Medienpolitik und Wahlversprechen

Berliner Regierungsviertel: Blick auf den Reichstag Foto: Hermann Haubrich

Wahlpapier ist geduldig. Erst kommen die programmatischen Versprechen, dann der pragmatische Kompromiss einer Koalitionsvereinbarung („Deutschlands Zukunft gestalten”). Was wurde aus den medienpolitischen Vorhaben und Ideen von Regierung und Opposition? Was setzen die Parteien in der kommenden Legislaturperiode auf die Agenda? Eine kommentierte Bilanz.

Neuland ist das Internet „für uns alle” mittlerweile wohl nicht mehr. Kurz nach den letzten Bundestagswahlen legte die Große Koalition (GroKo) ihre „Digitale Agenda” vor. Als wichtigstes Ziel formulierte sie einen umfassenden Breitbandausbau. Ende April 2017 zogen die zuständigen Minister der Ressorts Wirtschaft, Innen und Verkehr (SPD/CDU/CSU) Bilanz: Demnach stieg der Anteil schneller Internetanschlüsse von 59 Prozent in 2015 auf jetzt 75 Prozent. Im nächsten Jahr soll jeder Haushalt Zugang zu einem Anschluss mit mindestens 50 Megabit/Sekunde haben. Wie das gelingen soll, erscheint schleierhaft. Im ländlichen Raum steht gerade mal jedem dritten Haushalt diese Bandbreite zur Verfügung.

Wahlversprechen
Karikatur: Klaus Stuttmann

Bauer sucht nicht nur Frau, sondern auch schnelles Netz. Die vermeintliche Erfolgsbilanz der Regierung hat einen weiteren Haken. Die bescheidenen Verbesserungen wurden überwiegend durch die Optimierung bestehender Kupferleitungen erreicht. Bei der Versorgung mit modernen Glasfaserleitungen gerät der „Technologiestandort” Deutschland jedoch meilenweit ins Hintertreffen. Nach einem aktuellen Gutachten des Fraunhofer-Instituts basieren hierzulande nur 6,6 Prozent aller direkt verfügbaren Breitbandanschlüsse auf Glasfaserkabel, davon magere 1,4 Prozent auf dem Lande. Zum Vergleich: Japan nimmt hier mit mehr als 74 Prozent die Spitzenposition ein. Kritiker bemängelten zudem früh, dass 50 MBit/s keine sonderlich ehrgeizige Messlatte sei. „Heute würde niemand mehr auf die Idee kommen, 50 Megabit als Ziel festzulegen”, gesteht selbst Verkehrsminister Alexander Dobrindt inzwischen ein. Ein Mann, der selbst weniger Lösung als Teil des Problems ist. Da man sich im Verkehrsministerium „vor allem für die Nationalität von Autobahnbenutzern interessiert, sollt man dem Maut-Minister Dobrindt das Thema so schnell wie möglich wieder wegnehmen und es stattdessen in einem echten Internet-Ministerium bündeln”, ätzte unlängst die Süddeutsche Zeitung. Grüne und auch die FDP fordern das längst. Die Digitalisierung sei eine „komplexe Querschnittsaufgabe”, heißt es etwa im Wahlprogrammentwurf („Schauen wir nicht länger zu”) der Freidemokraten: „Wir wollen das Kompetenzgerangel zwischen fünf Ministerien in Sachen Digitalisierung beenden.” Und die Grünen fordern unter der Überschrift „Wir machen das Internet frei und sicher” einen „zukunftsfähigen und umfassenden Breitbandausbau auf der Basis von Glasfaser”. Wie die FDP plädieren auch die Grünen dafür, die Bundesanteile an Telekom-Aktien im Wert von rund zehn Milliarden Euro zu verkaufen und die Erlöse komplett in den Breitbandausbau zu investieren.

Heftige Kritik an Gesetzentwurf

In der Netzpolitik manifestiert sich auch eine Haltung zur Kommunikationsfreiheit. Die in der letzten Legislaturperiode zugespitzte Debatte über Hate Speech und Hetze im Netz mündete in den ominösen Entwurf für ein „Netzwerkdurchsetzungsgesetz” aus dem Hause von Justizminister Heiko Maas (SPD). Darin werden die Plattformen Facebook, Twitter und Co. verpflichtet, selbst rigoros gegen Hassbotschaften im Netz vorzugehen. Laut Entwurf müssen sie strafbare Äußerungen binnen 24 Stunden löschen. Tun sie das nicht, drohen den Anbietern Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro. Das Paragrafenwerk löste überwiegend heftige Proteste aus. „Total vergaloppiert” habe sich die Regierung, urteilt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Eco, Europas größter Branchenverband der Internetwirtschaft, witterte angesichts der vorgesehenen starren Fristen flugs „die Gefahr einer Löschkultur des vorauseilenden Gehorsams”. Im Zweifel würde „mehr gelöscht, als notwendig”.

