Kostenlose Zeitung darf bleiben

Deutsche Verlagshäuser stellen sich auf einen neuen Angriff von Schibsted ein

Kostenlose Tageszeitungen dürfen weiterhin erscheinen. Sie bedeuten keinesfalls den Tod der freien Presse, stellte das Oberlandesgericht Köln am 16. März fest. Auch kann das Gericht keine Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen erkennen, wie dies vom klagenden Kölner Verlag DuMont Schauberg vorgebracht wurde.

Die seit gut einem Jahr in Köln verteilten Gratiszeitungen würden zwar „einen Teil des Marktkuchens abbekommen“, wie Richter Emil Schwippert zur Begründung der Entscheidung sagte. Das passiere jedoch bei jedem neu eingeführten Zeitungstitel ebenfalls.

Die Klage richtete sich gegen den norwegischen Medienkonzern Schibsted, dessen Tochter „20 Minuten“ mit Sitz in Zürich den Titel „20 Minuten Köln“ einführte und noch in diesem Frühjahr auf die Städte Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg und München ausdehnen möchte („M“ berichtete). Dazu bedarf es aber Druckereien, die Kapazitäten frei haben. Aus Branchenkreisen ist zu hören, diese fehlten zurzeit, da im Bereich Zeitungsdruck eine große Auslastung herrsche. Die Ankündigung von Schibsted hat in anderen Verlagen hektische Betriebsamkeit ausgelöst. Sollten die „Pläne von Schibsted zutreffen, sind wir in der Lage, aus dem Stand zu reagieren“, sagte Edda Fels, Sprecherin des Axel Springer Verlags (ASV) in Hamburg. Diese Reaktion wäre dann eine reine „Abwehrmaßnahme“; keineswegs denke man daran, solche Titel „ohne Not“ einzuführen. Ähnlich äußerten sich auch Verlage in den betroffenen Städten.

Springer war am Freitag nach dem Urteil mit einer völlig neu gestalteten Ausgabe von „Extra“ gratis auf dem Kölner Markt.

Nach Schibsteds Start mit „20 Minuten Köln“ brachte der den Kölner Zeitungsmarkt dominierende DuMont-Verlag („Kölner Stadtanzeiger“, „Rundschau“ und „Express“) den „Kölner Morgen“ auf den Markt, der ASV zog mit „KölnExtra“ nach. Seither beschäftigen sich auch die Gerichte mit dem Thema. Bisher gingen alle Entscheidungen zu Gunsten von Schibsted aus. Stellvertretend für die deutschen Verlage will DuMont jetzt zum Bundesgerichtshof gehen. Der Bundesverband der deutschen Zeitungsverleger (BDZV) bezeichnet die Gerichtsentscheidung als „unverständlich und nicht nachvollziehbar“.

Seit es in Köln Gratiszeitungen gibt, „beobachte ich, dass morgens in den öffentlichen Verkehrsmitteln wieder mehr gelesen wird“, sagt Franz Kersjes, Vorsitzender der IG Medien in Nordrhein-Westfalen, und verweist auf eine Studie der Universität Köln, wonach die kostenlose Blätter hauptsächlich als Zweitzeitungen genutzt werden. Die etablierten Kaufzeitungen „Bild“ und „Express“ hätten auf Grund der Gratiszeitungen lediglich vier Prozent an Auflage verloren, fanden Studierende vom Zentralarchiv für Empirische Sozialforschung heraus.

Unterdessen wurde bekannt, dass sich die britische Risikokapitalgesellschaft APAX mit 27,8 Prozent (100 Millionen Mark) an der Schibsted-Tochter „20 Minuten“ beteiligt. Erst im November des vergangenen Jahres kaufte APAX die Bundesdruckerei. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Schibsted etwa 200 Millionen Mark Gewinn. Der Konzern ist unter anderem skandinavischer Lizenznehmer der Container-Show Big Brother und verlegt die Tageszeitung „Aftonbladet“ des schwedischen Gewerkschaftsbundes.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Europas Machtprobe mit den Plattformen

Wegen mangelnder Transparenz bei Werbung und Nutzerkonten hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den Onlinedienst X verhängt. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Netz demokratisch kontrollieren. Doch Verfahren gegen X, TikTok und Meta zeigen, wie schnell die angestrebte Regulierung zur politischen Auseinandersetzung wird.
mehr »

Gespräche aufnehmen: Was ist erlaubt?

"Ich lasse nun die Aufnahme mitlaufen.“ In Interviewsituationen am Telefon sind Tonaufnahmen unproblematisch, wenn die Beteiligten sich darauf verständigen. Unsicherheiten bestehen aber, wenn Gespräche heimlich aufgenommen wurden, beispielsweise von Informant*innen. Darf die Aufnahme veröffentlicht werden? Können die Informationen aus dem Gespräch verwendet werden?
mehr »