Lebenslügen

Tatort-Autoren lehnen demogische Gleichsetzung von frei und kostenfrei ab – Urheber ringen um angemessene Vergütung auch im Netz

In einem Offenen Brief wenden sich 51 Tatort-Autoren an die Politik – die Grünen, die Piraten, die Linken – und an die Netzgemeinde. Darin erkennen sie an, dass sich die Adressaten „eines veritablen Problems annehmen wollen, das die zwei großen, am Internet hängenden „Parteien“ betrifft: Die schlechte Lage der Urheber, ihre unangemessene Vergütung und die millionenfache illegale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auf der einen Seite, 600.000 Abmahnungen von Usern und die Möglichkeit von Netzsperren und (anlassloser) Vorratsdatenspeicherung, die Sie gerne Zensur nennen, auf der anderen Seite“.
M sprach darüber mit Drehbuchautor Pim G. Richter, einem Urheber und Unterzeichner des Diskussionspapiers.

Pim G. Richter

Pim G. Richter: „User finden ihre Grenze, wo sie Rechte der anderen, der Kreativen, beschneiden.“

Foto: privat

Kritisiert wird, dass der garantierte Schutz des Urhebers als Eigentümer seiner Werke und der freie Zugang zu Kunst und Kultur für jedermann undifferenziert gegenübergestellt werden, wobei das Grundrecht auf geistiges Eigentum marginalisiert werde. Warum ist das falsch oder wie es im Brief heißt: eine Lebenslüge?

Pim G. Richter: Viele Netzpolitiker untermauern die aktuelle Debatte durch die Gegenüberstellung zweier Grund- und Menschenrechte, heißt es in unserem Offenen Brief: Der Artikel 27 der Menschenrechte postuliere zwar den Schutz des Urhebers als Eigentümer seiner Schöpfung, seiner Werke, dagegen stehe aber das Grundrecht aller Menschen auf freien Zugang zu Kunst und Kultur. In dieser dramatischen Gegenüberstellung stecken nach unserer Auffassung gleich zwei Lebenslügen: Zum einen, die falsche Suggestion, es gäbe keinen freien Zugang zu Kunst und Kultur mehr – eine Behauptung, die durch nichts bewiesen wird. Was auch schwer fallen dürfte: die Bundesrepublik, die westliche Welt hat in über 100 Jahren ein definiertes, klares System verschiedener Nutzungsarten und Zugänge zu urheberrechtlich geschützten Werken herausgebildet.
Und zum zweiten, die demagogische Gleichsetzung von frei und kostenfrei. Die Menschenrechte garantieren in der Tat einen freien, aber doch keinen kostenfreien Zugang zu Kunst und Kultur. Diese Verkürzung von Netzpolitikern aller Parteien dient vor allem der Aufwertung der User-Interessen, deren Teilungs- oder besser Umsonstkultur so in den Rang eines Grundrechtes gehievt werden soll.
Überhaupt herrscht in der Debatte über das Netz und seine User ein hoher Ton, er kaschiert die Banalität der Rechtsverstöße, jubelt sie gar zum Freiheitsakt hoch. Das Grundrecht auf geistiges Eigentum erscheint in dieser Perspektive als ein egoistischer Akt einzelner Kreativer bzw. ihrer Verwerter. Dabei ist es in unserer Rechtsordnung gerade anders herum: Die Rechte des Einzelnen, der User zum Beispiel, finden ihre Grenze, wo sie Rechte der anderen, der Kreativen, beschneiden. Wer das z.B. im Urheberrecht ändern will, muss die Verfassung ändern und aus der EU austreten.
Die Netzgemeinde fordert Veränderungen bei den Schutzfristen, von denen Urheber und Nachfahren profitieren. Der Chaos Computer Club (CCC) unterstellt in seiner Replik unter anderem, dass diese im Digitalen Zeitalter überholt seien. Die Autoren sprechen dagegen bei einer Veränderung – Verkürzung oder Abschaffung – von Enteignung?

Zum Eigentum gehören Rechte: Persönlichkeitsrechte, aber auch das Verwertungsrecht. Was aber bei den Äpfeln und Birnen eines Obstbauern niemand infrage stellt, wird bei den Urhebern bestritten: Dass sie im Rahmen der Gesetze über ihr Eigentum frei verfügen können. Zum Beispiel vererben. Aber während der Obstbauer seine Bäume über Generationen vererben kann, gibt es für Urheber hier schon heute eine Beschränkung: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt das Schutzrecht.
Der Netzgemeinde geht das entschieden zu weit, quer durch alle politischen Lager wird nun verlangt, dass diese Schutzfrist radikal verkürzt wird, von „gar kein Schutz“ bis „solange der Urheber lebt“. Das bedeutet, dass die Künstler und ihre Familien, die ihren Künstler oft über viele erfolglose Jahre alimentiert haben, von den (späten) Erträgen des Werkes nicht profitieren können. Das nenne ich eine Enteignung.
Dass der Chaos Computer Club diese Fristen für absurd hält, weil heute niemand sagen könne, ob und wie lange man die Werke überhaupt verfügbar halten, archivieren können, scheint mir ein typischer Trugschluss aus der digitalen Welt: Die allermeisten Kunstwerke und Ideen leben unabhängig von digitaler Archivierung fort: auf Papier, auf Leinwand, in Stein und Metall, auf Sicherheitsfilm, auf Magnetbändern. Also auch das ist kein vernünftiger Einwand gegen die geltenden Schutzfristen. Die illegalen User beeindruckt das ohnehin nicht: sie suchen selten „alten Kram“, sie sind scharf auf die allerneuesten Filme, Musiken, Bücher, Fotos und Designs – die wollen sie sofort und möglichst umsonst.

