Kompetenzstreit beim Jugendmedienschutz

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Wenn Kinder alt genug sind, um allein ins Kino zu gehen, können Eltern unbesorgt sein: Das Risiko, dass die Jungen und Mädchen im falschen Film landen, ist überschaubar. Das Fernsehen ist ähnlich streng reguliert. Ausgerechnet im Internet kann dagegen offenbar jeder Anbieter machen, was er will: weil sich Bund und Länder wieder mal nicht über die Zuständigkeit einigen können.

Für den Jugendmedienschutz ist es eine enorme Herausforderung, auch in Sachen Glaubwürdigkeit: Während sich die analoge Welt an die Regeln hält, erscheint das Internet vielen Eltern wie ein rechtsfreier Raum. Natürlich gelten hier dieselben Gesetze wie im wahren Leben; sie müssten bloß durchgesetzt werden. Um dies zu gewährleisten, will Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) den Jugendmedienschutz novellieren. Wie überfällig dieser Schritt ist, zeigt ein Blick ins aktuelle Jugendschutzgesetz (JuSchG). Paragraf 12 („Bildträger mit Filmen und Spiele“) regelt den Umgang mit bespielten oder programmierten Datenträgern; als erstes werden dabei „bespielte Videokassetten“ genannt.

Giffeys Entwurf für ein neues Jugendschutzgesetz sieht unter anderem vor, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu einer „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ auszubauen. Diese Behörde wäre nicht mehr nur für sogenannte Trägermedien wie Bücher und CDs zuständig, sondern auch für Internetangebote (Telemedien). Die Kontrolle dieses Bereich liegt bislang bei der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), einer Einrichtung der Landesmedienanstalten. Mit der Aufsicht durch eine Bundesbehörde würde sich der Bund von der verfassungsrechtlich gebotenen Staatsferne der Medienaufsicht verabschieden, moniert Wolfgang Kreißig, Präsident der Stuttgarter Landesanstalt für Kommunikation und Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten.

Kinder vor Cybermobbing schützen

Kultur, Rundfunk und Internet sind in der Tat Sache der Länder. Aber während sich die KJM in erster Linie mit Einzelfällen befasst, will der Bund „systematische Vorkehrungen“ schaffen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. So sollen zum Beispiel Plattformen mit mehr als einer Million Nutzern, allen voran Facebook, Instagram und Whatsapp, zum Kinder- und Jugendschutz verpflichtet werden. Es sei Ziel des Gesetzes, „Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte Teilhabe an den für sie relevanten Medien in sicheren Interneträumen zu ermöglichen.“ Kinder sollen insbesondere vor Cybermobbing, sexualisierter Anmache, vor gewaltverherrlichenden und radikalisierenden Spielen sowie vor Kostenfallen durch Apps und Online-Spiele geschützt werden. Außerdem soll es eine verbindliche Alterskennzeichnung für Spiele und Filme im Netz geben.

Wie sie den Kinder- und Jugendschutz sicherstellen, bleibt den Betreibern selbst überlassen; Hauptsache, sie schaffen die technischen Voraussetzungen, dass sich Eltern besser als derzeit in die Aktivitäten der Kinder einschalten und sie steuern können. Gerade in diesem Punkt hat der Entwurf jedoch eine eklatante Schwachstelle. Technischen Jugendschutz gibt es ja bereits: Das Jugendschutzprogramm JusProg verhindert, dass Kinder auf bedenkliche Internetseiten gelangen. Allerdings ist es den meisten Eltern nicht bekannt. Entsprechend gering ist seine Verbreitung. Daher wirken die Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern aus Elternsicht auch so absurd: Im Netz grassieren, überspitzt formuliert, Mord und Todschlag, Pornografie und Rechtsextremismus, und die Behörden zanken sich über die Zuständigkeit. Auch deshalb haben sich mehrere Fachverbände aus den Bereichen Kinderschutz, Bildung, Familien und Wirtschaft mit einer gemeinsamen Erklärung zu Wort gemeldet. Sie kritisieren, dass mit Giffeys Entwurf „wesentliche Probleme erneut nicht gelöst“ würden: Jede Familie müsse sich auch künftig selbst darum kümmern, „für unterschiedliche Geräte mit verschiedenen Betriebssystemen passende Jugendfilter auszuwählen und einzurichten.“

Wirksame Durchsetzung von Gesetzen vermisst

Die richtige Lösung sehen die Unterzeichner der Erklärung in Jugendschutzfiltern, die wie in Großbritannien von den Internetanbietern zur Verfügung gestellt würden und nach eigenen Bedürfnissen konfiguriert werden könnten. Außerdem vermissen sie eine wirksame Durchsetzung des seit dem Jahr 2003 bestehenden Verbotes, Kindern und Jugendlichen jugendgefährdende Inhalte im Netz anzubieten.“ Obwohl es eine Vielzahl von anerkannten Techniken zur Altersverifikation gebe, könnten Internetunternehmen „problemlos mit der Verbreitung von Pornografie auch mit Kindern und Jugendlichen Geld verdienen.“ Des Weiteren zeige der Entwurf nicht, „wie es endlich gelingen soll, indizierte Musiktitel von großen ungeschützten Plattformen wie YouTube zu entfernen.“

Übers Ziel hinaus schießt der Entwurf dagegen bei den Alterskennzeichnungen im TV-Bereich. So könnte die absurde Situation entstehen, dass ein Sender wie Super RTL eine Kinderserie wie „Bob der Baumeister“ zwar uneingeschränkt im Fernsehen ausstrahlen darf; aber für die Verwertung auf der Onlineplattform toggo.de müsste die Serie ein staatlich sanktioniertes technisches System durchlaufen. Bei einem öffentlich-rechtlichen Anbieter dagegen könnte derselbe Inhalt von einer Redaktion bewertet und ohne Alterskennzeichnung in der Mediathek angeboten werden. Der selbstverwaltete Jugendschutz bei ARD und ZDF ist ohnehin regelmäßig umstritten, wenn zum Beispiel ein Sonntagskrimi wie der Karnevals-Tatort („Ich hab im Traum geweint“) mit seiner Mischung aus Sex und Gewalt bedenkliche Szenen enthält. Auf Franziska Giffey und ihr Ministerium kommt noch viel Arbeit zu.

 

 

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