Madsack-Titel: Widerstand gegen Kahlschlag im Norden

Spontaner Protest von Beschäftigten der "Ostsee-Zeitung" gegen die Madsack-Sparpläne. Foto: Herbert Steinfort

„Von Kahlschlag im Norden“ berichteten die Medien bereits, bevor am Mittwoch die Beschäftigten von „Lübecker Nachrichten“ und Rostocker „Ostsee-Zeitung“ offiziell informiert wurden: Beide zum Madsack-Konzern gehörende Verlage sollen zusammen erneut mehr als 30 Arbeitsplätze abbauen und weitere 35 Stellen in Tochterfirmen ausgliedern. Damit wird der bereits im Vorjahr begonnene massive Personalabbau fortgesetzt. Er bleibt nicht unwidersprochen. In Rostock versammelten sich Beschäftigte direkt nach der Verkündung der Abbaupläne spontan.

Sie trugen ihren Protest in der Mittagspause vor das Steintor im Zentrum der Hansestadt. In Lübeck sollte die Belegschaft erst am Nachmittag über die Details der Streichungspläne informiert werden. „Keine genauen Aufschlüsselungen der Streichungspläne auf Abteilungen“ habe es dabei gegeben. Allerdings seien sämtliche zwölf Stellen in der Anzeigenproduktion zur Disposition gestellt worden, heißt es aus dem Betriebsrat. Die Interessenvertretung wolle jedoch an die Tradition anknüpfen, dass bei den „Lübecker Nachrichten“ bislang stets sozialverträgliche Lösungen im Interesse der Beschäftigten erreicht worden seien.

Bereits zuvor hatte ver.di Nord den Stellenabbau scharf kritisiert. „Mit Entlassungen und Tarifflucht macht man Zeitungen nicht besser“, erklärte ver.di-Fachbereichsleiter Martin Dieckmann. Die geplanten Einschnitte seien um so unverständlicher, da beide Zeitungen zusammen – die „Ostsee-Zeitung“ ist eine hundertprozentige Tochter der „Lübecker Nachrichten“ – zuletzt ein sehr gutes Geschäftsergebnis erwirtschaftet hätten. Dieckmann kündigte an, dass ver.di auf der Wiederaufnahme von Verhandlungen zur Beschäftigungssicherung bestehen werde.

Der angekündigte Stellenabbau konterkariert Äußerungen von SPD-Schatzmeister Dietmar Nietan, mit denen er sich am gestrigen Dienstag bei der Vorstellung des Geschäftsberichtes 2015 der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG) hervorgetan hatte. Es sei Aufgabe der SPD-Medienholding DDVG „einen Beitrag für die plurale Meinungslandschaft in Deutschland zu leisten“. Diese brauche einen „starken unabhängigen Journalismus“. Der sei „nicht umsonst zu haben, sondern benötigt ein solides finanzielles Fundament“, so der Generaltreuhänder der DDVG. An der Madsack-Mediengruppe, zu der auch die „Hannoversche Allgemeine“, die „Neues Presse“ und andere Lokalzeitungen gehören, ist die SPD-Medienholding zu 23 Prozent beteiligt.

(aktualisiert am 22.09.2016)

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »