Geldsegen für Verlage nicht bedingungslos

Zeitungsdruck Foto: fotolia/industrieblick

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft fordert klare Kriterien und Bedingungen für die Verteilung der am 2. Juli vom Deutschen Bundestag beschlossenen staatlichen Fördergelder für Verlage in Höhe von 220 Millionen Euro. „Wer von öffentlichen Geldern profitieren will, der muss auch die Einhaltung tariflicher Standards, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung nachweisen“, verlangte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.

Union und SPD hatten sich kurzfristig geeinigt, im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes 2020 Finanzspritzen von insgesamt 220 Millionen Euro für die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage bereitzustellen – 20 Millionen Euro in diesem Jahr, die restlichen 200 Millionen Euro in künftigen Haushaltsjahren. Das Geld soll in die Digitalisierung des Verlagswesens fließen. Genauer ist von der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern die Rede. Konkrete Verteilungsregeln sind bisher nicht bekannt.

Voraussetzung für die Gewährung von Unterstützungsgeldern müsse die Offenlegung der wirtschaftlichen Kennzahlen durch die Verlage sein, fordert ver.di deshalb. Die Förderung sei unbedingt nach fairen Kriterien zu verteilen. „Es darf nicht sein, dass Verlage, denen es verhältnismäßig gut geht, unter dem Deckmantel des Tendenzschutzes Gelder einstreichen, die andere viel dringender benötigen“, stellte Schmitz klar.

Größtmögliche Transparenz und Unabhängigkeit forderte er zudem hinsichtlich der zu bestimmenden Verteilstrukturen: „Um ihrem Auftrag der Kontrolle staatlicher Macht nachkommen zu können, müssen Medien auch frei von jeglicher staatlichen Einflussnahme arbeiten können.“ Dies gelte es bei der Verteilung der Bundesgelder zu berücksichtigen, so Schmitz.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

No SLAPP Handbuch: Presserecht

Eine SLAPP-Klage können Sie kaum verhindern. Das Risiko läßt sich aber mindern, wenn Sie alle Regeln des Äußerungsrechts beachten, also „presserechtsfest“ Ihre berechtigte Kritik am potenziellen SLAPP-Kläger äußern. Dazu mehr in Kapitel 2 des No-SLAPP-Handbuchs.
mehr »

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »