Haft für Programmierer

Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to ist am 11. April zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Leipziger Landgericht sprach den 29jährigen wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in zahlreichen Fällen schuldig.

Berücksichtigt wurde dabei, dass Bastian P. ein umfassendes Geständnis abgelegt und somit zur Aufklärung der Straftaten bei der Internetplattform beigetragen hatte. Kino.to wurde im Juni 2011 gesperrt. Seit dem saß der frühere Student der Philosophie und Informatik in Untersuchungshaft.
Der Staatsanwalt nannte den Angeklagten den „geistigen Vater, Schöpfer und Architekt dessen, was wir als Kino.to kennen“ und einen „Gott in der Programmierung“. Er warf ihm vor, alle drei Versionen von Kino.to geschaffen zu haben. Er sei derjenige gewesen, der „die die Macht und die Herrschaft über die gesamte Technik von Kino.to“ gehabt habe. Mit dem Urteil blieb die Kammer unter dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, die noch vier Monate mehr gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte lediglich für ein „angemessenes Strafmaß“.


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