Auch die journalis­tischen Berufsorganisationen senken den Daumen. Zwar sei es „mehr als notwendig, streng gegen Falschmeldungen, Verleumdungen und Hassreden in sozialen Netzwerken vorzugehen”, urteilte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß. Aber: „Staatliche Eingriffe, die die Plattformen zur Löschung solcher Inhalte verpflichteten, müssten immer mit dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Verbot der Zensur abgewogen werden.” Bislang zeigt sich der Justizminister unbeeindruckt von Kritik. Anfang April segnete das Bundeskabinett den Gesetzentwurf ab. Für Netzpolitik.org-Chef Markus Beckedahl würde damit der Staat letztlich die Rolle an Social-Media-Firmen auslagern, „Richter und Henker über die Meinungsfreiheit zu spielen”. Beckedahl: „Es könnte eine halbe Selbstaufgabe der Demokratie bedeuten, wenn Plattformen wie Facebook für unseren öffentlichen Diskurs noch mächtiger und zentraler werden als bisher.”

BND-Abhörpraxis legitimiert

Auch bei der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, deren Gegner Heiko Maas einst war, knickte der Minister mehrfach ein. Ende 2015 trat das umstrittene Gesetz in Kraft, trotz eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, welches das Paragrafenwerk für unvereinbar mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes hält. Anfang dieses Jahres sattelte die Regierung nochmals drauf. Ganz im Zeichen der Anti-Terror-Hysterie beschloss das Kabinett die Speicherung von Fluggastdaten: Ab 2018 müssen Fluglinien den Behörden Namen, Adressen, Kreditkartennummern usw. ihrer Passagiere überlassen. Dass es dabei um die Durchsetzung einer EU-Richtlinie geht, macht die Sache nicht besser. Erst im Herbst 2016 hatte die Koalition das BND-Gesetz durch Parlament und Bundesrat gepeitscht. Damit wurde die rechtswidrige Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes gegenüber ausländischen und (indirekt) auch deutschen Journalist_innen sowie die fragwürdige Kooperation mit der US-amerikanischen NSA nachträglich legitimiert – trotz umfangreicher Proteste von Mediengewerkschaften und Bürgerrechtsorganisationen. „Journalistinnen und Journalisten dürfen nicht unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung überwacht werden”, heißt es dazu im Wahlprogrammentwurf der Grünen. Und: „Auch der Informantenschutz muss gesichert sein.” Gegen „jede anlasslose Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten” spricht sich auch die FDP in ihrem Programmentwurf aus.

„Das Kartellrecht den aktuellen Entwicklungen im Sinne der Konvergenz anzupassen” hatte die GroKo 2013 gelobt bzw. angedroht. Ende März 2017 wurde Vollzug gemeldet. Die vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat durchgewinkte Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erleichtert – wie zuvor schon im Verlagssektor – die Fusion von Rundfunkunternehmen. Möglich macht’s die Anhebung der sogenannten Aufgreifschwelle. Künftig kontrolliert das Bundeskartellamt erst dann, wenn der Umsatz fusionswilliger Unternehmen 62,5 Millionen Euro übertrifft. Vorher lag dieser Schwellenwert bei 25 Millionen Euro. Was das für den privaten Rundfunkmarkt bedeutet, ist nicht absehbar. Noch bedenklicher erscheint die Liberalisierung der Kooperationsbestimmungen in der Verlagswirtschaft. Demnach können Zeitungs- und Zeitschriftenverlage künftig – zumindest außerhalb des redaktionellen Bereichs – Kartelle bilden: im Anzeigengeschäft, beim Druck und im Vertrieb. Dass die Verlagsbranche diese Aufweichung des Kartellrechts unisono begrüßte, wundert kaum. Das Gesetz werde „innovative neue Angebote für Leser und Anzeigenkunden ermöglichen und so zur Sicherung der Pressevielfalt in Deutschland beitragen”, tönten BDZV und VDZ in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Nach Auffassung der Kartellwächter ist eher das Gegenteil zu befürchten. Die Liberali­sierung laufe eher darauf hinaus, den Wettbewerbsdruck zu vermindern. „Anreize für qualitativ bessere oder innovative Produkte und redaktionelle Inhalte anderer kooperierender Verlage können schwächer werden oder wegfallen”, warnte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, im Branchendienst kress.de. Eine gemeinsame Anzeigenvermarktung könne dazu führen, „dass Themenpläne der Redaktionen koordiniert werden, um Anzeigenkunden eine größere Reichweite zu bieten”, mit dem Ergebnis einer verstärkten „Themenvereinheitlichung”. ver.di-Vizechef Frank Werneke ergänzt: „Dass Kooperationen immer auch dazu dienen, Personalkosten zu senken, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verlagen deutlich zu spüren bekommen.” Dazu gehöre auch die „weitere Auslagerung von Tätigkeiten in tariflose Tochterunternehmen und ein absehbarer weiterer Abbau von Arbeitsplätzen”. Wernekes Verdikt: Auf diese Weise werden „Pressevielfalt und Meinungsfreiheit nicht gefördert, statt dessen aber die Bildung von Medien- und Meinungsmonopolen”. So weit, so schlecht. Nachdem das Kind nunmehr in den Brunnen gefallen ist, kann die Forderung im Wahlprogramm(entwurf) der Linken, die Kartellgesetze zu verschärfen, „um die Medienkonzentration einzudämmen”, nur noch als Nachhutgefecht angesehen werden. In den Programmen der anderen Parteien spielt dieser Aspekt keine Rolle mehr.

