Mehr Partizipation

Novelliertes Landesmediengesetz in NRW verabschiedet

Drei wesentliche Aspekte umfasst die Novellierung des Landesmediengesetzes in Nordrhein-Westfalen. Eingerichtet wird eine „Stiftung für Vielfalt und Partizipation”, die der Qualität im Lokaljournalismus zugute kommen soll. Eine zweite private landesweite Hörfunkkette wird schon 2015 auf Sendung gehen. Und der Bürgerfunk soll nicht nur prinzipiell gestärkt werden, sondern sich auch im Internet präsentieren dürfen.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen Foto: landtag.nrw.de
Der Landtag von
Nordrhein-Westfalen
Foto: landtag.nrw.de

Verabschiedet wurde das novellierte Landesmediengesetz vom Landtag Anfang Juli nach einem über mehr als ein Jahr lang andauernden Prozess von Anhörungen und auch öffentlicher Erörterung im Internet. Die zuständige Ministerin Angelica Schwall-Düren preist das Gesetz als „modern und richtungsweisend” und versieht es mit den Etiketten „Transparenz”, „Vielfalt” und „Partizipation.” Am stärksten öffentlich diskutiert wurde die Lokaljournalismus-Stiftung – wir werden uns damit in einer der nächsten Ausgaben näher befassen.
Unter der Rubrik „Vielfalt” verkauft die rot-grüne Landesregierung ausgerechnet den Aufbau einer zweiten privaten landesweiten Hörfunkkette. Landesweit sendet bisher das von Verlegern finanzierte „Radio NRW”, das als Gemeinschaftsprogramm auf allen Sendeflächen läuft, die die 49 nordrhein-westfälischen Lokalradios nicht bespielen. Welche Art von „Vielfalt” nun eine neue private Hörfunkkette in die Medienlandschaft einbringen soll, ist nicht ersichtlich.
Dem Gesetz zufolge dürfen jedenfalls frei werdende UKW-Frequenzen nur ans Privatradio vergeben werden. In den Worten von NRW-Staatssekretär Marc Jan Eumann heißt das „Stärkung der privatwirtschaftlichen Säule”. Für die öffentlich-rechtlichen Radioprogramme ist lediglich festgeschrieben, den Status quo zu erhalten. Dass allerdings in NRW durchaus noch Bedarf an Ausbau besteht, etwa an Frequenzen für Deutschlandradio, scheint die rot-grüne Medienpolitik vergessen zu haben. Deutschlandfunk und Deutschlandradio sind immer noch in Teilen des Landes schlecht oder gar nicht zu empfangen.
Die Bürgermedien zu stärken, gehört zu den definitiven Absichten des Gesetzes. Es wird behauptet, dass Bürgerradios in der öffentlichen Kommunikation noch eine wichtige Rolle spielen – was man angesichts der enormen Rolle der sozialen Netzwerke durchaus auch bestreiten kann. Auf die veränderte Kommunikationslage reagiert das Gesetz immerhin mit der Bestimmung, dass die Bürgerfunker jetzt auch im Netz ihre Programme zeit- und sendeplatzunabhängig präsentieren dürfen. Bürgerfunker werden künftig auch Sitz und Stimme in der Medienkommission haben, dem Kontrollgremium der Landesanstalt für Medien (LfM), die für die Aufsicht über die privaten Medien zuständig ist.

Medienpolitische Kraft

Die Rolle der Landesanstalt für Medien (LfM) wird mit dem neuen Gesetz stark aufgewertet. Sie wird nun in NRW eine medienpolitisch entscheidende Kraft. Mit einem Stiftungskapital von 1,6 Mio Euro finanziert sie die geplante Lokaljournalismus-Stiftung. Sie ist nunmehr auch für die Netzneutralität zuständig – was sich Grüne und Piraten als Verhandlungserfolg zuschreiben. Auch wissenschaftliche Forschung zur Netzneutralität soll die LfM fördern. Ferner hat die Anstalt jetzt die Aufsicht über die Telemedien, also auch für die Online-Auftritte etwa der landesweiten Radioprogramme; bisher war diese Aufsicht zwischen Landesregierung und LfM geteilt. Zudem ist sie künftig verantwortlich für die sogenannte Medienversammlung, die einmal jährlich in Form einer Konferenz zusammentritt und den Dialog zwischen Machern und Publikum befördern soll. Der LfM wird auch abverlangt, jährlich einen Konzentrationsbericht vorzulegen – was bei der Medienentwicklung durchaus sinnvoll ist.
Zugleich wird auch der Medienkommission einiges abverlangt. Hier hat die rot-grüne Landesregierung interessante Regularien ins Gesetz geschrieben, die Arbeit des Gremiums muss insgesamt transparenter werden, es muss über seine Arbeit im Netz hinreichend informieren. Sitzungen sind nunmehr grundsätzlich öffentlich. Die Medienkommission bekommt mehr Auskunftsrechte, mehr Ressourcen und kann eigenständig Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Die Zusammensetzung des Gremiums wurde geändert, Vertreter der Politik sind auf höchstens ein Drittel der Mitglieder beschränkt, dju und DJV bekommen je einen eigenen Sitz. Allerdings ist die Zahl der Politiker, die vom Landtag entsandt werden, von sieben auf acht gestiegen. Um wiederum den Anteil auf das angestrebte Drittel zu senken, wurden entsprechend die gesellschaftlichen Gruppen gestärkt. Verbände können jetzt eigenständig Sitze beantragen. Damit ist das Gremien auch gleich von 28 auf 41 Mitglieder angewachsen – was erfahrungsgemäß der Gremienarbeit nicht besonders gut tut.
Alles in allem kommt einem das aber recht bekannt vor. Man kann diese Bestimmungen auch als Reaktion auf das ZDF-Urteil lesen und, wenn man so will, als Anregung auch für die ARD-Gremien, die so manche Anpassung noch vor sich haben.

Lesefassung des novellierten Gesetzes:
http://tinyurl.com/lnlat4u (PDF)

 

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