Schleswig-Holsteins Zeitungsleser sollen künftig unmittelbar aus ihrer Zeitung erfahren, wem sie gehört und wer sie finanziert. Tageszeitungen im nördlichsten Bundesland müssen dies in der ersten Nummer jedes Kalendervierteljahres offen legen, andere Periodika in der ersten Nummer jedes Kalenderjahres.
Dies sieht der Entwurf zur Novellierung des Landespressegesetzes vor, den die schleswig-holsteinische Landesregierung am 12. August beschlossen hat. Außerdem müssen Zeitungen, die regelmäßig ganze Seiten des redaktionellen Teils von anderen fertig übernehmen, im Impressum den Verleger und verantwortlichen Redakteur des übernommenen Teils angeben.
Die Offenlegungspflicht der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse und der Zwang zu einem erweiterten Impressum soll dafür sorgen, dass bei zunehmender Presseverflechtung die notwendige Transparenz erhalten bleibt, begründete die Landesregierung ihre Initiative im Zusammenhang mit der durch das geänderte Bundesdatenschutzgesetz ohnehin notwendigen Anpassung des Landespressegesetzes.
Erfüllt wird mit der Offenlegungspflicht eine Forderung, die bereits seit vielen Jahren von der Mediengewerkschaft erhoben wird. Ähnliche Vorschriften mit unterschiedlicher Ausgestaltung gibt es außer in Bayern und Hessen in den Pressegesetzen aller neuen Bundesländer. Eine besondere Aktualität gewinnt die Bekanntmachung der Übernahme redaktioneller Teile angesichts der anvisierten Kooperation zwischen den mit dem Axel Springer Verlag verbandelten Tageszeitungen „Kieler Nachrichten“, „Lübecker Nachrichten“ und „Ostsee-Zeitung“ (Rostock).
lü