menschen im Moment bewegt.
mehr »

Neues Mediengesetz für MV tritt in Kraft

Privates Lokal- und Regionalfernsehen steht unter hohem wirtschaftlichen Druck. Sinkende Werbeerlöse, steigende Kosten, fortschreitende Digitalisierung und veränderte Mediennutzung machen ihnen zu schaffen. In mehreren Bundesländern wird bereits seit längerem kommerzielles Lokal-TV mit Steuergeldern gefördert, um Medienvielfalt zu sichern. Auf diesen Weg setzt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern.
mehr »