Kino-Klage gegen Filmförderung gescheitert

Die deutsche Filmförderung entspricht dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am 28. Januar die Rechtmäßigkeit der Filmabgabe. Sie wird aufgrund eines Bundesgesetzes von Kinos, Fernsehsendern und Videowirtschaft erhoben, um den deutschen Film zu fördern. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerden der United Cinemas International Multiplex GmbH (UCI) sowie von drei Schwestergesellschaften ab.
Die Kinos hatten sich gegen die Abgabe gewehrt: Das Geld gehe zu oft an Produktionen, die an der Kinokasse keinen Erfolg hätten, argumentierten sie. Der Bund habe angesichts der Kulturhoheit der Länder keine Regelungskompetenz. Das wiesen die Richter zurück. „Seinem objektiven Regelungsgehalt nach ist das Gesetz auf die Förderung der deutschen Filmwirtschaft und des deutschen Films ausgerichtet“, hieß es. An dem wirtschaftlichen Schwerpunkt ändere sich nichts dadurch, dass der Film zugleich ein Kulturgut sei. Die deutsche Filmwirtschaft wird pro Jahr mit rund 340 Mio. Euro gefördert. Das Geld kommt aus drei Töpfen: Abgaben der Filmbranche, Steuermittel der Bundes und Steuermittel der Länder. Die Filmbranche schultert mit gut 97 Millionen Euro (2012) knapp ein Drittel der Filmförderung, die heimische Filmproduktionen unterstützt. 2012 erhielten 49 Filme eine sogenannte Projektförderung. Die Zahlen für das vergangene Jahr liegen noch nicht vor.
In dem seit fast zehn Jahren laufenden Streit hatten Filmemacher und Kulturpolitiker nachdrücklich vor einer Abschaffung der Abgabe gewarnt. Sie garantiere Vielfalt, Kontinuität und Unabhängigkeit des deutschen Films, sagten die Befürworter, die nun Recht bekommen haben.

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