Fiasko Leistungsschutzrecht

Noch vor der Bundestagswahl 2013 hatte das Parlament nach massiver Lobbyarbeit der Verlegerverbände das umstrittene Leistungsschutzrecht verabschiedet. Springer, Burda & Co. hofften, damit an den enormen Umsätzen, die Google online mit Werbung einsackt, zu partizipieren. Doch auf Druck des Suchmaschinenriesen, der damit drohte, ihre Inhalte nicht mehr in Google News zu listen, so sie nicht auf ihre gesetzlichen Ansprüche verzichteten, knickten die Verlage schnell ein. Das Ganze mündete in ein Fiasko. Bis heute haben die beteiligten Verlage unterm Strich nicht einen Euro verdient. Laut VG Media, die die Rechte der Verlage vertritt, beliefen sich die Einnahmen aus den letzten drei Jahren auf 715.000 Euro. Dem gegenüber standen Kostenbeteiligungen der Verlage – vor allem Rechtskosten für die zahlreichen Klagen rund um das Leistungsschutzrecht – in Höhe von 7,6 Millionen Euro. Die Verleger zahlen also bisher massiv drauf. Für ver.di kam von Anfang an nur eine Regelung infrage, die den Urheber_innen eine Erlösbeteiligung von mindestens 50 Prozent gesichert hätte.

Die Grünen wollen daher konsequenterweise „das rückwärtsgewandte Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das niemandem nützt”, so bald wie möglich abschaffen. Stattdessen plädiert die Ökopartei für „eine sinnvolle Förderung der Vielfalt von Medien”. Klingt gut, aber um Initiativen zur aktiven Medienförderung ist es zuletzt recht still geworden. Noch vor vier Jahren wünschten sich SPD, Grüne und Linke eine Debatte über „neue Modelle der Finanzierung journalistischer Leistungen” (SPD-Wahlprogramm 2013). Übrig geblieben ist davon eher nichts. Offenbar hat der scharfe Gegenwind für selbst zarte Versuche, die Medienlandschaft jenseits privater Profitinteressen zu düngen, so manchem den Schneid abgekauft. Erinnert sei an das Schicksal der Journalismus-Stiftung die der nordrhein-westfälische Medien-Staatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) 2014 auf den Weg brachte. Die Stiftung soll – angebunden an die NRW-Landesanstalt für Medien – Recherchestipendien vergeben, Weiterbildungsangebote, Imagekampagnen und Lokaljournalismus fördern. So wurde mit Unterstützung der Stiftung 2016 etwa ein Datenjournalismus-Projekt in Kooperation mit dem gemeinnützigen Recherchebüro „Correctiv” durchgeführt. Ein Tröpfchen auf den heißen Stein, bedenkt man den bescheidenen Etat von 1,6 Millionen Euro, der der Stiftung zur Verfügung steht. Was Kritiker aus der Verlagsbranche nicht daran hinderte, von einem geplanten „Zugriff auf die Presse” (FAZ) zu schwadronieren. Geht’s noch? Zum Vergleich: Die Digital News Initiative von Google, aus deren Topf sich auch diverse deutsche Großverlage bedienen, investiert zur Förderung „innovativer journalistischer Projekte” insgesamt 150 Millionen Euro.

