Keine Meldungsflut von Hass-Inhalten

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Bis Ende November gingen bei der „Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ (ZMI) im Bundeskriminalamt (BKA) knapp 3.900 Meldungen ein. Rund 74 Prozent der gemeldeten Inhalte waren strafrechtlich relevant. „In rund 1.960 dieser Fälle konnte die ZMI eine örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde in einem Bundesland feststellen, so dass von dort gegen die mutmaßlichen Urheber dieser Inhalte ermittelt werden konnte“, erklärte ein BKA-Sprecher auf „M“-Anfrage. 

Eigentlich rechnete das BKA zum Start der Meldestelle im Februar nach dem neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gegen Hass in sozialen Netzwerken mit einer Flut von Anzeigen. Von etwa 250.000 Meldungen zu Hass-Postings, Holocaust-Leugnungen, antisemetischer wie rassistischer Hetze und daraus folgenden rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr war die Rede. Denn laut dem neuen NetzDG sind soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland verpflichtet, rechtswidrige Inhalte nicht nur zu löschen, sondern dem BKA zu übermitteln. Allerdings klagen Google, Meta, Twitter und TikTok weiter wegen einzelner Verpflichtungen aus dem Gesetz beim Verwaltungsgericht Köln, so der BKA-Sprecher. Daher kämen von diesen Anbietern bislang keine Meldungen zu strafbaren Inhalten mit den Daten der verdächtigen Nutzer.

Stattdessen kooperiere die Meldestelle seit 2. Mai mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT Hessen) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der Meldeplattform „Hessen-gegen-Hetze“ des CyberCompetenceCenters [H3C] des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und der Meldestelle „respect!“ der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg. Deren Meldungen würden vom BKA hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte geprüft. Außerdem werde nach Möglichkeit der mutmaßliche Verfasser festgestellt. Im Erfolgsfall werde der Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern übermittelt, erklärte der BKA-Sprecher das Prozedere. Dies Behörden führten die weiteren Ermittlungen durch.

Derzeit würden dezentrale Meldestrukturen in den Ländern sukzessive zentral im BKA zusammengeführt. Gleichwohl werde das Personal mit Blick auf das zu erwartende Meldeaufkommen auf- und ausgebaut, wobei der Sprecher zu den konkreten Stellen keine Angaben machen wollte. Ursprünglich war von 200 Mitarbeitenden die Rede. 

Der BKA-Sprecher erklärte, dass mit dem im März vom Bundesinnenministerium vorgestellten Aktionsplan gegen Rechtsextremismus Hetze im Netz ganzheitlich bekämpft werden soll. Die Strafverfolgung im Zusammenspiel mit den Ländern werde weiter intensiviert.

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