Geldsegen für Verlage nicht bedingungslos

Zeitungsdruck Foto: fotolia/industrieblick

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft fordert klare Kriterien und Bedingungen für die Verteilung der am 2. Juli vom Deutschen Bundestag beschlossenen staatlichen Fördergelder für Verlage in Höhe von 220 Millionen Euro. „Wer von öffentlichen Geldern profitieren will, der muss auch die Einhaltung tariflicher Standards, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung nachweisen“, verlangte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.

Union und SPD hatten sich kurzfristig geeinigt, im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes 2020 Finanzspritzen von insgesamt 220 Millionen Euro für die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage bereitzustellen – 20 Millionen Euro in diesem Jahr, die restlichen 200 Millionen Euro in künftigen Haushaltsjahren. Das Geld soll in die Digitalisierung des Verlagswesens fließen. Genauer ist von der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern die Rede. Konkrete Verteilungsregeln sind bisher nicht bekannt.

Voraussetzung für die Gewährung von Unterstützungsgeldern müsse die Offenlegung der wirtschaftlichen Kennzahlen durch die Verlage sein, fordert ver.di deshalb. Die Förderung sei unbedingt nach fairen Kriterien zu verteilen. „Es darf nicht sein, dass Verlage, denen es verhältnismäßig gut geht, unter dem Deckmantel des Tendenzschutzes Gelder einstreichen, die andere viel dringender benötigen“, stellte Schmitz klar.

Größtmögliche Transparenz und Unabhängigkeit forderte er zudem hinsichtlich der zu bestimmenden Verteilstrukturen: „Um ihrem Auftrag der Kontrolle staatlicher Macht nachkommen zu können, müssen Medien auch frei von jeglicher staatlichen Einflussnahme arbeiten können.“ Dies gelte es bei der Verteilung der Bundesgelder zu berücksichtigen, so Schmitz.

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