Hinter der Fassade des Quotenstreits

Musikindustrie provoziert Radiodebatte um das Sendeprivileg

Kein Zweifel: Die einst so mächtige Plattenindustrie ist schwer angeschlagen. Von 2002 auf 2003 ging der Umsatz um knapp 20 Prozent zurück. Seit Monaten hagelt es Entlassungen von Personal in bis zu dreistelliger Höhe. Im aktuellen Abwehrkampf haben die großen Musiklabels eine Diskussion um das Sendeprivileg des Hörfunks angezettelt.

Um Märkte und Margen zu retten, kämpft die Musikindustrie an vielen Fronten: Sie wehrt sich gegen Raubkopierer, illegales Downloaden und CD-Brennereien; sie streitet sich mit Autoren um Vergütungssätze; sie ringt bei der Politik um das endgültige Verbot der Privatkopie; und sie grollt mit den Medien, die ihre Sorgen nicht teilen. Analysen der seit 1997 galoppierenden Krise gab es genug, Erklärungsmodelle auch, Streit und Aufregung bei der Suche nach den Schuldigen erst recht. Mit der Ende März eingeleiteten Klagewelle gegen auffällig gewordene Internet-Nutzer hat der Kampf des Phonoverbands einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Und sehr viel mehr als diese spektakuläre, primär zur Abschreckung dienende, strafrechtliche Verfolgung kann die Industrie rechtlich gesehen kaum tun.

Contra Programmautonomie

Es geht jedoch für die Musikindustrie schon seit längerem um viel mehr. Sie muss den Strukturwandlungen, die ein vollständig digitalisiertes Mediengeschäft, eine internationale Vernetzung der Verbraucher und deren deutlich verändertes Mediennutzungsverhalten mit sich bringen, umfassender begegnen. Statt sich aber gründlich mit veränderten Wertschöpfungsketten und neuen Geschäftsmodellen zu beschäftigen, bohrten die Lobbyisten der Tonträgerindustrie vornehmlich die dicken Bretter des Urheberrechtsgesetzes, dessen erste Novellierung am 13. September vergangenen Jahres in Kraft trat. Doch die geht den Tonträgerfirmen nicht weit genug, sie drängen auf weitere Reformen, die in einem so genannten „zweiten Korb“ durchgesetzt werden sollen. Das aber braucht seine Zeit, die die Plattenindustrie vor dem Hintergrund weiterer Gewinneinbußen nicht hat.

Reflexartig sucht der Phonoverband nicht mehr nur Schuldige bei den Verbrauchern, sondern auch Verbündete in der Musikwirtschaft. Allerdings entwickelten sich selbst mit „symbiotisch“ ans Musikgeschäft gebundenen Partnern handfeste Auseinandersetzungen: Mit den Herstellern von Abspielgeräten und Software um den Einbau von unumgänglichen Kopierschutztechnologien; mit der Autorenvereinigung GEMA um die Senkung der Vergütungssätze für die Urheber; mit den im Internet mit Musik agierenden Software- und Handels-Firmen um technisch-preislich attraktive Angebote; und nicht zuletzt mit den Medien um eine ausgewogene(re) Berichterstattung. Den Medien galt nun auch der jüngste Vorstoß, der die Medienmacher an einer ihrer sensibelsten Stellen trifft: bei der Programm- Autonomie. „Das Sendeprivileg für Musik in Rundfunkstationen“, heißt es im kürzlich veröffentlichten „Jahrbuch 2004 der Phonographischen Wirtschaft, „sollte durch Gewährung eines exklusiven Senderechts für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller aufgehoben werden“.

Gemeint ist eine im Jahr 1965 für die öffentlich-rechtlichen Hörfunk-Vollprogramme per Gesetz erlassene Ausnahmeregelung. Danach dürfen die Radiosender veröffentlichte Musikaufnahmen ohne vorherigen Erwerb von Rechten oder Erlaubnissen ausstrahlen. Später wurde diese Regelung auch für Privatsender angewandt. Doch „sämtliche für seine Einführung vorgetragenen Gründe sind heute nicht mehr relevant“, argumentiert die Musikindustrie. Und sieht das Sendeprivileg als Bestandteil der Diskussionen um den „zweiten Korb“ der Urheberrechtsreform. Dem widerspricht Dr. Henning Plöger, Pressesprecher des Bundesjustizministeriums, das die „Zweiter Korb“-Runden moderiert: „Es ist nicht erkennbar, dass die von der Musikindustrie genannten Gesichtspunkte das Sendeprivileg obsolet machen würden.“ Auch die für Kultur zuständige Staatssekretärin Dr. Christina Weiss erteilt dem Vorstoß eine Absage: „Wir sind Verfechter der absoluten Programmautonomie der Rundfunkanstalten“.

