Honorarkürzung

Wer als Redakteur Artikel schreibt, als Bildjournalistin fotografiert oder als Freier Rundfunkbeiträge erstellt, ist Urheber und lebt von seinen Urheberrechten. Unsere Mitglieder verdienen ihren Lebensunterhalt damit, dass sie Genehmigungen für die Nutzung ihrer Werke in Zeitungen und Zeitschriften, im Rundfunk und Internet erteilen und dafür Honorar oder Gehalt erhalten.

Dass Urheber nicht für die Anwesenheit in einer Redaktion, den Zeitaufwand für das Tippen eines Textes oder Erstellen eines Fotos bezahlt werden, scheint für viele von ihnen selbst so abstrakt zu sein, dass sie sich lieber nicht mit ihren Urheberrechten beschäftigen. Schade, denn andere tun es um so intensiver. Beispiel Internet.
In diesem Herbst steht nun in Deutschland eine Zäsur bei der Entwertung von Urheberrechten an. Es geht um die Vergütungen, die Urheber erhalten, damit jedermann ihre Texte, Fotos und anderen Werke für private Zwecke speichern, kopieren und ausdrucken kann – eine Grundlage der modernen Informations- und Wissensgesellschaft mithin.
Das bisherige System ist so einfach wie effizient – für Urheber und Nutzer. Direkt beim Kauf eines „Kopiergeräts“ oder Speichermediums wird eine Pauschale erhoben, die über die Verwertungsgesellschaften an die Urheber verteilt wird.
Die Informationstechnik- und Telekommunikationskonzerne wollen, dass Information, Wissen und Kultur zu ihrer Ware werden – billig im Einkauf, teuer durch Einzelabrechnung für den Nutzer. Das nennt sich Digital Rights Management (DRM). Durchsetzen können sie den Systemwechsel derzeit noch nicht.
Als erster Schritt sollen die Urheberrechte billiger werden. Von Kanzler Schröder ließen sie sich auf der CeBIT 2005 versprechen, dass die „Urheberabgaben“ auf ihre – größtenteils importierten – Geräte auf fünf Prozent des Verkaufspreises begrenzt werden. Das will seine Justizministerin Zypries seitdem mit einem „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsnovelle umsetzen – jetzt unter der Großen Koalition.
Für uns Urheber geht es dabei um Einkommenseinbußen in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr, der jährliche Scheck der VG Wort oder Bild-Kunst wird danach in Zukunft äußerst mager ausfallen oder ganz ausbleiben. Für uns Journalisten geht es aber auch darum, ob Information künftig zu einer Ware wird, die nicht mehr frei zugänglich ist und die sich nur noch wenige leisten können. Genug Gründe also, um in den nächsten Wochen für das Urheberrecht einzutreten und Kontakt mit denjenigen aufzunehmen, die darüber im Bundestag entscheiden werden.
Handlungsmöglichkeiten zum „Zweiten Korb“: www.urheber.info

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Krawallmedien nicht auf den Leim gehen!

Medien tragen Verantwortung für die Verbreitung eines diskriminierenden Menschenbildes, das nur Deutschen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde zugestehen möchte. Rechte Krawallportale wie „Nius“ schaffen es immer wieder, Hetze und Desinformation in verschiedene Informationskanäle zu spülen. Im August war es das „Volksbad“ vor der Berliner Volksbühne, das für eine rassistische Polarisierung der Gesellschaft instrumentalisiert wurde – nach einem bekanntem Muster, das in Diffamierungskampagnen genutzt wird.
mehr »

Weimer macht schräge Vorschläge

Ver.di weist die Vorschläge von Wolfram Weimer vehement zurück, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zu privatisieren oder zusammenzulegen. Am Dienstag war bekannt geworden, dass der Staatsminister im Bundeskanzleramt für Kultur und Medien entsprechende Vorschläge kürzlich bei einer Tagung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung unterbreitet hatte.
mehr »

Fairnesspreis für „Im Osten was Neues“

Der Deutsche Fairnesspreis wird jährlich im Rahmen der feierlichen Verleihung des DEUTSCHEN SCHAUSPIELPREISES als Gemeinschaftspreis des BFFS und der ver.di FilmUnion vergeben und prämiert. Das diesjährige Thema des Fairnesspreises lautete „Zusammenleben der Kulturen“. Der Preis wurde am 11. September in Berlin verliehen.
mehr »

No SLAPP Handbuch: Strafrecht

Was tun, wenn das Strafrecht instrumentalisiert wird, um gegen unerwünschte Berichterstattungen vorzugehen? Das vierte Handbuchkapitel soll Journalist*innen helfen, mit entsprechenden Strafanzeigen umzugehen, insbesondere wegen Beleidigungsdelikten.
mehr »