Eine gesetzliche Absicherung der Verlegerbeteiligungen an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wolle man politisch nur mittragen, wenn zuvor die vertragliche Stellung von Urheberinnen und Urhebern gestärkt würde, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Hintergrund ist eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags, in der über die Urheberrechtsreform und das kürzlich ergangene Urteil in Sachen VG Wort diskutiert wurde.
Werneke machte deutlich, dass der aktuelle Regierungsentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts den Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bisher nicht Rechnung trage und de facto eine Schwächung der Rechte von Urheberinnen und Urhebern darstelle. Vor diesem Hintergrund sei eine Gesetzesinitiative um den Verwertern eine Beteiligung an Geldern zuzusichern, die rechtlich den Kreativen zustünden, nicht vertretbar: „Das geht so nicht. Zweimal Minus ergibt kein Plus für die Urheber. Es braucht eine effektive Stärkung der vertraglichen Stellung der Kreativen. Die fehlt bisher“, so Werneke. Eine Reform des Urheberrechts, die die Rechte der Kreativen auch tatsächlich stärke, sei deshalb die unumgängliche Bedingung für eine gesetzliche Regelung zur Absicherung der Verlegerbeteiligungen.