Zu wenig neue Musik

Für Pascal Oberndörfer, Leiter des Referats Urheberrecht am Institut für Urheber- und Medienrecht in München (IUM), offenbart sich in dem Angriff auf’s Sendeprivileg eine Provokation: „Aus meiner Sicht sucht die Musikindustrie hiermit eine strategische Diskussion zu entzünden. In der Sache geht es um was anderes.“ So sieht es auch Henry Gross, Zentrale Programmaufgaben der Programmdirektion Hörfunk des NDR in Hamburg: „Die Strategie, die dahinter steckt, ist erkennbar: es geht um einen Weg zur verordneten Quotierung des Musikprogramms.“

Dem will Phonoverbands-Sprecher Hartmut Spiesecke gar nicht widersprechen, im Gegenteil: „Die meisten Leute bekommen heutzutage zu wenig neue Musik im Radio präsentiert“. Die großen Stationen der privaten, aber auch der öffentlich-rechtlichen Sender, so Spiesecke, seien zu reinen Abspielstationen für erfolgreiche internationale Hits aus den Charts geworden. Dies würde nicht die gesamte musikalische Vielfalt repräsentieren, und der gesetzliche Kulturauftrag werde ignoriert, insbesondere von den dazu besonders verpflichteten öffentlich-rechtlichen Sendern. Als Beweis dieser These zitiert er eine Erhebung aus den Jahren 2001 / 2002, aus der die prozentualen Neuheiten-Anteile am Musikprogramm von insgesamt 91 Radiosendern hervorgehen, die bei den Privaten bei durchschnittlich 17,1 Prozent lag, bei den öffentlich-rechtlichen sogar nur bei 14,3 Prozent.

Den Schuh eines auf Charts fokussierten Dudelfunks will sich Hörfunker Gross für die ARD auf keinen Fall anziehen lassen. „Die Musikindustrie sollte mal ihr Bewertungssystem überdenken. Unsere Service-Wellen sind nur ein Teil der ARD-Angebotspalette, daneben gibt es beispielsweise Jugendwellen wie NJOY, Radio Fritz, Eins Live, Sputnik und andere, dort ist der Anteil an neuem Material sehr hoch. Zudem haben wir viele Programme mit Klassik, Live-Übertragungen und Konzert-Aufzeichnungen von Musik, wir geben dem Nachwuchs Platz für Live-Auftritte, dazu mehrstündige Specials zu neuer Musik, neuen Künstlern und weiteres, hier werden Newcomer ausführlich gefeatured – alles Dinge, die ich bei der kommerziellen Konkurrenz nicht finde.“ Seiner Ansicht nach haben sich die Phonoverbände den falschen Ansprechpartner für ihre Programmkritik ausgesucht. Seit gut 12 Monaten gebe es ebenso intensive wie fruchtbare Gespräche mit der Musikindustrie. „Ich selbst bin ständig in Kontakt mit Phonoverbandschef Gebhardt und anderen, wir reden darüber, wie man Gemeinsamkeiten entwickeln könnte.“ Das Werkzeug Quote sei dabei längst vom Tisch, so Gross. Nicht zuletzt weil für ein solches Vorhaben die langwierige bis nahezu unwahrscheinliche Kanonisierung von neun Rundfunkstaatsverträgen zu leisten wäre.

Für mehr Vielfalt

„Unser Ziel ist nicht, die Quoten durchzusetzen, sondern Vielfalt im Musikprogramm zu erreichen“, betont Spiesecke. Wo die trägen Arme der Länder also nicht hinreichen (wollen), soll deshalb der lange Arm eines bundeseinheitlichen Urheberrechtsgesetzes helfen. So wie Filmhersteller eine Auswertungskaskade von Kino, Video und TV aufbauen und stufenweise bedienen, wollen die Tonträgerhersteller über den Verkauf von Exklusivrechten einen Wettbewerb für die Erstausstrahlung beziehungsweise Erstverwertung ihrer Produkte schaffen. Das sei im Prinzip ein richtiger Ansatz, zeigt Urheberrechtler Oberndörfer Verständnis für die Suche der Tonträgerindustrie nach ungenutzten Erlösmöglichkeiten: „Doch die Analogie zur Filmbranche hinkt, weil Musikprodukte einfach andere Volumina repräsentieren: Viel mehr von viel kleineren Einheiten aus viel, viel mehr einzelnen Quellen.“ Auch das Justizministerium sieht laut Plöger beim Produkt „Musik“ signifikante Unterschiede zu Filmen oder Sportereignissen.

 

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