Die Entscheidung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), Computerspiele mit Hakenkreuzen und anderen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen freizugeben, ist falsch. Die USK und die Games-Branche verlangen eine Gleichstellung von Computerspielen mit Filmen. Diese Gleichstellung ist nicht gerechtfertigt. Denn die Wirkung von Gewalt in Games ist erheblich problematischer.
Das Besondere an der Wirkung von Computerspielen ist unter anderem ihre hohe Interaktivität oft mit selbst geschaffenen Aggressions-Figuren. Gewalthandlungen können beliebig wiederholt werden und sie werden belohnt, etwa durch Punkte oder das Erreichen eines höheren Levels. Mit der Ego-Shooter-Perspektive nimmt der Spieler gefühlt selbst die Position der Spielfigur ein. Die unbeschränkte Nutzungsdauer fördert Dauernutzung und Spielsucht. Nicht zuletzt entsteht eine hohe Realitätsnähe durch realistische Grafik, Soundeffekte, naturgetreue Bewegung bis hin zu Virtual-Reality-Bedingungen.
Die Steigerung der Realitätsnähe durch Hakenkreuze und andere Nazi-Symbole würde das Wirkungsrisiko zusätzlich erhöhen. Dabei ist die Forschungslage keineswegs so lückenhaft, wie oft behauptet. Aggressive Spiele verstärken aggressive Gedanken, Affekte und aggressives Verhalten.
Aus guten Gründen ist die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB eine Straftat. Hierzu zählen beispielsweise das Hakenkreuz, der Hitlergruß oder „Sieg Heil“-Parolen. Damit soll die Wiederbelebung von Nazi-Organisationen und rechtsextremer Bestrebungen abgewehrt werden. Die Vorschrift dient dem Schutz des demokratischen Rechtsstaats, dem öffentlichen Frieden und auch dem Ansehen unseres Landes. Eine – auch schleichende – Akzeptanz von Hakenkreuzen und verbotenen Nazi-Symbolen muss verhindert werden. Ein Verbot, das angesichts der zunehmenden Anzahl rechtsextremistisch motivierter Gewalt in Deutschland nach wie vor aktuell ist. Ausnahmen von diesem Verbot gelten für Kunst, Wissenschaft und Berichterstattung, die beispielsweise das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten. Bislang wurden keine Freigaben für Computerspiele erteilt, wenn sie verbotene Kennzeichen enthielten. Diese Praxis soll nun geändert werden.
Verständlich ist der Wunsch der Games-Branche nach gesellschaftlicher Anerkennung. Nur: Im Jahr 2017 eröffnete bereits die Bundeskanzlerin die Spielemesse Gamescom und im laufenden Jahr gaben sich dort Staatsminister und Ministerpräsidenten die Controller in die Hand. Selbst im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD verpflichtet, den Spielentwicklern finanziell zu helfen. Die gut vernetzte und durch Lobbyisten vertretene Games-Brache ist längst als wirtschaftlich relevante Größe anerkannt. Mit der zur Gamescom 2018 veröffentlichten Entscheidung, Hakenkreuze in PC-Games freizugeben, hat man aber Politikerinnen und Politiker ebenso wie die Öffentlichkeit überrascht. Bei einer Grundsatzfrage wie der Freigabe von Nazi-Symbolen von einer öffentlichen Debatte abzusehen, ist nicht akzeptabel. Deshalb muss die öffentliche Debatte nachgeholt werden.
Eine notwendige öffentliche Debatte, lässt sich auch durch raffinierte PR oder geschickten Lobbyismus nicht umgehen. Die Kontoverse um E-Sport (den sportlichen Wettkampf zwischen Menschen mit Hilfe von Computerspielen) ist hier ein gutes Beispiel. Die Überraschung war selbst bei Fachleuten groß, als zu Beginn des Jahres 2018 die Koalitionäre aus Union und SPD noch angekündigten, man werde „E-Sport künftig vollständig als eigene Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht anerkennen und bei der Schaffung einer olympischen Perspektive unterstützen.“ Mit den Sportverbänden und vielen weiteren Betroffenen hatten man zu dem Zeitpunkt die grundsätzliche Frage „Ist E-Sport Sport?“ noch nicht vertieft. Wen wundert’s also, wenn die Bundesregierung inzwischen die Erwartungen der boomenden E-Sport-Szene dämpft und hinter ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurückrudert? Die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion betont, erst einmal sollten die Sportverbände ihre eigene Position gegenüber dem E-Sport klären und eine sportfachliche Einschätzung entwickeln. Die öffentliche Diskussion über den gesellschaftlichen Wert von E-Sport wird nun nachgeholt. Übrigens: Ein zentrales Merkmal solcher Debatten ist ihr offenes Ergebnis, sonst würde die Debatte ja keinen Sinn machen.
Genau eine solche Debatte ist für die Freigabe-Entscheidung von PC-Spielen mit verfassungswidrigen Nazi-Symbolen nun zu fordern und zu führen.