Aktion der IG Medien gegen Urheberrechtspiraterie der Zeitungsverlage
Die Tarifverhandlungen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) über eine Neuregelung der Urheberrechtsklausel im Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen sind vorerst gescheitert. Damit gilt weiterhin die bisherige Regelung im Manteltarifvertrag, die in keinem Fall eine kostenlose digitale Zweitverwertung erlaubt.
IG Medien und DJV waren in den Verhandlungen zwar bereit, den Verlagen per tarifvertraglicher Regelung die Rechte zur Nutzung von Text- und Bildbeiträgen der Redakteurinnen und Redakteure in digitalen Medien, vor allem im Internet und für die Speicherung auf CD-Rom, zu übertragen. Die weitergehende Forderung des BDZV, auch noch auf jede Vergütung zu verzichten, haben beide Gewerkschaften abgelehnt. Daraufhin brachen die Verleger am 23. Septem- ber 1998 die Verhandlungen ab.
Seitdem beobachten wir, daß einzelne Verlage versuchen, sich die digitalen Nutzungsrechte per einzelvertraglicher Regelung kostenlos zu sichern. Die IG Medien fordert deshalb die betroffenen Redakteurinnen und Redakteure auf, Änderungen der Arbeitsverträge nicht zuzustimmen und die kostenlose Nutzung der Beiträge im Internet und anderen digitalen Medien nur noch befristet und spätestens bis zum Abschluß einer tarifvertraglichen Regelung zu dulden. Eine entsprechende Erklärung ist beigefügt. Die Erklärungen sollten sinnvollerweise redaktionsweise gesammelt über die Betriebsräte den einzelnen Zeitungsverlegern überreicht werden. Offenbar braucht der BDZV zunächst den gesammelten Druck der Redakteurinnen und Redakteure, um die Piraterie am Urheberrecht der Redakteurinnen und Redakteure zu beenden.