Mit dem Blick auf die Stellung von Urhebern und Usern bleibt die Frage, wer das alles – die „Content“-Produktion – bezahlen soll? Die Autoren sehen in der Verwertungsindustrie jedoch nicht die „großen Übeltäter“. Wo dann?

Karl Valentin hat gesagt: „Kunst ist schön, aber macht viel Arbeit!“. Und wenn man qualitativ hochwertige Kunst auf Dauer erhalten will, dann muss diese Arbeit angemessen bezahlt werden. In unserer Wirtschaftsordnung zahlt der, der die entsprechenden Werke nutzt. Das sind Verlage, Platten- und Filmfirmen, Sender, Auftraggeber. Viele Werke im Bereich Film, Musik, Architektur und Literatur entstehen nur dann, wenn das Geld und Knowhow der Verwertungsindustrie und die schöpferischen Ideen der Urheber zusammenkommen. Die so entstehenden Produkte refinanzieren ihre Herstellungskosten dadurch, dass die vielen „Endverbraucher“, für die die Urheber diese Werke ja gemacht haben, ihren Obolus entrichten. Normaler Alltag der Marktwirtschaft. Nun wollen aber viele User überhaupt nicht zahlen, für sie ist die Verwertungsindustrie, die sie lieber „Content-Mafia“ nennen, an allem Schuld.
Diese Ahnungslosigkeit wäre gerade noch zu verschmerzen, wenn nicht die gleiche Netzgemeinde die Hauptprofiteure im Internet freundlich „übersieht“, sie nicht zur Verantwortung ziehen will: Google, youtube, die Internet-Zugangsprovider. Diese Megaplayer im Internet haben nie auch nur einen Cent in Urheber und ihre Werke investiert, verdienen sich aber dumm und dämlich, weil Abermillionen User mit ihrer Hilfe nach genau solchen Inhalten/Programmen/Werken suchen. Und die Internetserviceprovider kassieren auch am (illegalen) Datenverkehr und bei der Kontakt-Vermittlung zu kriminellen Plattformen wie kino.to, megaupload, the Pirate Bay etc. Wie auch immer die Zukunft des Internets geregelt wird, diese Profiteure müssen in die Verantwortung genommen und zur Finanzierung herangezogen werden.

Was muss getan werden, um die Lage der Urheber nachhaltig zu verbessern?

Zunächst mal müssen die Grünen, Piraten, die Netzpolitiker aller Parteien, die es mit den Urhebern ja angeblich gut meinen, mit ihren eigenen Kulturpolitikern sprechen: Die können ihnen den Zusammenhang von Kunst/Kultur und materieller Absicherung erläutern, ihnen klar machen, dass die nachhaltige Produktion qualitativ hochwertiger Kunst und Kultur nicht hobbymäßig organisiert werden kann. Immerhin leben hunderttausende Menschen von kreativer Arbeit und helfen mit ihren (konkurrenzfähigen) Werken, die ideelle und materielle Zukunft einer postindustriellen Bundesrepublik auch international zu sichern. Und wenn man die materielle Lage der Urheber nachhaltig verbessern will, dann müssen alle politischen Kräfte den Urhebern bzw. ihren Verbänden helfen, das Urhebervertragsrecht zu verbessern, die Verhandlungspositionen der Urheber gegenüber den Verwertern zu stärken: Mit Hilfe verbindlicher Regelungen zu den Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) oder mit einem Verbandsklagerecht, oder, oder …

Der Brief der Tatort-Autoren endet mit einem Angebot „für konstruktive Gespräche über einen anstehenden historischen Kompromiss“. Die Debatte zumindest hat sofort begonnen. Der CCC hat eine Erwiderung online gestellt, in dem er darauf verweist, dass auch sie „Urheber seien als „Programmierer, Gestalter … Herausgeber von Blogs“ und gleichfalls „Opfer des Verwertungssystems“. Dennoch sehen sie keinen solchen „Kompromiss“. „Denn es stehen sich nicht zwei Seiten gegenüber, jedenfalls nicht Urheber und Rezipienten, sondern allenfalls prädigitale Ignoranten mit Rechteverwertungsfetisch auf der einen Seite und Ihr und wir auf der anderen, die wir deren Verträge aufgezwungen bekommen.“ Unüberbrückbare Ansätze, scheint es?

Na ja, auch der CCC sieht sich und seine Leute ja eingekeilt zwischen den Verwertern und einer wachsenden Umsonstkultur. Das sehen wir Drehbuchautoren nicht anders: Schlechte Vertragsbedingungen und illegale Nutzungen verhindern, dass die Urheber einen fairen Anteil an den Produkten ihrer Arbeit bekommen.
Eine zukunftsfähige Lösung, einen neuen Kompromiss gibt es daher nur, wenn beide Seiten die Urheber respektieren: Die User, die für ihre Unterhaltung/Bildung/Information auch bezahlen, und die Verwertungsindustrie, die unsere Arbeit angemessen vergüten und zugleich neue Antworten auf die veränderten Konsumwünsche der digitalen Zeit finden muss.


Zum Weiterlesen:

Der gesamte Offene Brief: www.drehbuchautoren.de/

Die Erwiderung des Chaos Computer Clubs: www.ccc.de/de/updates/ 2012/drehbuchautoren

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