Angriffe auf den Rundfunk

Rundfunk ist bekanntlich Ländersache. In der Koalitionsvereinbarung von 2013 taucht er faktisch nicht auf, abgesehen vom obligatorischen Bekenntnis zur dualen Medienordnung. Was die Rechtsausleger von der bayerischen CSU nicht davon abhielt, in ihrem 2016 verabschiedeten neuen Grundsatzprogramm erstmals eine Fusion von ARD und ZDF anzuregen. „Wir streben langfristig die Zusammenlegung von ARD und ZDF unter einem Dach an”, heißt es da. Und „Kostspielige Doppelstrukturen sollen beseitigt werden, die Programmvielfalt erhalten bleiben.” Andere agieren da schon etwas forscher. Für die AfD reicht „ein bundesweites Vollprogramm” völlig aus, um den Rundfunkauftrag zu erfüllen. Gleichzeitig wird die Abschaffung des allgemeinen Rundfunkbeitrags gefordert, mithin einer Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ein individuelles Pay-System das Wort geredet. Gar nicht so weit davon entfernt positioniert sich die FDP in ihrem Programmentwurf. Sie wünscht eine „Verschlankung” von ARD und ZDF im Sinne einer „Refokussierung auf die Themen Bildung, Kultur und Information”. Konsequenterweise will sie über diese „Präzisierung des Grundversorgungsauftrag mit Fokus auf Public Value” erreichen, „dass der Rundfunkbeitrag nicht nur stabil bleibt, sondern mittelfristig auch auf die Hälfte gesenkt werden kann”.

Dagegen wollen die Grünen eine „unabhängige und qualitätsvolle Berichterstattung” des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhalten „und vor Einflussnahme der Politik schützen”. Die „gesellschaftliche, religiöse und weltanschauliche Pluralität Deutschlands müsse künftig auch in der Zusammensetzung der Rundfunkräte gespiegelt werden. Eine alte Forderung, die auch nach der Novellierung des ZDF-Staatsvertrags im Frühjahr 2015 aktuell bleibt. Damals hatten die Länderchefs die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts von 2014 nach weniger Staatsnähe in den Gremien des ZDF formal korrekt, inhaltlich aber unbefriedigend umgesetzt. Zwar stellen die „Staatsvertreter” nur noch ein Drittel der Sitze im ZDF-Fernsehrat. Aber durch die gleichzeitige Verkleinerung des Rates sind auch kleinere politische Strömungen im Rat nicht mehr vertreten.

Die Linke steht „für ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem, in dem die festen und freien Beschäftigten mehr und die Verwaltungen weniger zu sagen haben”. Dazu bedürfe es mehr Mitspracherechte des Publikums, einer Demokratisierung der Rundfunkräte sowie mehr redaktioneller Mitbestimmung der Beschäftigten per Redaktionsstatuten.

Geht es nach den Grünen, müssen beitragsfinanzierte Inhalte langfristig im Netz abrufbar sein. Diese Forderung nach einer Abschaffung der so genannten „Depublikationspflicht” im Netz findet sich immerhin auch im Wahlprogramm der FDP.

Lockerung von Werberestriktionen

Auf die Fahne geschrieben hatte sich die GroKo auch, „die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privatwirtschaftlicher Medienproduktion zu stärken”. Zu diesem Zwecke setzt sie sich in der EU für eine Lockerung der Werberestriktionen für Privatsender ein: mittels einer Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Die heutigen zeitlichen Werbebestimmungen für Fernsehanbieter, darunter die Vorgabe, dass maximal 12 Minuten Werbung pro Stunde zu­lässig sind, sollen der deutschen Position zufolge „weitestgehend abgeschafft werden”. Eine Forderung, die von den Privaten seit langem erhoben wird.

Kurz vor Ende der Legislaturperiode forcierte die Regierung noch zwei medienpolitische Projekte. Für die seit Jahren chronisch unterfinanzierte Deutsche Welle gab es einen kräftigen Schluck aus der Pulle: Für das Haushaltsjahr 2018 bekommt sie satte 20.7 Millionen Euro mehr bewilligt. Bereits 2017 war der Etat um fast zehn Prozent auf knapp 300 Millionen Euro gestiegen. Jetzt soll die Welle, wie 2013 gelobt, „dauerhaft und spürbar gestärkt werden”. Eine Reaktion auf die um einiges üppiger finanzierten Auslandsaktivitäten der BBC, vor allem aber von Russia Today.

Anfang Mai brachte das Bundeskabinett den Entwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ein. Demnach sollen „höherwertige” Radios nur noch dann verkauft werden dürfen, wenn sie „normgerechte digitalisierte Signale” empfangen können. Auf diese Weise soll der lange nur schleppenden Entwicklung von DAB+ endgültig zum Durchbruch verholfen werden. Ob diese Strategie angesichts der rasanten Entwicklung der Radiostreaming-Dienste aufgeht, steht in den Sternen.       <<

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