Das Bundeskartellafile:///F:/mmm-verdi-de/archiv.htmlmt hat den Kauf des Berliner Verlages („Berliner Zeitung“, „Berliner Kurier“, „Tip“) durch Holtzbrinck endgülfile:///F:/mmm-verdi-de/archiv.htmltig untersagt.
Holtzbrinck kündigte Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf an. Die Kartellwächter sahen das Wettbewerbsrecht verletzt, da Holtzbrinck mit dem Berliner Verlag eine marktbeherrschende Stellung bei regionalen Abonnementzeitungen einnehmen würde.