Kino-Klage gegen Filmförderung gescheitert

Die deutsche Filmförderung entspricht dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am 28. Januar die Rechtmäßigkeit der Filmabgabe. Sie wird aufgrund eines Bundesgesetzes von Kinos, Fernsehsendern und Videowirtschaft erhoben, um den deutschen Film zu fördern. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerden der United Cinemas International Multiplex GmbH (UCI) sowie von drei Schwestergesellschaften ab.
Die Kinos hatten sich gegen die Abgabe gewehrt: Das Geld gehe zu oft an Produktionen, die an der Kinokasse keinen Erfolg hätten, argumentierten sie. Der Bund habe angesichts der Kulturhoheit der Länder keine Regelungskompetenz. Das wiesen die Richter zurück. „Seinem objektiven Regelungsgehalt nach ist das Gesetz auf die Förderung der deutschen Filmwirtschaft und des deutschen Films ausgerichtet“, hieß es. An dem wirtschaftlichen Schwerpunkt ändere sich nichts dadurch, dass der Film zugleich ein Kulturgut sei. Die deutsche Filmwirtschaft wird pro Jahr mit rund 340 Mio. Euro gefördert. Das Geld kommt aus drei Töpfen: Abgaben der Filmbranche, Steuermittel der Bundes und Steuermittel der Länder. Die Filmbranche schultert mit gut 97 Millionen Euro (2012) knapp ein Drittel der Filmförderung, die heimische Filmproduktionen unterstützt. 2012 erhielten 49 Filme eine sogenannte Projektförderung. Die Zahlen für das vergangene Jahr liegen noch nicht vor.
In dem seit fast zehn Jahren laufenden Streit hatten Filmemacher und Kulturpolitiker nachdrücklich vor einer Abschaffung der Abgabe gewarnt. Sie garantiere Vielfalt, Kontinuität und Unabhängigkeit des deutschen Films, sagten die Befürworter, die nun Recht bekommen haben.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Österreich: Gefahr für die Pressefreiheit

In Österreich ist die extrem rechte FPÖ bei den Nationalratswahlen stärkste Kraft geworden. Noch ist keine zukünftige Koalition etabliert. Luis Paulitsch erklärt im Interview, welche Entwicklungen in der österreichischen Medienlandschaft zu erwarten sind, sollten die FPÖ und ihr Spitzenkandidat Herbert Kickl an der Regierung beteiligt werden. Paulitsch ist Jurist, Zeithistoriker und Medienethiker. Von 2019 bis 2024 war er Referent des Österreichischen Presserats, dem Selbstkontrollorgan der österreichischen Printmedien;  seit 2024 bei der Datum Stiftung für Journalismus und Demokratie.
mehr »

KI beinflusst Vielfalt in den Medien

Künstliche Intelligenz kann journalistische Texte in verschiedene Sprachen übersetzen und damit viel mehr Nutzer*innen ansprechen. Gleichzeitig kann sie aber auch Stereotype, die in diesen Texten enthalten sind, verfestigen. Gefahren und Chancen von KI-Anwendungen im Journalismus standen im Fokus der diesjährigen NxMedienkonferenz der Neuen deutschen Medienmacher*innen (NdM), die sich für mehr Vielfalt in den Medien einsetzen.
mehr »

ARD & ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein

Nachdem die Ministerpräsident*innen auf ihrer Jahreskonferenz Ende Oktober keinen Beschluss zur Anpassung des Rundfunkbeitrags ab 2025 fassten, haben heute ARD und ZDF Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt die Initiative.
mehr »

AfD als Social Media Partei überschätzt

Eng vernetzt mit dem extrem- und neurechten Vorfeld und gezielt provozierend mit rassistischem Content: Die Landtagswahlkämpfe der AfD in Sachsen, Thüringen und Brandenburg waren von einer hohen Mobilisierung geprägt, auch über die sozialen Medien. Eine aktuelle Studie der Otto Brenner Stiftung (OBS) in Frankfurt am Main zeigt nun aber: die Auftritte der AfD auf Social Media sind weit weniger professionell als zuletzt häufig kolportiert und es gibt deutliche regionale Unterschiede.
mehr »